Von Richard Meusers
Zeitgleich zum angekündigten Einstieg der Privatsender Sat.1 und ProSieben ins Geschäft mit Nutzungsgebühren könnte eine andere, seit Jahrzehnten erhobene Abgabe vor ihrem Ende stehen: Die Ministerpräsidenten beraten in dieser Woche wieder einmal über die GEZ-Gebühr. Die wird - in Europa einmalig - geräteabhängig erhoben und dient der Alimentierung der öffentlich-rechtlichen (ÖR) Sender ARD und ZDF. Die Änderungspläne sehen nun eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage vor, indem eine Haushaltsabgabe eingeführt wird. Diese Pauschale würde dann die Nutzung der ÖR abgelten.
Die privaten Fernsehsender sehen dem Vorhaben mit großer Vorfreude entgegen, würde diese Änderung ihnen doch den Einstieg ins Pay-TV ungemein erleichtern. Einer der Gründe, warum das Geschäft mit Bezahlfernsehen in Deutschland bislang so mau läuft: Dank GEZ-Gebühr hat Otto Normalzuschauer den Eindruck, er habe doch schon bezahlt, und dieser Eindruck erstreckt sich auch auf die Privaten - denn dass die Zwanggebühr nur ARD und ZDF zufließt, ist längst nicht allen Zuschauern bewusst.
Entsprechend niedrig die Bereitschaft, sich noch einen weiteren Kostenfaktor aufzuhalsen. Das würde sich zwar de facto auch mit der Haushaltsabgabe nicht ändern, aber diese könnte durchaus mehr als allgemeine, staatlich verordnete Steuer empfunden werden. Außerdem fiele dann eine weitere Sorge weg. Mit dem aktuellen Beitragssystem besteht jederzeit die Gefahr, dass neue Gerätetypen in die Kostenpflicht rutschen. Denn auch sogenannte neuartige Rundfunkgeräte unterliegen dem Gebührenzwang, sobald sie internet- und damit TV-fähig sind.
Entschieden ist allerdings noch gar nichts, für die Senderverantwortlichen von ARD und ZDF dürfte die Zustimmung vor allem davon abhängen, ob auch mit dem neuen System der Klingelbeutel so voll wird wie bisher. Und da liegt die Latte hoch: 2008 nahmen die beiden Sender über die GEZ 7,26 Milliarden Euro ein.
Zerschießt Intel-Firmwareupgrade Windows 7?
Chiphersteller Intel hat derzeit Ärger mit einem Firmwareupgrade für SSD-Festplatten. Erst kürzlich wurde das Update 02HA für die aktuellen Flash-Speicher veröffentlicht, bald darauf gab es Beschwerden von Nutzern, die Aktualisierung würde ihr Windows 7 lahmlegen. Mit einem Trim-Befehl sollen die Speichermedien eigentlich flott gehalten werden und als gelöscht eingeordnete, aber noch vorhandene Dateien auch tatsächlich entfernen. Wohlmöglich geschieht an dieser Stelle des Guten zu viel, das Update verursacht mehrere Systemfehler, die schließlich sowohl den Windows-Start verhindern als auch die Neuinstallation.
Derzeit haben die Techniker bei Intel noch keine Ahnung, wo die Ursachen liegen. Bis zur endgültigen Klärung wurde das Firmwareupdate zurückgezogen, wer also eine X25-M-Festplatte sein eigen nennt, sollte sich noch ein wenig gedulden.
Bunt und biegsam: E-Book-Reader von Bridgestone
Seit zehn Jahren geistert es durch die Medienspalten, das flexible E-Paper, das der viel besungenen Haptik von Buch und Zeitung einen entscheidenden Schritt näher kommt. Zumindest einen halben Schritt in diese Richtung macht Japans Chemieriese Bridgestone, ansonsten eher bekannt als Reifenhersteller. Auf einer heute beginnenden Fachkonferenz in Yokohama werden zwei Geräte vorgestellt, die mit flexiblem E-Paper ausgestattet sind.
Der größere, A4-große E-Book-Reader scheint allerdings noch mit einem starren Rahmen daherzukommen. Der kleinere Bruder des 13-Zöllers hat ein Display mit 10,7 Zoll Diagonale und Farbfähigkeit, das ganze Gerät ist offensichtlich flexibel, wie man den bislang veröffentlichten Bildern entnehmen kann. Für Technikfans dürfte vor allem die Frage von Interesse sein, wie die Entwickler es geschafft haben, die Elektronik so zu modifizieren, dass sie beim Knautschen keinen Schaden nehmen.
Firefox lobt sich selbst: 30 Millionen Neunutzer in zwei Monaten
Während die IT-Abteilung von Mozilla gerade die neueste Version ihres Firefox-Browsers herausgegeben hat und mit der Version 3.5.4 gleich 16 Sicherheitslecks stopft, findet die PR-Abteilung Grund zum Selbstlob. Nach eigenen Berechnungen gibt es mittlerweile weltweit 330 Millionen Nutzer des Mozilla-Produkts, wobei der Zuwachs in den vergangenen zwei Monaten besonders rasant verlaufen sei. Allein in diesem Zeitraum gab es 30 Millionen neue Anwender, wie Mozilla-Chef John Lilly über Twitter miteilte.
Das deckt sich durchaus mit den Zahlen der Netz-Statistiker von Netapplications, denen zufolge der Marktanteil des Internet Explorers im vergangenen Jahr von 70 auf 65 Prozent gesunken ist, währenddessen Firefox um 3 Prozent zulegte und sich nun weltweit 23,75 Prozent vom Kuchen sichern kann.
Tor-Anonymisierung jetzt auch für Android
Für Googles Handy-Betriebssystem Android gibt es jetzt auch eine maßgeschneiderte Tarnkappe. Die Anonymisierungsexperten, die The Onion Router (Tor) entwickelt haben, mit dessen Hilfe IP-Adressen über ein Netzwerk von Nodes verschleiert werden, wurde jetzt entsprechend angepasst. Der Android-Tor läuft unter dem Namen Orbot.
Es soll nicht lahmen, wie bei Anonymisierungsprogrammen sonst häufig der Fall. Weder Akku noch die Geschwindigkeit des Handys würden merkbar beeinträchtigt. Entwickler Nathan Freitas will Orbot außerdem so schnell wie möglich in den Android App Market bringen.
Karlsruhe setzt ersten Verhandlungstermin zur Vorratsdatenspeicherung an
Ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger verfassungswidrig? Das ist die Ansicht mehrerer Kläger, denen sich insgesamt weit über 30.000 Petenten angeschlossen haben, um gemeinsam vors höchste deutsche Gericht zu gehen. Das entsprechende, 2008 in Kraft getretene Gesetz verletze das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Kläger.
Initiatoren sind unter anderem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Ex-Innenminister Gerhart Baum, der auch gegen das strittige BKA-Gesetz zu Felde zieht.
Nun haben die Verfassungsrichter einen Termin angesetzt, am 15. Dezember treffen sich die Parteien zu einer ersten mündlichen Verhandlung. Schon im März 2008 hatten die Karlsruher Verfassungshüter den Zugriff auf die Vorratsdaten eingeschränkt. Dieser stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis dar und stehe daher einzig Strafverfolgungsbehörden offen. Im Herbst präzisierten sie ihre Einschränkung dahingehend, der Datenzugriff sei nur zur "Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" gestattet.
Außerdem:
Facebook-Profile: der Tod ist nicht das Ende.
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