Von Konrad Lischka
Auf eine Feststellungsklage, wie sie StudiVZ gegen Facebook in Stuttgart erhoben hat, kann man durchaus reagieren, indem man den strittigen Sachverhalt einfach bei einer neuen Verhandlung klären lässt und selbst klagt. Das kann man auch vor einem anderen Gericht tun.
Facebook-Anwältin Katharina Scheja erklärt das in einem beim US-Bezirksgericht eingereichten Dokument so: "Facebook hat sich entschlossen, auf die von StudiVZ in der Feststellungsklage erhobenen Behauptungen mit dem Einreichen der Hauptklage in Köln zu reagieren, weil dieses Forum als erfahrener bei den in diesem Fall aufgeworfenen Fragen gilt."
Jetzt wird in Köln dieselbe Frage wie in Stuttgart verhandelt. Nach der ersten mündlichen Verhandlung dürfte das Verfahren in Stuttgart, dem Firmensitz des StudiVZ-Mutterkonzerns Holtzbrinck, deshalb geschlossen werden. Bleiben also noch zwei Verfahren.
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