Die Katastrophe kommt aus dem Internet - zumindest aus Sicht des Musikrechteverwerters Gema. Obwohl immer mehr Nutzer Songs online hören, schnellen die Einnahmen aus Online-Lizenzgebühren, die die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) im Namen von Komponisten, Textern und Musikverlegern einzieht, nicht nach oben. 2008 nahm die Gema insgesamt 7,3 Millionen Euro für legale Musik-Downloads und Streams ein - ein mageres Plus von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
YouTube: Mit dem Videoportal strebt die Gema eine Einigung an.
Aus Gema-Sicht fehlt ein gesellschaftlicher Konsens, wie man Rechteinhaber schützen und gleichzeitig Musiknutzung im Netz ermöglichen könne. Für 2008 schätzt der Branchenverband Bitkom, dass auf einen legalen Download acht illegale kommen. Zudem klagt die Gema darüber, dass für sie vor dem Einnehmen von Lizenzgebühren für Online-Dienste oft lange Verhandlungen mit den Anbietern lägen. Als ein Beispiel gilt die Auseinandersetzung mit dem Videoportal YouTube.
Ein Cent oder zwölf Cent
Im Streit mit dem Google-Ableger zeichnet sich allerdings nun eine Entspannung ab. Man rede wieder miteinander, sagte Gema-Chef Heker. Er sei hoffnungsvoll, eine Einigung zu erzielen. In den vergangenen Wochen hatte sich die Auseinandersetzung mit YouTube zugespitzt. Das Musikportal hatte gedroht, umfangreich Musikvideos zu sperren, für die die Gema Gebühren fordert. Dem Rechteverwerter ist laut Heker aber nicht bekannt, dass YouTube seine Drohung wahr gemacht und wirklich Videos aus seinem Angebot genommen habe.
Heker bekräftigte noch einmal, dass die Gema einen Cent pro Videostream gefordert habe. Eine entsprechende Offerte liege schriftlich vor. Wenn das Internet-Portal von zwölf Cent spreche, sage es die Unwahrheit. Der Gema gehe es auch weniger ums Geld, sondern ums Prinzip. Es könne nicht sein, dass YouTube keine Nutzungsmeldungen geben könne.
Somit kann eine Erklärung für die widersprüchlichen Beträge sein, dass die Gema womöglich ihr Ein-Cent-Angebot an die Bedingung geknüpft hat, von YouTube mehr Informationen zum Abruf der Musikvideos zu erhalten. Wenn sich der Rechteverwerter und das Videoportal allerdings nicht einigten, könnte die Gema die Abrechnung nach ihren "Lizenzierungsgrundlagen" für "Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen" verlangen. Demnach beträgt die "Mindestvergütung je entgeltlich oder unentgeltlich" genutzten Werks aus dem Gema-Repertoire mit einer Spieldauer bis zu fünf Minuten 0,1278 Euro - also rund zwölf Cent.
SPIEGEL ONLINE hat bereits vor Wochen bei der Gema angefragt, ob die Darstellung des Google-Ablegers zutreffe, dass zwölf Cent zu zahlen seien, wenn kein Vertrag mit der Gema geschlossen wird, und dass das Ein-Cent-Angebot zeitlich befristet war. Bislang hat die Gema auf die Anfrage nicht geantwortet.
Düsterer Ausblick
Für die Zukunft kündigt die Gema an, "ihren Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vehement weiterzuführen". Für den Rechteverwerter ein notwendiger Schritt, da der Tonträgermarkt schrumpft und weniger Gebühren aus dem CD-Absatz fließen, was insgesamt auf die Einnahmen der Gema drückt. 2008 flossen 823 Millionen Euro in die Kasse des Rechteverwerters, 3,1 Prozent weniger als 2007.
An Musikschaffende konnten 700,6 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Das sind 3,9 Prozent weniger als im Vorjahr, in dem die Summe schon stark gesunken war. 2009 dürfte die Summe laut Gema weiter sinken.
tko/AP
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