Von Richard Meusers
Im Auftrag des Unterhaltungselektronikers forderten die Juristen von Orrick, Herrington & Sutcliffe die Betreiber von Valleywag auf, die Aktion zu beenden: "Wenn Apple die lebhafte öffentliche Debatte über seine Produkte auch schätzt und begrüßt, so glauben wir, dass Sie und Ihre Firma mit dem Kopfgeldangebot für den Diebstahl von Apples Geschäftsgeheimnissen zu weit gegangen sind."
Was die Valleywag-Autoren keinen Augenblick verdrossen hat, im Gegenteil. Fröhlich schreiben sie, nun habe man immerhin die Bestätigung, dass es demnächst tatsächlich ein Apple Tablet geben werde. Zwar habe man auf das erwartete Foto verzichten müssen, auf dem Steve Jobs das "himmlische Gerät höchstpersönlich in der Hand hält", aber trotzdem verdienten die Anwälte für ihre Arbeit eine Belohnung. Demnächst wird die Anwaltskanzlei also einen Geschenkkorb bekommen, darin enthalten eine DVD mit "Natürlich blond 2", einen Zune-Geschenkgutschein über 25 Dollar und ein Messerset.
Kindle wird internationaler
Neben englischsprachigen Büchern dürfen jetzt zusätzlich deutsche und französische Bücher bei Amazon hochgeladen werden. Damit könne ab sofort "jeder Rechteinhaber dem rasant wachsenden Kindle-Publikum weltweit seine Bücher in englischer, deutscher oder französischer Sprache anbieten", sagt Russ Grandinetti von Amazon. Andere Sprachen bleiben offenbar weiter außen vor. Der Online-Buchhändler verspricht aber, das "weitere Sprachoptionen für DTP in den nächsten Monaten hinzukommen" werden.
mak
Abmahnung gegen Blogger wegen Wagenknecht-Foto-Nutzung gescheitert
Vor elf Jahren machte die Fotografin Helga Paris ein Foto der Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht. Das Foto avancierte bald zum offiziellen Pressebild und war jahrelang im Pressebereich der Web-Seite der Linken zugänglich. Als einige Blogger das Foto nun auf ihren Web-Seiten benutzten, wurde ihnen das im Auftrag der Fotografin per einstweiliger Verfügung untersagt. Dagegen, wie auch gegen die zu erwartende saftige Kostennote, setzten sich die betroffenen Blogger zur Wehr und erfuhren nun vor dem Amtsgericht Charlottenburg Genugtuung. Die Richter hoben die Verfügung wieder auf, damit sind zum Beispiel die Ruhrbarone ebenso vom Haken wie auch xtranews.de.
Die Richter argumentieren: "Indem die Antragstellerin der Bereitstellung des Fotos über einen Zeitraum von über elf Jahren nicht widersprochen hat und es somit zu einem der - ohne Einräumung entsprechender Nutzungsrechte - meistveröffentlichten Fotos der Politikerin werden konnte, haben sich Dritte darauf verlassen können, dass es sich hierbei um ein Foto handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung die Antragstellerin als Berechtigte einverstanden ist."
Wobei die Ruhrbarone darauf hinweisen, dass die jüngste juristische Entwicklung keineswegs einen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzungen darstellt: "Wer das Foto jetzt noch weiter ohne Einwilligung von Paris benutzt, kann trotzdem abgemahnt werden. Denn nun könnte ein Gericht sagen, seit dem Rechtsstreit ist bekannt, dass dieses Foto unter Urheberrecht steht und nicht frei ist."
Kodak verklagt Apple und RIM
Kodak klagt und klagt am laufenden Meter gegen Handyhersteller. Diesmal sind Apple und Research in Motion (RIM) im Visier. Der Vorwurf: Angeblich nutzten beide bei der Vorschaufunktion von Fotohandys einige Techniken, auf die Kodak das Patent hält. Mit dem Prozess will die Fotofirma von den Beklagten die Zahlung von Lizenzgebühren erzwingen. Das Konzept hatte sich bereits im Dezember 2009 bewährt, als sich in einem vergleichbaren Rechtsstreit LG und Samsung zur Zahlung einer unbekannten Summe an Kodak bereiterklärt hatten.
Großes E-Paper von LG fast im Format DIN-A3
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Klar wird es eines geben: Erstens wird es eines geben, welches die bisherigen Updates zusammenfasst und zweitens wird es eins geben weil keine Software perfekt ist. Ich hoffe das drei lästige Bugs dabei behoben werden (welche [...] mehr...
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