Von Timo Kotowski
ARD und ZDF stehen auf dem Prüfstand - genau genommen die Texte und Videos, die die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet veröffentlichen. Ab 1. Juni gelten neue Spielregeln, was die Anstaltssender im Netz dürfen und was nicht. Dann soll der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft treten - und der schreibt vor, dass alle neuen und auch schon vorhandene Online-Angebote in einem sogenannten Drei-Stufen-Test geprüft werden, ob sie im öffentlich-rechtlichem Auftrag zur Information oder Unterhaltung der Internet-Nutzer beitragen dürfen.
Dass es bei den Tests weniger objektiv zugehe, als es wünschenswert wäre, monieren bereits jetzt die Landesmedienanstalten. Und das, obwohl der Großteil der Prüfungen erst ansteht. Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender haben für Juni oder später den Beginn von mehr als 30 Drei-Stufen-Tests angekündigt.
Eine von den Landesmedienanstalten eingesetzte Expertenrunde hat sich derweil zwei frühe Drei-Stufen-Tests angesehen - darin geht es um die Online-Mediathek des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und die geplanten Kinderangebote Kikaninchen.de und KiKa.plus. Kritik üben die Experten vor allem an sogenannten medienökonomischen Gutachten, die Rundfunkräte beim Bonner Institut EE&MC und beim Hamburger Medienökonomie-Professor Hardy Gundlach in Auftrag gaben. Diese Gutachten sollten unter anderem bewerten, welche Auswirkungen die öffentlich-rechtlichen Internet-Seiten auf private Angebote haben.
Eine Runde von Experten der Landesmedienanstalten beklagt jedoch handwerkliche Fehler und sieht in den Gutachten auch die Tendenz, mögliche Folgen öffentlich-rechtlicher Internet-Seiten auf die Konkurrenz aus Verlegern und Privatsendern kleinzureden. "Die Ergebnisfindung war einfach nicht nachvollziehbar", sagte ein Mitglied der Expertenrunde zu SPIEGEL ONLINE.
Härtere Worte wählen die Direktoren der Landesmedienanstalten in einem Positionspapier. Manche Schlussfolgerung der Gutachter nennen sie "unseriös", eine andere Argumentationskette stelle "lediglich Behauptungen auf, die keinerlei wissenschaftliche Begründung beinhalten", und eines der monierten Gutachten schaffe ein System von Argumenten, "das dem Auftraggeber ein Höchstmaß an Erfolg verspricht". Überhaupt sei den Expertisen zu entnehmen gewesen, "dass öffentlich-rechtliche Angebote per se als höherwertig einzustufen seien als private Angebote." Insgesamt sei eine "sachlich ausgewogene Ergebnisfindung bei den vorliegenden Gutachten nicht gegeben".
Gutachten als Entscheidungshilfe
Bei den derart zerrupften Expertisen geht es nicht um irgendwelche Papiere, die Gutachter mal über Filme der öffentlich-rechtlichen Sender geschrieben haben. Die Berichte sollen für Rundfunkräte Entscheidungsgrundlage dafür sein, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet präsentieren dürfen - auf Kosten der Gebührenzahler und möglicherweise in Konkurrenz zu privaten Anbietern. Bemerkenswert an der aktuellen Schelte ist jedoch, dass sie von den Landesmedienanstalten kommt. Die sind die Aufsichtsstellen für den privaten Rundfunk, über die öffentlich-rechtlichen Sender haben sie keine Weisungsbefugnis.
Dass ARD und ZDF ein Interesse haben, Angebote ins Web zu stellen oder dort zu belassen, ist offensichtlich - wollen sie doch ihre Position beim Publikum auch im Internet wahren, respektive ausbauen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag stellt ihnen aber den Drei-Stufen-Test in den Weg, auf dem die EU-Kommission bestanden hatte, um Wettbewerbsverzerrungen durch die durch Gebühren finanzierten Sender zu verhindern. Während Privatsender sich ihr Geld über Werbung selbst verdienen müssen, fließen ARD und ZDF GEZ-Gebühren in Höhe von derzeit über sieben Milliarden Euro im Jahr zu. Der Drei-Stufen-Test soll verhindern, dass die Anstalten mit ihrer Finanzmacht ihre Position im WWW auf Kosten der Privatkonkurrenz ausbauen.
Deshalb dürfen ARD und ZDF ihre Programme und auf konkrete Sendungen bezogene Inhalte nur bis sieben Tage nach Ausstrahlung der TV-Sendung ins Netz stellen - müssen sie danach aber wieder entfernen. Es sei denn, ein Drei-Stufen-Test hat ergeben, dass es sich lohnt - wohlgemerkt für die Gesellschaft, nicht für den Sender - die Inhalte länger online zu lassen. Davon ist auszugehen, wenn Internet-Projekte durch den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sender gedeckt sind, zum publizistischen Wettbewerb beitragen und nicht zu teuer geraten.
Der Public-Value-Test oder Dreistufentest soll neue und veränderte Online-Angebote von ARD und ZDF auf drei Kriterien überprüfen.
Erstens soll sichergestellt werden, dass "das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht",
zweitens soll "das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen" und
drittens soll "der finanzielle Aufwand" dargelegt werden. Die Gremien müssen das mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen.
Für die NDR-Mediathek sah der zuständige Rundfunkrat diese Voraussetzungen gegeben. Mitte April ging die Sammlung von Videos und Beiträgen und mitunter auch kompletten Sendungen online. Bei ihrer Entscheidung hatten die Rundfunkräte die Expertise von Professor Gundlach vorliegen. Dass dessen Gutachten - so die Kritik - auf der Annahme aufbaue, "dass öffentlich-rechtliche und private Angebote unterschiedliche Qualitätsniveaus besitzen", mag mancher dort gern gelesen haben. Zumal die Zahl direkter privater Konkurrenten "runterdefiniert" worden sei - Online-Plattformen von Presseunternehmen zählten nicht mehr dazu, so die Kritiker.
Gundlach weist die Kritik an seiner Arbeit zurück. "Meine Aufgabe war es, die Marktwirkungen der NDR-Mediathek zu beurteilen. Genau das habe ich getan", sagt er. Dass der NDR regional besser als seine Konkurrenten sei, "ergibt sich schon aus den Zuschauerzahlen." Darüber hinaus habe er eine Vielzahl vorliegender Forschungsdaten berücksichtigt. Neue Daten zu erheben - vor allem zur möglichen Konkurrenz zwischen Online-Angeboten der Zeitungen/Zeitschriften und den Online-Angeboten von Fernsehsendern - sei auch aus seiner Sicht wünschenswert. "Solche Untersuchungen sind sehr kostenaufwendig. Wer soll dies bezahlen?", fragt er.
Außerdem legt Gundlach Wert darauf, dass der NDR-Rundfunkrat einigen seiner Empfehlungen - zum Beispiel zur Frage, wie lange Beiträge abrufbar sein sollen - nicht gefolgt sei. Unter anderem habe er angeraten, Sendungen länger im Netz zu belassen, wenn bei Zuschauern die Bereitschaft gering sei, für die Nutzung derartiger Inhalt zu bezahlen. Zu diesem und anderen Empfehlungen hatte der NDR-Rundfunkrat in seinem Beschluss befunden: "Der Rundfunkrat sieht die vom Gutachter vorgeschlagene Ergänzung ökonomischer Kriterien zur Bestimmung der Verweildauer öffentlich-rechtlicher Angebote in der NDR-Mediathek als wenig geeignet an."
"Bestenfalls satirischer Charakter"
Vertreter von Privatsendern haben für die Entscheidung des NDR-Gremiums nur ein Schmunzeln übrig. Tobias Schmid, Vizepräsident des Privatsenderverbands VPRT, sagt, das Verfahren beim NDR habe "bestenfalls satirischen Charakter", es sei ein Beispiel, wie es nicht laufen sollte.
"Klassenziel verfehlt", bewertet Schmid die Arbeit des Rundfunkrats. Das Gremium habe nur beurteilt, ob der NDR eine Mediathek habe solle, nicht aber die wesentliche Frage, "ob die Mediathek in Umfang und Inhalt den Prüfkriterien entspricht". Der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats, Karl-Heinz Kutz, lässt hingegen kurz mitteilen, das Gremium habe sich "gemäß seiner Zuständigkeit bei der Durchführung des Drei-Stufen-Tests zur NDR-Mediathek eng an den Vorgaben des im Juni in Kraft tretenden 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags orientiert."
Auch bei der Expertise für das Kinderangebot Kikaninchen.de, über das der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) im September entschieden werden soll, monieren die Landesmedienanstalten Mängel. Sie kritisieren "falsche und unbegründete Schlüsse". Nicht nachvollziehbar erscheint ihnen, warum eine Wanderung von Nutzern zum neuen Angebot Kikaninchen.de nur geringe Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen von privaten Konkurrenten haben soll, obwohl denen ein Nutzerrückgang von mehr als 15 Prozent prognostiziert wird.
"Keine Gefälligkeitsgutachten"
Verantwortlich für das Gutachten, das offiziell noch nicht veröffentlicht, aber dennoch zu den Landesmedienanstalten gelangt ist, ist das Bonner Beratungsunternehmen EE&MC. Einer der Gutachter ist der frühere Chef des Bundeskartellamts, Ulf Böge. Als Gutachter sei er an bestimmte Untersuchungsmethoden gebunden, sagt Böge. "Wir können nur Instrumente nutzen, die auch gerichtsfest sind." Entschieden weist er zurück, etwas aufgeschrieben zu haben, was Senderverantwortliche gern lesen. "Wir machen keine Gefälligkeitsgutachten. Das schließt aber nicht aus, dass das Ergebnis eines Gutachtens einem Auftraggeber nicht schadet."
Mit ähnlichen Worten weist auch die ARD die Kritik zurück. Harald Augter, Chef der Gremienvorsitzendenkonferenz - also der Runde, in der die Spitzen der Aufsichtsgremien aller ARD-Sender zusammenkommen, teilt mit, die Gutachter hätten sich auf wissenschaftlich anerkannte und in der Praxis angewandte Methoden gestützt. Zudem obliege die Bewertung der Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Online-Angebote allein den Rundfunkräten. "Die marktökonomischen Gutachter können hier allenfalls eine Einschätzung aus ihrer Sicht und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben." Insgesamt sei die Kritik der Landesmedienanstalten "völlig unangemessen".
Die Landesmedienanstalten sehen nach ihren Recherchen hingegen die Gefahr, dass sich eine bestimmte Gutachterpraxis einschleift und sich Automatismen für anstehende Drei-Stufen-Tests ausbilden. Und mit ihrer Kritik an dem Testverfahren sind sie nicht allein. Auch VPRT-Vizechef Schmid fordert Korrekturen. Konkurrenten von ARD und ZDF müssten stärker eingebunden werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass auf dem Prüfstand stehende Online-Projekte nicht nur pauschal genehmigt oder zurückgewiesen werden können, sondern auch in Details Korrekturen möglich sind.
Dies sei vor allem wichtig, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender in den kommenden Monaten einen Großteil ihrer bestehenden Angebote in Paketen den Drei-Stufen-Tests unterziehen. Ab Juni laufen die Drei-Stufen-Tests für Angebote von tagesschau.de über br-online.de bis zu sport.ard.de an. Und bei der ARD zeigt man sich für Kritik offen. "Die Gremien sind auch weiterhin gerne bereit, konstruktive, nicht interessengeleitete Anregungen und Vorschläge bei der praktischen Durchführung der Verfahren zu berücksichtigen", sagt Gremienchef Augter. Aus der Expertengruppe der Landesmedienanstalten heißt es auch schon, man wolle als Stichproben weitere Verfahren herauspicken.
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Warum nehmen Sie nicht das Beispiel DMAX? Das Geld für die Qualität des Tagesprogramms wird dort wohl auch damit verdient, dass sie nachts Appetizer für Ihre Branche senden. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Von der Pokerwerbung. [...] mehr...
Qualität kann es auch ohne Zwangsgebühren geben. Ein gutes Beispiel ist NPR (http://www.npr.org) und PBS (http://www.pbs.org) die sich von *freiwilligen* Beiträgen der Zuschauer und Hörer finanzieren und ein hervorragendes [...] mehr...
Ich glaube nicht, dass wir eine öffentlich-rechtliche Netzpresse brauchen. Die privaten Angebote sind doch vollkommen ausreichen. Zudem gibt es noch zahlreiche Blogs von Bürgern, die Leser auch mit Infos versorgen. Ich denke [...] mehr...
Noch mehr von diesem privaten Dreck? Um Gottes Willen, bitte nicht. Öffentliche Anstalten haben auch einen Bildungsauftrag. Entfällt das, dann ist es um die Kultur hier im Land völlig geschehen. Die Jüngeren werden es nicht [...] mehr...
Es wird Zeit ARD und ZDF zu privatisieren und die GEZ Gebühren abzuschaffen! mehr...
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