Von Konrad Lischka
Laut den im US-Verfahren eingereichten Dokumenten hat Facebook sich zum ersten Mal vor knapp drei Jahren mit Plagiatsvorwürfen an StudiVZ gewendet. Zweimal habe Facebook StudiVZ durch deutsche Anwälte Abmahnungen schicken lassen und darin auch mit Klagen gedroht: am 8. Juni 2006 und am 3. Januar 2007.
Dass es diese Abmahnungen, aber keine Klagen gab, bestätigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Januar 2009 (6.W.3/09), der für Facebook nicht so gut ausfiel: Das OLG lehnte einen Beschwerde von Facebook gegen einen Beschluss des Landgerichts vom 19. Dezember 2008 ab. Facebook wollte eine einstweilige Verfügung gegen StudiVZ erwirken, die den Weiterbetrieb der Plattform verbieten sollte. Das Landgericht sah keine besondere Eilbedürftigkeit. Das Oberlandesgericht ebenso wenig.
In dem OLG-Beschluss heißt es: "Eine besondere Eilbedürftigkeit und Gefahr der Vernichtung von Beweisstücken durch den Gegner kann vor Gericht nicht mehr geltend machen, wer wie die Antragstellerin (...) über zwei Jahre zuwartet, bevor sie geeignete Schritte zur Sammlung von Beweismitteln gegen vermeintliche Plagiatoren ihrer geschützten Webseite (...) unternimmt."
Den Vorwurf der "urheberrechtswidrigen Nutzung ihrer eigenen Software" habe Facebook schon in Abmahnungen 2006 und 2007 vorgebracht, aber erst im "Oktober / November 2008" Gutachter damit beauftragt, "die bis Ende 2006 im Internet-Archiv archive.org gespeicherten Versionen der Webseiten der Parteien auf Anhaltspunkte für eine (teilweise) Quellcode-Identität zu überprüfen (obwohl sie zumindest eine Identität der HTML-Quellcodes schon 2006 behauptet hatte)".
Warum das so schleppend lief? Darüber kann man nur spekulieren - vielleicht hatte Facebook wichtigeres zu tun (wachsen, Geld einwerben) oder es war Kalkül (verkauft Holtzbrinck StudiVZ, wenn der Druck wächst?).
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