Kampf gegen Raubkopierer
Frankreich führt Internet-Sperre ein
Die letzte Hürde ist genommen: Nach der Nationalversammlung hat heute auch der französische Senat einem Gesetz zugestimmt, das Raubkopierer vom Internet ausschließen soll. Die Parlamentarier beschlossen unterdessen, dass sie selbst lange genug offline waren.
Paris - Einen Tag nach der Nationalversammlung hat auch der französische Senat ein umstrittenes Gesetz zum Kampf gegen Raubkopierer im Internet gebilligt.
Nach dem knappen Ergebnis in der Nationalversammlung (296 zu 233 Stimmen) votierten am Mittwoch 189 Senatoren dafür, nur 14 stimmten dagegen. Damit ist die letzte parlamentarische Hürde für die Einführung einer neuen Behörde genommen, die hartnäckige Internet-Piraten mit Netzsperren von bis zu einem Jahr belegen soll.
DDP
Aktion gegen Raubkopierer: Jetzt hat auch der französische Senat einen Gesetz für Internet-Sperren zugestimmt
Die Opposition, Verbraucherschützer und das EU-Parlament hatten das Gesetz heftig bekämpft. In der Tat könnte die EU noch den Versuch des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy blockieren, sein Land zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen zu machen: Sollten die EU-Staats- und Regierungschefs dem Antrag des EU-Parlaments folgen, den Internet-Zugang zum Grundrecht zu erklären, würde die geplante französische Behörde gegen EU-Recht verstoßen.
Die Opposition sieht in dem Gesetz "zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" einen Angriff auf die Bürgerfreiheit. Das EU-Parlament fordert, Sanktionen wie eine Netzsperre dürften nur von Gerichten verhängt werden. Die Musikindustrie erhofft sich dagegen einen wirksamen Schutz vor der Verletzung der Urheberrechte.
Mit dem Gesetz wird Frankreich zum ersten Land, das eine eigene Behörde ("Hadopi" für Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) einführen will. Sie soll Hinweisen der Industrie auf illegale Downloads nachgehen.
Auch die Industrie soll Zugang zu Nutzerdaten erhalten
Erhärten sich die Verdächtigungen, warnt die Behörde die Internet-Piraten zunächst mit zwei E-Mails, dann per Einschreiben. Wer dann weiter illegal Musik oder Filme herunterlädt, verliert den Zugang zum Internet für mindestens zwei Monate und bis zu einem Jahr. Die Provider werden mit in die Verantwortung genommen: Sie müssen sicherstellen, dass der User bei keinem anderen Internet-Anbieter einen Zugang erhält.
Viele Sozialisten, aber auch einige Abgeordnete der Partei UMP von Staatspräsident Nicolas Sarkozy halten die Initiative für gefährlich. Nach ihrer Ansicht darf in der modernen Kommunikationsgesellschaft niemand vom Netz ausgesperrt werden. Umstritten ist zudem, dass auch die Fahnder der Industrie Zugang zu den Nutzerdaten der Verdächtigen erhalten sollen.
FILTERTECHNIK: SO KÖNNEN PROVIDER WEB-SEITEN BLOCKIEREN
Prinzip: Die als Buchstabenfolge im Browser eingetippten Web-Adressen (
URL) müssen in eine bestimmte Zahlenfolge, die sogenannte
IP- Adresse, umgewandelt werden, um über das Internet Inhalte von den entsprechenden Angeboten zu empfangen. Welche IP-Adressen aktuell zu welchen URLs gehören, speichern sogenannte
Name- Server - IP-Adressverzeichnisse, vergleichbar mit einem Telefonbuch. In der Regel hat jeder Internet-Provider eigene Name-Server für seine Kunden. Hier könnte er zum Beispiel der Adresse
Youporn.com eine falsche IP-Adresse zuordnen, die zum Beispiel auf eine Website mit Informationen über die Sperre verweist.
Problem: "Diese Sperre ist sehr einfach zu umgehen", sagt der Informatiker Stefan Köpsell, Entwickler des Anonymisierungsdienstes
JAP. Denn die Nutzer können selbst einstellen, welche Name-Server ihr Computer nutzt. Außerdem gibt es kostenlose Web-Angebote, die eine URL in eine IP-Adresse umwandeln. Um effektiv zu sperren, müsste der Provider also auch den Datenverkehr seiner Kunden zu anderen Name-Servern und entsprechenden Aufschlüsselungs-Internet-Seiten blockieren.
Prinzip: Der Provider kann auch direkt die jeweils gültige
IP- Adresse hinter der zu blockierenden
URL sperren.
Problem: Hinter einer IP-Adresse können mehrere Tausend URLs liegen. In solchen Fällen führt die IP-Adresse zu dem Server eines großen Anbieters von Web-Speicherplatz. Der Anbieter verteilt den gesamten Verkehr selbst auf die Angebote, die er bereithält. Wenn der Provider solch eine Massen-IP-Adresse sperrt, ist der Kollateralschaden unter Umständen enorm. "Neben dem eigentlichen Ziel könnten viele völlig harmlose Angebote gesperrt sein", erklärt der Dresdner Informatiker Stefan Köpsell. Außerdem lässt sich auch diese Sperre auf Transportebene umgehen: Das ermöglichen offene
Proxys, über die man Datenverkehr leiten kann, oder auch Anonymisierungs-Dienste wie
TOR oder
JAP.
Prinzip: Um auf dieser Ebene zu filtern, muss der Provider den Datenverkehr seiner Nutzer tiefgehend analysieren. Mit viel Aufwand lässt sich herausfinden, an welche Web-Adresse eine Anfrage geht. So könnten Kollateralschäden vermieden werden: Selbst bei identischen
IP- Adressen kann der Provider bei diesem Ansatz unterscheiden, welche Angebote aufgerufen werden.
Probleme: Diese Filtermethode benötigt sehr hohe Rechenkapazitäten zur Analyse des Datenverkehrs. Die Folge laut Stefan Köpsell: hohe Kosten, bisweilen langsamere Verbindungen. Abgesehen davon könnten solche Analysen in Deutschland auch juristisch heikel sein: Das
Fernmeldegeheimnis könnte eine solch intensive Analyse der Internet-Nutzung verbieten.
Prinzip: Dieses System kombiniert Filter auf
IP- und
URL-Ebene. Ein verdächtiger IP-Bereich ist vorab definiert. Erst wenn Nutzer Daten aus diesem Adressbereich abrufen, läuft die aufwendige Analyse des Datenverkehrs an. Sie durchsucht die Anfragen auf blockierte URLs. Folge: Der Rechenaufwand ist geringer als bei der Sperre auf URL-Ebene, die Kollateralschäden nicht so groß wie bei der Blockade von IP-Adressen.
Probleme: Das Verfahren ist recht aufwendig, außerdem könnte die Detailanalyse des Datenverkehrs deutschen
Datenschutz-Grundsätzen widersprechen.
Kulturministerin Christine Albanel verteidigte das Gesetz. Es gehe nicht um die Einschränkung der Freiheit, sondern um die erzieherische Wirkung. Nur Raubkopierer mit "extremer Ausdauer" riskierten eine befristete Internet-Sperre.
Französische Abgeordnete hingegen müssen schon seit Jahren mit einer selbst auferlegten Internet-Sperre leben. Erst seit vergangenem Jahr gestatten es sich die Parlamentarier überhaupt, Laptops in den Sitzungssaal mit zu nehmen. Einen Internet-Zugang gab es dort bisher aber nicht. Den Gebrauch von Mobiltelefonen verhindert ein aktiver Störsender.
Das soll sich nun ändern. Nachdem die Nationalversammlung am Dienstagabend ihre Zustimmung zu dem Gesetz ausgesprochen hatte, beschlossen die Abgeordneten gleich im Anschluss die Einrichtung eines Internet-Zugangs im historischen Parlamentsgebäude Palais Bourbon. So können die Parlamentarier sie langweilige Parlamentsdebatten bald mit ausgiebigen Surftouren im Internet verkürzen.
mak/AP/dpa