Die Ministerpräsidenten der Länder prüfen derzeit Möglichkeiten, auch Menschen ohne Fernseher zu GEZ-Vollzahlern zu machen. Wie die federführende rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erklärte, werden bei der anstehenden Reform der Rundfunkgebühr derzeit vor allem zwei Varianten diskutiert.
Dem ersten Modell zufolge soll die GEZ-Gebühr weiterhin geräteabhängig erhoben werden, allerdings ohne bisher geltende Ermäßigungen zum Beispiel für internetfähige Computer. Das heißt, jeder, der ein entsprechendes Gerät zu Hause hat, müsste die volle Gebühr von derzeit knapp 18 Euro zahlen. Das könne dann auch für internetfähige Telefone (Smartphones) gelten, hieß es. Bislang kostet die GEZ-Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" 5,76 Euro. Für diejenigen, die ohnehin einen Fernseher angemeldet haben, würde sich nichts ändern.
Außerdem soll in dem Modell nicht mehr die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nachweisen müssen, dass in dem Haushalt ein entsprechendes Empfangsgerät vorhanden ist. Der Verbraucher solle verpflichtet werden, nachzuweisen, dass er kein Rundfunkgerät besitzt, wenn er von der Gebühr befreit werden will. Das könne er zum Beispiel über eine eidesstattliche Erklärung, hieß es. Vorstellbar sei auch eine schriftliche Erklärung, die ein Kontrolleur dann überprüfe. Damit könnten die Kontrolldienste und die damit verbundenen Kosten verringert werden.
Eine Zwangsabgabe mit vielen Namen - nur "Steuer" nennt sie niemand
In einem zweiten Modell soll eine geräteunabhängige Medienabgabe von jedem Haushalt erhoben werden. Die Gebühren, hieß es, wären in beiden Modellen etwa gleich hoch. Eine Änderung könnte allerdings frühestens in der nächsten Gebührenperiode von 2013 an in Kraft treten, hieß es.
Eine Entscheidung über das neue Modell zur Erhebung der Gebühren soll im Juni 2010 getroffen werden. Auch wenn die Ministerpräsidenten sich für keines der beiden entschieden, hieße das nicht, dass die Gebührenstruktur bleiben müsse, wie sie ist. Ermäßigungen für Computer habe man eingeführt, weil man mit dem damaligen Stand der Technik vor allem Radio mit den Geräten hören konnte. Inzwischen sei es kein Problem zum Beispiel auch auf Laptops fernzusehen. Eine Ermäßigung für solche Geräte könnte also wegfallen.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangt zurzeit 5,76 Euro im Monat für ein Radio oder ein "neuartiges Rundfunkgerät", das heißt, ein Gerät, das zum Beispiel per Kabel oder Funk Internetzugang hat. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Verbraucher das Angebot auch nutzt.
mak/dpa
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Genau das bedeutet es! Das Ganze ist schlicht und einfach nichts weiter als ein Akt einer unverfrorenen staatlichen Piraterie. Vom Internet-Konsumenten UNGEFRAGT und UNGEBETEN schmeissen die DEUTSCHEN "öffentlich [...] mehr...
Ich haette zu diesem Thema SO VIEL zu sagen, fehlte mir dafuer jetzt nicht der Antrieb. Aber folgendes finde ich interessant genug um es euch zu posten: Hostname www.zdf.de ISP Level 3 Communications Country [...] mehr...
Als bloße Erfüllungsgehilfen von Politik und ÖR ist es völlig gleichgültig, wie versucht wird die GEZ auszubooten. Die Höhe und Dimension von den Rundfunkgebühren wird in den Landesparlamenten beschlossen. Proteste also bitte an [...] mehr...
Das ist ein Interessanter Ansatz! Wenn man nun eine Internetseite aufmacht und die Leure aufruft die Einzugsermächtigung zu beenden ... und die GEZ mit Mehrzahlungen von 0,10 cent - 50 cent zu überhäufen... Was würde die [...] mehr...
wissen sie, ich würd denen gern mehr zahlen im monat wenn ich das bekommen würde was ich für DAS geld erwarten kann. nun rufe ich mal in erinnerung welchen zirkus es gab mit dem ex-ZDF-mann bender. hat das alles was mit [...] mehr...
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