Von Richard Meusers
Rekordtempo bei der drahtlosen Datenübertragung: Wer einen Spielfilm ohne Kabel auf sein Handy laden will, muss künftig nur noch wenige Sekunden Wartezeit einplanen. Wissenschaftlern der TU Dresden ist es nach eigenen Angaben gelungen, sehr große Datenmengen per Funk zu übertragen. Demnach ist es möglich, eine Spielfilm-DVD mit rund acht Gigabyte binnen sechs Sekunden drahtlos (W-LAN) zu übertragen, eine Musik-CD sogar in unter einer Sekunde.
Dabei werden Funkfrequenzen bei 60 Gigahertz genutzt. Die Reichweite zwischen dem sendenden und dem empfangenden Gerät kann dabei bis zu einem Meter betragen. Wie der Dresdner Mobilfunkexperte Stefan Krone am Montag sagte, können bei dem neuen Verfahren zehn Gigabyte pro Sekunde übertragen werden. Bislang üblich sei eine Rate von bis zu einem Gigabyte pro Sekunde.
Eine Hauptanwendung sehen die Dresdner Wissenschaftler im Infotainment-Bereich. So sei es möglich, dass sich Kunden künftig DVDs oder CDs bei den Händlern an Terminals auf ihr Mobilgerät wie etwa ihr Handy laden, sagte Krone. Dadurch könnten Datenträger wie CD oder DVD abgelöst werden. Auch im medizinischen Bereich gebe es viele Einsatzmöglichkeiten. Kommerzielle Lösungen mit dem neuen Standard werden nach Einschätzung der Forscher noch vor 2015 verfügbar sein.
IOC gegen Chicago wegen zu scharfer US-Einreisekontrollen?
Lange Gesichter in den USA, vom Präsidenten Obama bis zu den Unterstützern der Olympia-Kampagne für Chicago. Die Stadt am Michigansee war schon in der ersten Runde der Schlussabstimmung aus dem Rennen geflogen, trotz des präsidialen PR-Sondereinsatzes.Die "New York Times" rätselt nun über die wahren Gründe der demütigenden Klatsche und kommt auf eine so originelle wie einleuchtende Erklärung: Es könnten die drastischen Grenzkontrollen sein, die jedem Reisenden an US-Flughäfen bevorsteht. Ein pakistanisches IOC-Mitglied erklärte, die Einreise in die USA könne für manchen "eine ziemlich schreckliche Erfahrung" sein.
Die Bemerkung fiel im Rahmen einer Debatte, welche Art von Willkommen das Land eigentlich seinen Olympia-Gästen geben würde. Das war Wasser auf die Mühlen diverser Touristikverbände, wie es auch der Erfahrung vieler Reisender entspricht, dass nämlich die scharfen Kontrollen, von unfreundlichen Grenzbeamten durchgeführt, zum Schaden des Landes seien. Die Zahlen sprechen für sich, im ersten Quartal 2009 sank der internationale Reiseverkehr um zehn Prozent.
Adobe stellt Alleskönner-Flash vor
Alle auf einen Streich, so könnte das Motto für den neuesten Rundumschlag des Multimediaunternehmens Adobe lauten. Der Flashplayer aus eigenem Hause wurde jetzt in seiner Version 10.1 angekündigt, die auf nahezu sämtlichen Plattformen lauffähig sein soll, von Smartphones über Netbooks bis zu PC. Bei Desktop-Betriebssystemen wie Windows, Linux und MacOS X wird das neue Flash ebenso einsetzbar sein wie auf Mobiltelefonen.
Dort wird es für Microsofts Windows Mobile, Palms WebOS, Googles Android, Nokias Symbian und den Blackberry von RIM angeboten. Damit sind die Tage des bislang für mobile Geräte einzig erhältlichen Flash lite gezählt, das neue Flash soll beinahe überall auf der Basis aktueller GPUs beschleunigt laufen. Die Kooperation mit Nvidia hat eine verbesserte Anpassung an deren Grafikchips zur Folge. Damit können entsprechend bestückte Netbooks und Smartphones demnächst HD-Clips in Flash wiedergeben.
Die ersten Betaversionen für die verschiedenen Systeme sollen zum Teil noch in diesen Jahr erscheinen, die Versionen für Android und Symbian Anfang 2010. Einer muss allerdings draußen bleiben und mit ihm alle seine Nutzer: Das iPhone von Apple. Mangels Unterstützung des Unterhaltungselektronikers aus Cupertino sei es leider nicht möglich, Flash auch für das iPhone zu konzipieren, so Adobe.
The Pirate Bay fliegt aus dem Google-Index - und kommt zurück
Für vorübergehende Aufregung unter den Fans von The Pirate Bay sorgte am Wochenende Google. Der Suchmaschinist hatte nämlich den Bittorrenttracker am vergangenen Freitag für mehrere Stunden aus seinem Suchindex verbannt. Zunächst begründete Google die Löschaktion mit einer Aufforderung auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA), berichtete "Cnet" .
Dahinter stand ein Unternehmen, das Urheberrechtsansprüche von Pornoproduzenten im Internet vertritt. Ein Ansinnen, dem Google prompt nachkam, nur um The Pirate Bay einige Stunden später wieder unter den Suchergebnissen auftauchen zu lassen und die Entfernung mit einem "internen Fehler" zu entschuldigen.
Spotify hebt Abo-Dienst aus der Taufe
Der schwedische Streaming-Dienst Spotify hat jetzt für Großbritannien einen neuen Vertriebs- und Verdienstkanal vorgestellt, das Monatsabo. Damit wird Musik vergleichsweise spottbillig. 300 CDs voll mit Musik würden mit ein paar tausend Euro zu Buche schlagen, bei Spotify gibt's schon für eine Flatrate von zehn Pfund was auf die Ohren. Mit dieser Monatsrate erhält der Kunde das Recht, bis zu 3333 Einzeltitel aus dem sechs Millionen Titel umfassenden Katalog auf seinem Computer oder Smartphone zu speichern. Womit iTunes & Co. ein Problem haben dürften: Denn die Bezahl-Shops bieten ein Album zu einem Preis an, für den der Musikfan bei den Skandinaviern ein Vielfaches erhält.
US- Twitterer nach Hinweisen zu G20-Polizei-Einsätzen verhaftet
Twittern kann gefährlich sein, jedenfalls für den, der der Polizei unliebsame Inhalte daherzwitschert. Diese Erfahrung machten jetzt einige Demonstranten während der Proteste anlässlich des jüngsten G-20-Gipfels im amerikanischen Pittsburgh.
Zwei Aktivisten wurden unter dem Vorwurf verhaftet, sie hätten die Protestzüge unter Zuhilfenahme des Microblogging-Dienstes gelenkt. Wie die "Pittsburgh Tribune" berichtet, trafen die Beamten die beiden in einem Hotelzimmer an, das mit Computern, Polizeifunkscannern und Stadtplänen vollgestopft war. Außerdem wurden auch die Wohnhäuser der Verhafteten gründlichst gefilzt. Nun erwartet die beiden ein Verfahren wegen Behinderung der Justiz.
Britischer High Court erlässt einstweilige Verfügung via Twitter
Doch nicht nur böse Buben nutzen Twitter, auch ehrwürdige Richter tun das, zum Beispiel jene am Obersten Gericht Großbritanniens, dem High Court. Sie erließen jetzt eine einstweilige Verfügung wegen Identitätsdiebstahls gegen den Benutzer eines Twitteraccounts.
Geklagt hatte ein Politblogger namens Donal Blaney, dessen gleichnamiger Account beim Zwitscherdienst allerdings nicht ihm gehört, sondern ein Fake ist. Die entsprechende Verfügung dagegen wurde deshalb auf Twitter veröffentlicht, weil das der einfachste Weg sei, den bislang unbekannten Account-Besitzer zu erreichen, so die Juristen. Der Anonymus wird in der gerichtlichen Anordnung aufgefordert, die missbräuchliche Verwendung des Namens Donal Blaney zu beenden und darüberhinaus seine wahre Identität zu aufzudecken.
Außerdem:
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Binse Nummer 2 - Apps sind vor allem eines: Werbung.
Verärgerter Kunde droht, defektes iPhone im Apple-Store zu erschießen.
W-Lan als Bewegungsmelder.
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