Von Konrad Lischka
Aus Sicht der Facebook-Anwälte sind die Verfahren in Köln und San José recht verschieden. Der Einschätzung eines StudiVZ-Anwalts, die Verfahren in Köln, Stuttgart und den Vereinigten Staaten hätten denselben Gegenstand, widerspricht Facebook-Anwältin Scheja in einer Eingabe entschieden: "Die Verfahren in Stuttgart und Köln verhandeln Vorwürfe des Diebstahls von Quellcode, Verletzungen deutschen Markenrechts und Vorwürfe in Bezug auf Entwurfsmodelle. Das unterscheidet sich deutlich von dem Vorwurf des Eindringens in Datennetze und anderer Klagepunkte im US-Fall."
Ein weiterer Unterschied: In den Verfahren in Stuttgart und Köln sind allein die Unternehmen StudiVZ Ltd. und Facebook Inc. Verhandlungsgegner. In San José hat Facebook bislang auch diese Parteien angeklagt (weitere Personen kann Facebook noch einbringen, wenn deren Beteiligung an den umstrittenen Vorgängen nachgewiesen wird):
Facebook müsse in den Vereinigten Staaten klagen, führen die Facebook-Anwälte aus, weil die Entscheidung eines deutschen Gerichts auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkt sei. Das resultiert "aus dem Territorialprinzip in allen Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsfragen nach deutschem Recht". Da sich StudiVZ zum Beispiel über MeinVZ "an US-Bürger" richtet und damit "Facebooks Urheberrechte in den Vereinigten Staaten" verletze, müsse Facebook hier klagen.
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