Von Konrad Lischka
Im Moment laufen drei Verfahren. An das US-Bezirksgericht in San José hat Facebook am 18. Juli 2008 eine Klageschrift gefaxt, die mehreren mit StudiVZ verbundenen Unternehmen und Personen Urheberrechtsverletzungen vorwirft (5:2008cv03468).
Ebenfalls am 18. Juli 2008 reichte StudiVZ als Reaktion beim Landgericht Stuttgart eine sogenannte Feststellungsklage ein, um - so formulierte es die Firma damals - von "deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind" (17.O.423/08).
Als Reaktion auf diese Feststellungsklage hat Facebook am 19. November 2008 beim Landgericht Köln eine Klage gegen StudiVZ eingereicht, die einige, aber nicht alle Vorwürfe aus dem US-Verfahren enthält (33.O.374/08). Es geht hier vor allem um die Frage, ob StudiVZ sich einfach bei Facebook bedient hat - und Elemente des Wettbewerbers einfach kopiert wurden. Bei der ersten Verhandlung am Dienstag vor der Wettbewerbskammer ging es um die Gutachter, die den Quelltext beider Angebote vergleichen sollen.
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