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01.03.2000
 

Domainnamen

Urteile für die Markennameninhaber

Dior und Microsoft haben das gleiche Problem. Beiden Firmen fehlen trotz geschütztem Markennamen die dazu passenden Domain-Namen microsoft.org und dior.org. Vor einem Online-Schiedsgericht klagen nun die beiden Unternehmen auf Herausgabe der Domains.

Höchste Instanz für Domain-Namen: Die WIPO
[M] DPA

Höchste Instanz für Domain-Namen: Die WIPO

Genf - Nachdem bereits im Mai 1999 entschieden wurde, dass Besitzer von Markennamen an diesem auch im Internet alle Rechte haben, wurde im Dezember des letzten Jahres ein Online-Schiedgericht als Teil der Weltorganisation für Geistiges Eigentum eingerichtet. Nun wurden von diesem Gericht die ersten Urteile gegen Unternehmen erlassen, die sich fremde Markennamen als Domain sicherten. Diese sprechen eine deutliche Sprache: In jedem der fünf Fälle ordneten die Richter an, dass die jeweiligen Domains freigegeben werden müssen.

Eine der ersten Firmen, die vor dem Gericht geklagt hatten, ist der Hersteller von "Stella D'Oro"-Keksen. Die US-Firma ärgerte sich seit langer Zeit darüber, dass sich ein Unternehmen namens "The Patron Group" aus San Francisco die Rechte an der Internet-Adresse "stelladoro.com" gesichert hatte.

Das Gericht nahm Kontakt zur Patron Group auf, die erklärte, sie habe die Adresse nicht in böser Absicht registrieren lassen. Vielmehr wolle sie diese in Zukunft für den Internet-Verkauf von Schmuck in Lateinamerika benutzen - denn Stella D'Oro bedeutet übersetzt: "Stern aus Gold". Diesen Einwand ließ das mit Juristen und Internet-Fachleuten aus aller Welt besetzte Gericht nicht gelten. Es wies die Internet-Firma, bei der die Patron Group die Adresse registriert hatte, an, den Eintrag zu löschen.

Australiens größter Telekommunikationskonzern Telstra hat sich vor dem Online-Gericht unterdessen erfolgreich gegen den Besitzer der Seite "telstra.org" zur Wehr gesetzt. Dieser hatte sich hinter dem mysteriösen Namen "Nuclear Marshmallows" sowie einer falschen Adresse verborgen und mit Telstra monatelang Versteck gespielt.

Rechtlich bindend sind die Urteile des Online-Schiedsgerichts allerdings nicht. Alle Firmen, die eine Lizenz zur Vergabe internationaler Internet-Adressen besitzen, haben jedoch angekündigt, die WIPO-Urteile zu respektieren.

Das Online-Gericht kann nur entscheiden, wenn es um internationale Domain-Namen geht, die auf com (für Unternehmen), net (Anbieter im Internet-Bereich) oder org (Organisationen) enden. Für nationale Adressen, die zum Beispiel ein de für Deutschland am Ende haben, ist das neue Gremium nicht zuständig. Auch ist der WIPO-Service nicht kostenlos. Ein Verfahren zur Rückgabe einer Web-Adresse kostet zwischen 1000 und 2500 Dollar. Trotzdem: Der Andrang ist groß.

Seit Dezember sind bei der WIPO rund 100 Klagen eingegangen. Und, wie ein Blick auf die Liste der noch laufenden Schiedsgerichtsverfahren zeigt, sind es nicht nur Internet-unerfahrene Firmen, denen die Domain weggeschnappt wurde. Unter den Opfern ist beispielsweise die britische Fluggesellschaft easyJet, die heute schon einen beachtlichen Teil ihrer Tickets über die Website easyjet.com verkauft. Sie will sich nun gegen den Besitzer der Adresse easyjet.net zur Wehr setzen, der auf seiner Seite neben deutschen Staubsaugern auch gleich die Adresse zum Kauf anbietet.

Die Nobelmarke Dior hat gleich mehrere Verfahren angemeldet, um Adressen wie dior.org, christiandiorcosmetics.com und diorcosmetics.com räumen zu lassen. Auch die Fifa klagt auf Herausgabe der Domains worldcup2002.com, worldcup2002.net und worldcup2002.org.

Die WIPO selbst ist ebenfalls Opfer einer solchen "Besetzung" des Domainnamens. Unter www.wipo.com findet man nämlich nicht die Organisation, sondern eine etwas unsystematische Auflistung von Suchmaschinen. Versucht man, bei nic.com die Inhabern der Adresse ausfindig zu machen, stößt man schnell auf eine E-Mail-Adresse, die offensichtlich die Meinung des Eigentümers zu den Aktivitäten der Organisation, wiedergibt: wiposucks@wipo.net.

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