Von Felix Knoke
Charlie Sorrel vom spanischen Gadget-Lab der US-Zeitschrift "Wired" war alles andere als glücklich über die internationale Version von Amazons E-Book-Reader Kindle. Das Geräts war aus lizenzrechtlichen Gründen hinsichtlich des Bücherangebots und der Web-Fähigkeiten beschränkt. Im internationalen Kindle-Shop ist die Auswahl an Büchern kleiner als in der US-Version, der Web-Zugang ist auf die US-Wikipedia und den Kindle-Store beschränkt.
Ein kleiner Hack verhalf Sorrel nun zu einem unlimitierten Kindle: Er stellte die Rechnungsadresse auf eine amerikanische Adresse um und bezahlte mit Einkaufsgutscheinen, die er sich selbst von seinem europäischen Amazon-Konto aus ausstellte - ein Trick, der auch mit der Kindle-App für das iPhone funktionieren soll.
Zur rechtlichen Situation will sich Sorrel in seinem Artikel nicht äußern. Man dürfte aber mit Sicherheit gegen die von Amazon formulierten Nutzungsbedingungen verstoßen. Ob die wiederum bei der Prüfung eines Streitfalls vor deutschen Gerichten Bestand hätten, ist offen. Sorrel stellt forsch fest: Jeder, der diesen Hack ausprobiert, macht das ganz klar, um Amazon mehr Geld zu verschaffen. Was er nicht sagt: Sollen sich die Rechteinhaber drum scheren, wie sie an ihren Anteil des Geldes kommen.
Blackberry-Ausfall in den USA - schon wieder
Nachdem amerikanische Blackberry-Nutzer erst vorige Woche mit einen Ausfall des Blackberry-E-Mail-Systems zu kämpfen hatten, kam es am Dienstag erneut zu Problemen bei der E-Mail-Zustellung. Laut Cnet bestätigte das Unternehmen am Dienstag, dass manche Nutzer in den Vereinigten Staaten Verzögerungen beim E-Mail-Versand zu spüren bekommen. Ein Techniker-Team sei bereits mit einer Systemanalyse beschäftigt. Was die Ursache des Ausfalls ist und ob er mit den Ausfällen letzter Woche zusammenhängt, erklärte das Unternehmen nicht.
Was ein Blackberry-Ausfall für viele Geschäftsreisende bedeutet, erklärte bei einer RIM-Panne im Februar 2008 ein aufgebrachter Geschäftsmann: "Ich drehe durch, jetzt reicht es mir", fluchte der Marketingmann. Er bekomme rund tausend E-Mails pro Tag und könne sich keine Ausfälle leisten.
Drossel-Provider will 16-Millionen-Dollar-Vergleich bezahlen
Der US-Internetprovider Comcast will mit einer Zahlung von insgesamt 16 Millionen Dollar (11,2 Mio. Euro) eine der anhängigen Sammelklagen gegen das Unternehmen beilegen. Die Kläger warfen dem Unternehmen vor, ihnen den Internetzugang immer dann gedrosselt zu haben, wenn sie Dateien per P2P mit anderen Nutzern tauschen wollten. Comcast habe damit gegen die eigenen Nutzungsbestimmungen und gegen diverse Verbraucherrechte verstoßen, schreibt Ars Technica.
Sollte der mit dem Fall befasste Richter dem Vergleich zustimmen, dürfte die Freude bei den einzelnen Klägern aber trotzdem gering ausfallen: Pro Kopf werden nur schlappe 16 Dollar ausgezahlt.
China und Polen proben Web-Zensur
Übers Wochenende hat das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie Regulierungen herausgegeben, die laut Technologizer eine weitergehende Zensur im chinesischen Teil des Internets vorbereiten. So werde China möglicherweise eine Whitelist von offiziell registrierten, also "unproblematischen" Websites einrichten. Wer sich nicht registrieren lasse, müsse die Blockade seiner Website fürchten. Als Zensurgrund nennen die chinesischen Behörden immer wieder Pornografie, Gewaltverherrlichung, Spielsucht und Schadcode. Bürgerrechtsgruppen sehen dahinter freilich eine Einflussnahme auf den politischen Willensbildungsprozess: Was du nicht hörst, siehst, liest, das gibt es auch nicht.
Whitelists sind deswegen besonders kritisch, weil sie nicht wenige Angebote von unermesslich vielen blockieren, sondern zunächst eine Inakzeptabilität aller Angebote annehmen und davon dann Ausnahmen machen. Ob die Einrichtung von Whitelists auch zu einer Standardblockade aller ausländischen Websites führt, ist nicht bekannt - das wäre allerdings auch ein so massiver Eingriff ins Internet, dass die so wichtige wirtschaftliche Kommunikation übers Netz eingeschränkt werden dürfte. Auch geht nicht hervor, inwieweit andere Internetanwendungen als das WWW von der Whitelist betroffen sein könnten.
Aber nicht nur in China, sondern auch in Polen feilt man nach Angaben von Heise Online an verschärfter Internetüberwachung. Die Regierung des Landes arbeite an Gesetzesänderungen, mit denen unter anderem ein Verzeichnis mit zu sperrenden Web-Seiten sowie die Verpflichtung für Internetdienstleister, detaillierte Nutzerdaten für Ermittlungsbehörden vorzuhalten, eingeführt werden soll. Laut Heise soll dieses neue Internetgesetz in ein Gesetz eingearbeitet werden, das ursprünglich zur Bekämpfung von Spielsucht und illegalen Geldgeschäften eingeführt wurde und derzeit überarbeitet werde.
Umstritten sei aber, ob das neue Gesetz überhaupt eine Chance hat. Besonders umstritten ist ein Passus, der Behörden erlauben würde, Websites sofort und ohne richterlichen Beschluss löschen zu können, die schärfste Form der Internetsperren.
Unreals 3-D-Grafik auf dem iPhone
Die Hardware-Blogger von Anandtech haben sich mit Mark Rein, dem markigen Vizepräsident vom Spieleentwickler Epic Games ("Unreal Tournament"), getroffen. Der zeigte ihnen eine brandneue Demo von der Unreal-Engine-3, mit der 3-D-Spielwelten auf dem kleinen Display des iPhone 3GS dargestellt werden können.
Warum das interessant sein soll? Spiele sind Verkaufskracher auf dem iPhone. Der Schritt erst der "Doom"-Entwickler ID Software und jetzt auch der "Unreal"-Programmierer Epic Games zeigt, wie viel Spielpotential noch in den Smartphones nicht nur von Apple steckt.
Weitere Meldungen
Auf anderen Social Networks posten:
Unsere Vorväter haben einen hohen Blutzoll gezahlt um nach dem Prinzip des Code civil und des Code pénal zu Beginn des 19ten Jahrhunderts auch über Frankreich hinaus Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu verankern. Statt [...] mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Netzticker | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH