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03.08.2009
 

Online-Abzocke

Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Abo-Fallen

Unseriöse Online-Anbieter sollen künftig besser zur Verantwortung gezogen werden können, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Gegen Abzock-Seiten, die für viel Geld Kochrezepte, Hausaufgabenhilfen oder Stammbäume feilbieten, müsse es ein Gesetz geben.

Wenn es so weitergehe, sagte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), könne man das Internet "bald in Word-Wide-Nepp umbenennen". Man brauche endlich klare gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen: "Dass ein Angebot Geld kostet, muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld." In Frankreich etwa sei dies bereits gesetzlich geregelt.

Der Verband selbst gehe seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor, die mit Abo-Fallen arglose Internetnutzer ausnehmen. Trotzdem nähmen solche Angebote weiterhin zu, so eine Pressemitteilung des Verbandes. Die Forderungen des Verbandes sind denn auch durchaus konkret: "Anwälten, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können", fordert Billen. Banken seien in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.

Auf einer auf den Web-Seiten des Verbandes abrufbaren Liste (Link am Seitenfuß) können interessierte Internetnutzer nachsehen, ob ein bestimmtes Angebot derzeit Ziel eines vom vzbv angestrengten Verfahrens ist.

Betroffenen rät der Verband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, sei erfahrungsgemäß äußerst gering. "Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse", so Billen. Wer hingegen einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren.

cis

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