Von Konrad Lischka
Kurz zusammengefasst lauten die wesentlichen der von Facebook auf 114 Seiten US- und 82 Seiten deutscher Klageschrift ausgebreiteten Vorwürfe: Die StudiVZ-Macher haben sich den Quellcode der Facebook-Seite mit illegalen Methoden verschafft, auf der eigenen Seite nachgebaut, Design und Funktionen kopiert und somit Markenrechte von Facebook verletzt. Auf Seite elf der US-Klage (Punkt 35) zitieren die Facebook-Anwälte einen Artikel, der im November 2006 bei SPIEGEL ONLINE erschienen ist. Damals beschrieb SPIEGEL ONLINE, dass die systeminternen Fehlermeldungen (siehe Fotostrecke unten) überraschend freimütig das Wort "Fakebook" enthielten.
Den Vorwurf, dass StudiVZ ein Klon von Facebook sei, hatte im Oktober 2006 schon Blogger Michael Bumann erhoben und sehr detailliert begründet. Bumann führt in seinem noch immer online verfügbaren Beitrag unter anderem aus:
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Social Media | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH