Von Frank Patalong
Gleich zur Eröffnung des gestrigen vierten Verhandlungstages im Fall Joel Tenenbaum, dem vorgeworfen wird, 30 Lieder über die P2P-Börse KaZaA verteilt zu haben, bekannte sich der Angeklagte schuldig: Ja, nicht Verwandte und Bekannte hätten seinen Computer genutzt, sondern "Ich tat es", sagte Tenenbaum. Und nicht etwa 30 Songs, sondern über 800 Lieder habe er heruntergeladen. Das Schuldeingeständnis beendet den Prozess: Was aussteht, ist die Einschätzung der Schwere des Vergehens und damit der Höhe der Strafe durch die Geschworenen. Nur darum war es der Verteidigung von Anfang an gegangen.
Tenenbaums Verteidiger Charles Nesson, Professor an der renommierten Harvard Law School, übersetzte das Geständnis in eine einfache Formel und brachte damit seine Strategie auf den Punkt: Tenenbaum habe eben getan, "was Jugendliche so tun".
Damit sind die Perspektiven klar: Für die Anwälte der Musikindustrie sitzt auf der Anklagebank ein Täter, der der Branche erheblichen Schaden zugefügt hat und wegen Copyrightverletzungen bis zu 4,5 Millionen Dollar Strafe zahlen sollte. Für die Verteidigung ist Tenenbaum ein junger Mann, der sich nicht anders verhielt als das Gros der jungen Männer, seit 1999 mit Napster das Web zum Musik-Selbstbedienungsladen wurde. Nesson versucht, die P2P-Nutzung seines Mandanten als zwar gesetzlich nicht gedecktes, aber absolut normales Internet-Nutzungsverhalten darzustellen.
Filesharing ist Alltag
Damit hat er wohl recht, und das weiß auch das Gericht: Im Vorfeld hatte ein erheblicher Teil der potentiellen Geschworenen gehen müssen, weil sie sich als zumindest gelegentliche P2P-Nutzer outeten. Die Anwälte der Musikbranche lehnten solche Juroren als befangen ab. Am Ende, klagte Tenenbaum-Anwalt Charles Nesson, sei damit "eine ganze Generation" als Juror für den Prozess ausgeschlossen worden. Das klingt pathetisch, kommt den Fakten aber wohl sehr nah. Filesharing war über ein Jahrzehnt die wohl populärste Nutzung des Internet.
Doch kann man einen Rechtsbruch, nur weil er täglich von Millionen von Menschen begangen wird, einfach zur Bagatelle erklären?
Genau diese Frage will Nesson vor Gericht diskutieren. Ob sich das Gericht darauf einlässt, ist fraglich. Tenenbaum ist erst der zweite P2P-Nutzer in den USA, der überhaupt vor Gericht landete. Zehntausende von erwischten P2P-Nutzern zahlten statt dessen im Rahmen außergerichtlicher Einigungen rund 5000 Dollar: Auch Tenenbaum war das - angeblich über ein Callcenter, das nur dazu da war, solche Pauschalzahlungen einzutreiben - angeboten worden. Wie in Deutschland betrieb die amerikanische Musikbranche auf diese Weise lange Zeit einen durchaus einträglichen Ablasshandel mit P2P-Sünden.
Der erste Präzedenzfall: 1,9 Millionen Dollar für 24 Songs
Den, behauptet die Musiklobby RIAA, habe sie aber mittlerweile eingestellt: Die Lobbyorganisation setzt seit einiger Zeit auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Internetprovidern und eine verschärfte Verfolgung von P2P-Anbietern, statt Hatz auf Musiknutzer zu machen.
In einem ersten P2P-Prozess gegen die 32-jährige Jammie Thomas-Rasset, eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern, machte die Musiklobby aber kürzlich klar, dass das nicht bedeutet, dass sie gegenüber P2P-Nutzern nun milder gestimmt sei: Sie erwirkte ein schockierend drakonisches Urteil, wie es wohl nur vor US-Gerichten denkbar ist. Thomas-Rasset soll für die Verteilung von 24 Liedern rund 1,9 Millionen Dollar Strafe zahlen.
Die Musikbranche feierte das Urteil als Präzedenzfall, der zeige, dass Filesharing eben kein Bagatellvergehen sei. Nesson und sein Team von Harvard-Jurastudenten wollten nun den Gegenbeweis antreten. Am ersten Verhandlungstag outete sich Tenenbaum nicht nur als begeisterter Filesharer, sondern auch als investitionsfreudiger CD-Käufer: Über 100 Alben, sagte er aus, habe er in der Zeit gekauft, in der er auch P2P-Börsen nutzte. Im Klartext: Seine illegalen Downloads hätten sein Konsumverhalten zugunsten der Musikindustrie nicht beeinflusst. Damit stellt die Verteidigung in Frage, dass durch Filesharing überhaupt eine Schädigung gegeben sei.
Ein Massendelikt
Die dürfte aber schwer wegzudiskutieren sein. Natürlich liegt die anhaltende Krise der Musikindustrie, die im letzten Jahrzehnt mehr als ein Drittel ihres Umsatzes verloren hat (und mehr als ein Drittel ihrer Beschäftigten) nicht nur im Filesharing begründet. Das Hoch des Musikmarktes nach der Umstellung von Vinyl auf CD war künstlich - schließlich verkaufte die Branche ihren Kunden hier einige Jahre olle Kamellen zu erhöhten Preisen einfach noch einmal. Das konnte nicht ewig anhalten. Der Markt begann zudem schon einzubrechen, als ab Mitte der 90er preiswerte CD-Brenner zur Standard-Ausstattung von Computern wurden. Doch Napster, Morpheus, KaZaA, Limewire, Gnutella, eMule, BitTorrent und Co. beschleunigten diese Krise ganz gehörig.
Gefährlich ist Nessons Argumentation auch darum, weil die Musikbranche selbst seine Argumente kaum in Abrede stellt: Sie weiß, dass die fleißigsten P2P-Nutzer immer zugleich auch die spendierfreudigsten Musikkäufer waren und sind. Aktuelle Studien zeigen einen Rückgang des Filesharing und enorme Zuwächse bei Streaming-Diensten, die ihre Nutzer Musik nur hören, aber nicht herunterladen lassen. Wieder sind die emsigsten Streaming-Nutzer auch diejenigen, die das meiste Geld für den legalen Kauf von Musik ausgeben. Eine Erkenntnis von brachialer Dumpfheit: Musikbegeisterte hören eben mehr Musik, laden mehr herunter und kaufen mehr Musik als Leute, die sich nicht für Musik begeistern.
Die Grundproblematik ist damit aber nicht vom Tisch: Die Musikbranche wird durch Filesharing geschädigt. Uploads urheberrechtlich geschützter Werke sind überall in der westlichen Welt ein Rechtsbruch. Tenenbaum hat sich dieses Verbrechens soeben schuldig bekannt.
Was Nesson versucht, ist, daraus ein Bagatellvergehen zu machen: Die meisten Konsumenten sehen das seit Jahren so, es entspricht dem Rechtsempfinden von Laien. Kein Wunder: Wenn es nur nach dem Buchstaben des Gesetzes geht, müsste man Deutschlands Schüler ab Klasse Sieben wahrscheinlich alle inhaftieren.
An den Rechtslagen ändert das nichts, auch in Europa wurde sie mit den Novellen des Urheberrechts der letzten zwei Jahren noch einmal verschärft. Für Unternehmen, Gesetzgeber und Gerichte ist Filesharing keine Bagatelle. Aus Tenenbaums Geständnis ließe sich - wenn man das Thomas-Rasset-Urteil und die Forderung der Ankläger im Tenenbaum-Prozess zum Maßstab nimmt - in den USA auch eine 120-Millionen-Dollar-Klage konstruieren. Dass es Tenenbaum und Nesson trotzdem wagten, hier eine Grundsatzentscheidung zu bewirken, werden nicht nur in den USA Millionen mit Interesse beobachten.
Ein Spruch der Geschworenen im Tenenbaum-Prozess wird schon am Freitagnachmittag (deutsche Zeit) erwartet. Ein Schuldspruch gilt als sicher. Als Sieg würde ein Schadensersatzurteil über 22.000 Dollar gefeiert werden, mit dem die geschworenen Nessons Bagatell-Argumentation folgen könnten. Sehr wahrscheinlich ist das nicht: Schon im Vorfall hatte die Richterin die Jury darüber belehrt, dass man Tenenbaum auch dann einen bewussten Rechtsbruch vorwerfen könne, wenn dieser nicht aus kommerziellem Interesse handelte. Folgen die Geschworenen dieser Sichtweise, sähe sich der Student Tenenbaum mit einer Forderung über 4,5 Millionen Dollar konfrontiert.
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Naja, mit diesen Geschichten muss man vorsichtig sein, handelt es sich bei der "Millionenentschädigung" der verbrühten Dame nur um eine "Millionenforderung". Ausgezahlt wurden letztendlich nur 10.000 Dollar. [...] mehr...
Das kann man nur unterscheiben. Auch ist "Tausch" richtigerweise in Anführungszeichen gesetzt, denn um "Tauschen" geht es hier gerade nicht: "Tauschen" bedeutet, dass ein Gegenstand für einen [...] mehr...
Da bin ich mir nicht sicher, wer als US-Amerikaner für die Freiheit tötet (oder getötet wird), ist doch einer von den Guten? Und im Irak kann er den Frust ausleben, denn der "American Dream" als Nebenwirkung bietet: [...] mehr...
Ich lade Datenfiles aus dem Netz runter. Ich fahre schwarz, bzw. im Kreis um Fahrkosten zu sparen. Ich zahle pro Monat 10 Euro Mahngebühren an Vattenfall wg. 100 Euro Stromnachzahlung aus 2008. Ich esse Lebensmittel mit [...] mehr...
Leider scheinen solche Klagen in den USA Gang und Gäbe zu sein. Da gab es doch auch die Frau, die mit heißem Kaffee verbrüht wurde und dafür eine Millionenentschädigung bekam. Oder eine andere Frau, die ihren Hund in der [...] mehr...
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