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28.11.2009
 

Swift-Abkommen

Bundesrat fürchtet bei Bankdatenexport Wirtschaftsspionage

Frankfurter Bankenviertel: Kunden droht KontendurchleuchtungZur Großansicht
DPA

Frankfurter Bankenviertel: Kunden droht Kontendurchleuchtung

Wie viel dürfen US-Ermittler über den Zahlungsverkehr in der EU erfahren? Möglichst wenig, verlangt der Bundesrat und warnt die Regierung davor, einem allzu freizügigen Bankdaten-Transfer zuzustimmen. Am Montag entscheidet der deutsche Innenminister im EU-Ministerrat über das Swift-Abkommen.

Die Innenminister der EU entscheiden am Montag, ob US-Ermittler die Bankdaten von EU-Bürgern durchstöbern dürfen. Der Ministerrunde liegt ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten zur Unterschrift vor, das US-Fahndern Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürger und Unternehmen gewähren soll. Datenschützer, aber auch der deutsche Bundesrat und Mitglieder des Europaparlaments, haben erhebliche Bedenken.

Der Bundesrat erklärt in einem Beschluss ( PDF-Dokument) vom Freitag, man teile die Sorge: "dass ein Zugriff auf die betroffenen Finanztransaktionsdaten die Gefahr von Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes mit sich bringt, weil die vorhandenen Informationen Rückschlüsse über wirtschaftliches Verhalten zulassen".

Außerdem verlangt der Bundesrat von der Regierung eine Zustimmung "unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen und sich gegen eine vorläufige Geltung des Abkommens auszusprechen". Derzeit sollen die nationalen Parlamente ebenso wie das EU-Parlament bei der Abstimmung über das Swift-Abkommen außen vor bleiben.

Die Länder machten dem Bund Auflagen für die Zustimmung zu dem Abkommen. Darin müsse klar festgelegt sein, zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen die Daten übermittelt werden. Die Weitergabe an Drittländer solle ausgeschlossen werden. Vor dem Zugriff müssten genaue Verdachtsgründe übermittelt werden. Anlass dürfe nur Terrorismusbekämpfung sein, und dies sei "durch eine konkrete Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse weiter einzugrenzen".

Der Bundesrat verlangte zudem, dass nur internationale Transaktionsdaten übermittelt werden dürfen. Außerdem müssten Fristen zur Löschung vorgegeben werden. Vorerst solle die Regierung ihre Zustimmung im EU-Rat unter "Ratifizierungsvorbehalt" stellen. Im übrigen dürfe das Abkommen nur für zwölf Monate geschlossen werden.

Der Zentrale Kreditausschuss deutscher Banken lehnt das Abkommen ebenfalls ab. Man befürchte, dass europäische Datenschutzstandards unterlaufen würden, schrieb der Ausschuss an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Ein solches Abkommen berührt grundlegende Prinzipien des Datenschutzes. Es wäre deshalb sachgerecht, derartige Regelungen nur unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zu treffen."

Der EU-Rat will das Abkommen am Montag unmittelbar vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags verabschieden, also ohne Einbeziehung des EU-Parlaments. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte dieses Hauruck-Verfahren gegenüber SPIEGEL ONLINE als "Geheimgesetzgebung" kritisiert.

lis/AP/AFP/dpa

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09.07.2010 von aktivx: Geldsäcke?

Geldsäcke und Pfeffersäcke wurden ersetzt durch "Meudalisten" - einfach mal googeln. Es wäre durchaus mal eine Forschungsarbeit Wert, zu prüfen wer mehr Opfer zu verzeichnen hat. Nur wird es eine solche Untersuchung [...] mehr...

05.02.2010 von Arthi:

Ja, der Terrorstaat droht damit sich die Daten dann halt anders zu besorgen. Vielleicht ja wieder durch Folter. mehr...

05.02.2010 von delta058:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676040,00.html Soso, das sich die EU-Parlamentarier zur Abwechslung mal der Bürgerrechte besinnen löst in den USA also Drohgebaren Europa gegenüber aus. Tja wer solche Verbündete [...] mehr...

20.01.2010 von Kitkat01: Panik mache

Das ist doch alles nur Panik mache. Wenn selbst die Sicherheitsexperten sagen, dass sie trotz Nacktscanner diese Bombe nicht entdeckt hätten... Immer neue Sicherheitsvorschriften und Geräte habe die Sicherheit zwar erhöht, aber [...] mehr...

08.01.2010 von vantast: Transparenz mal andersherum

Ich habe den Verdacht, daß der Westen über die Jahrzehnte mit seinen ungesühnten Methoden mehr unschuldige Menschen umgebracht hat, als alle Terroristen zusammen. Das scheint mir auch ein Hauptgrund für den Haß dieser jungen (und [...] mehr...

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Die Kritik der Datenschützer an SWIFT

USA-Bezug fehlt

Die vorgesehene Weitergabe der Bankdaten aus Europa an die USA wäre ohne Beispiel. Denn, so Datenschützer Peter Schaar: "Die hier weitergegebenen Informationen haben ganz überwiegend keinen Bezug zu den USA. Es handelt sich nicht um Daten von US-Bürgern und auch nicht um Transaktionen in die oder aus den Vereinigten Staaten." Betroffen wären zum großen Teil rein innereuropäische oder sogar innerstaatliche Überweisungen.

Masse

US-Kontrolle über Daten

Keine unabhängige US-Kontrolle

Bisherige Rechtshilfe-Abkommen genügen

Swift-Abkommen: Die wichtigsten Fragen

Um welche Daten geht es?

Bei den Plänen geht es um Daten, die der Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) mit Sitz in Belgien verwaltet. Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8300 Banken weltweit ab. Darunter sind auch Standardüberweisungen in der EU. Bankkunden kennen den Dienstleister von dem SWIFT/BIC-Code, der die internationale Bankleitzahl kennzeichnet. Seit Januar jedoch können die USA nicht mehr auf die Daten zugreifen, weil der Betreiber die Server in die Schweiz verlegt hat.

Wer ist im Visier der Fahnder?

Was können Bürger zum Schutz ihrer Daten tun?

Werden Bankdaten zum ersten Mal ausgespäht?

Was bringen die Bankdaten den Terrorfahndern?

Wie lange soll das Abkommen mit den USA gelten?






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