Von Felix Knoke
Weil sie eine Bekannte bei Facebook "anstupste" - so heißt die Funktion, mit der man kommentarlos Facebook-Freunden ein Signal schicken kann: hier bin ich - wurde eine Frau aus dem US-Staat Tennessee verhaftet. Ihr wird vorgeworfen, mit dem virtuellen Stups gegen eine richterliche Anordnung verstoßen zu haben, die ihr jeglichen Kontakt mit der Frau untersagte - inklusive jeglichen kommunikativen Kontaktes. Die Gründe für die richterliche Anordnung sind nicht in Einzelheiten öffentlich, es geht aber wohl um einen Fall von Stalking.
Die Verhaftete reagierte laut ABCnews sehr erschrocken: Wer gegen solch eine richterliche Anordnung verstößt, den erwarten bis zu 11 Monate und 29 Tage Haft. Bei der Verhandlung Ende des Monats sollen auch Facebook-Daten als Beweismittel vorgelegt werden. Bisher ist das Vergehen nur durch einen Ausdruck belegt, den die Angestupste an ihrem Rechner machte. Bewiesen werden müsste unter anderem, ob der Stupser tatsächlich von der Verhafteten ausging.
Der Vorgang liegt durchaus im Trend: US-Gerichte werten die Kommunikation in Sozialen Netzen zunehmend wie andere Formen von Kommunikation. Im Sommer wurde in den USA eine Mieterin von einer Hausverwaltungsfirma wegen übler Nachrede auf einen Schadenersatz von 50.000 Dollar verklagt, weil sie bei Twitter in einer 72-Zeichen-Kurznachricht einen Sarkasmus über Schimmel in ihrer Wohnung abgegeben hatte. Übersetzt hieß die Nachricht: "Wer hat gesagt, in einem schimmeligen Apartment zu schlafen sei schlecht für einen? Horizon glaubt wirklich, das sei okay." Horizon klagte daraufhin, ein Urteil steht noch aus.
Chinesen fordern Grundrechtserklärung fürs Internet
Chinesische Blogger, Journalisten, Juristen und Wissenschaftler haben einen Aufruf zur Informationsfreiheit im Internet veröffentlicht. Anlässlich des Jahrestages des Wuchang-Aufstandes am 10. Oktober 1911, der das Endes der Kaiserzeit und den Anfang der republikanischen Ära Chinas einläutete, forderten sie in zehn Grundsätzen ihrer " Grundrechtserklärung für das Internet" unter anderem: "Die Meinungsfreiheit im Internet ist Teil des Bürgerrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist das grundlegende Menschenrecht und der wichtigste Wert und sollte deswegen verfolgt, geschätzt und geschützt werden."
In den weiteren neun Punkten warnen die Autoren vor der routinemäßigen Überwachung von Websites, der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit, mahnen den Schutz der Privatsphäre an. Website-Blockaden und Überwachungen sollten öffentlich missbilligt werden.
Die Autoren rufen dazu auf, einen Internet-Menschenrechtstag einzurichten, der "jeden daran erinnern soll, die Redefreiheit im Internet zu schützen. Nur so können alle Menschen in China in den Genuss von Menschenrechten und Glückseligkeit kommen."
Bisher haben sich laut Heise.de knapp 500 Menschen der Aktion angeschlossen und die zehn Grundsätze unterzeichnet. Die offiziellen chinesischen Medien berichten laut Heise nicht über die Aktion.
Neue Mac-Gerüchte
In Cupertino brodelt es und die Tratsch-Abteilung der gängigen Nerd-Stammtische tippt sich die Finger fusselig mit Spekulationen, was denn so Neues aus dem Hause Apple kommen könnte. "Wired" meint: Nebst dem erwarteten Apple Tablet gibt's erstmal Neuauflagen der alten Mac-Garde: iMac, Mac Mini, Macbooks, vielleicht auch eine Multitouch-Maus.
T-Mobiles Datenschwund bewegt die Gemüter
Der amerikanische T-Mobile-Ableger ringt um Schadensbegrenzung, nachdem er vor einer Woche die Daten einer ungeklärten Zahl seiner Sidekick-Kunden verlor. Die Zahl der Betroffenen könnte im sechstelligen Bereich liegen. T-Mobile erklärt nun, dass einerseits der Sidekick-Verkauf eingestellt wurde, die verlorenen Daten vielleicht doch noch restauriert werden könnten, betroffene Kunden aber auf jeden Fall von heute auf morgen aus ihrem Sidekick-Vertrag aussteigen könnten.
Unterdessen hat AppleInsider ordentlich Schmutzwäsche ausgegraben und lässt anonyme Insider zu Wort kommen. Die berichten von katastrophalen Entscheidungen, sogar Sabotage rund um die Akquise der Mobilfunk-Firma Danger, die auch den Sidekick entwickelte. Es deutet vieles darauf hin: Die Tragödie aus Datenwolkenkuckucksheim könnte sich noch zu einem Krimi entwickeln.
Pädophiler gibt sich in Videochat als Teenager aus
Ein Mann aus dem US-Staat Massachusetts, Mitte 40, Glatze, hat sich als 17-jähriger Junge ausgegeben, um minderjährige Mädchen in Videochats zu locken. Dort nötigte er seine Opfer zu sexuellen Akten und zeichnete das Geschehen heimlich auf. Ein Gericht hat den Mann nun in neun Fällen wegen der Herstellung von Kinderpornografie verurteilt. Das Gericht konnte dem Mann nachweisen, dass er Bilder vom MySpace-Profil eines jungen Mannes fischte, um mit ihnen ein Lock-Profil auf der Social-Network-Seite Stickam aufzubauen.
Stickam kam in den letzten Monaten immer öfter als potentieller Tatort für Pädophile ins Gerede, weil der Anbieter unkontrollierte, anonyme Videochats ohne wirksame Alterskontrolle anbietet. Nach Recherchen der "New York Times" soll Stickam mit einer Firma verbunden sein, die sich auf Online-Pornografie spezialisiert hat.
Marathonläuferin wegen MP3-Doping ausgeschlossen
Die Veranstalter eines Marathonlaufs disqualifizierten eine Läuferin, nachdem sich herausstellte, dass sie einen MP3-Player während des Rennens benutzte. Das ist laut einer wunderlichen Regel des US-Leichtathletikverbandes tatsächlich verboten und soll verhindern, dass die Athleten über (Mobil)Funk Informationen über den Lauf zugespielt bekommen können.
Jenseits von Regeln und Gesetzen scheinen die Marathon-Organisatoren aber auch schlicht einen schlechten Tag gehabt zu haben. Das beweist das Vorspiel zu der MP3-Disqualifikation. Die eigentlich schnellste Läuferin, eine 23-jährige Studentin, wurde ebenfalls disqualifiziert, weil sie sich im Rennen eine Flasche Wasser von einem Freund hatte reichen lassen. An ihre Stelle rückte jene 27-Jährige, die ein paar Tage später, nachdem ein Foto von ihr mit Kopfhörer im Ohr auftauchte, ebenfalls aus dem Rennen geworfen wurde. Ob am Ende der Regeln überhaupt ein Läufer übrigblieb, lässt das Journal "Sentinel" offen.
Weitere Meldungen
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Netzticker | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH