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23.02.2010
 

Deutsches Street View-Projekt

Google lenkt ein, Politiker bleiben hart

Von Florian Gathmann

Google-Spezialkamera: Unterwegs auf den Straßen von Berlin Zur Großansicht
ddp

Google-Spezialkamera: Unterwegs auf den Straßen von Berlin

Noch in diesem Jahr will Google mit seinem Foto-Dienst Street View in Deutschland an den Start gehen. Das Unternehmen verspricht höchste datenschutzrechtliche Standards, um die Widerstände zu überwinden. Das überzeugt aber weder die Bundesregierung noch die Experten.

Berlin - Man kann wohl sagen: Google hat den Ernst der Lage erkannt. Sonst hätte der Internetgigant an diesem grauen Februarmorgen wohl nicht eine Mitarbeiter-Kleingruppe nach Berlin beordert - darunter seinen deutschen Pressesprecher, den Chef der Rechtsabteilung und den zuständigen Produktmanager. Letzter ist sogar extra aus Zürich nach Berlin gekommen, um den Bedenkenträgern in Deutschland endlich die Angst vor Google Street View zu nehmen.

Denn Google sieht sich in einer misslichen Lage: Im Rahmen einer "Rieseninvestition" - genauer will Produktentwickler Raphael Leiteritz die bisherigen Kosten für das Street View-Projekt in Deutschland nicht beziffern - hat man viele Monate lang eine Fahrzeug-Armada durch die Straßen und Gassen dieser Republik fahren lassen, die in einer Höhe von zwei Metern Rundum-Bilder produzierte. Deutschland sollte das 20. Land auf der Welt werden, in dem man dank Google per Mausklick jedes Eckchen virtuell besichtigen können soll. So wäre beispielsweise jedes deutsche Restaurant im Voraus zu begutachten - samt der Umgebung. Irgendwann, so die Hoffnung bei Google, wird man mit Street View richtig Geld machen können - wenn all die Angebote miteinander vernetzt sind. "Das ist die Einkaufswelt von morgen", sagt ein Fachmann.

Das Problem: Erst liefen die Datenschützer der Republik gegen das Projekt Sturm, dann besorgte Bürger - und inzwischen gehen die zuständigen Bundesminister auf die Barrikaden. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht Google Street View sehr kritisch gegenüber. Und ihre CSU-Kollegin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner, brachte sich erst am Montag im "Hamburger Abendblatt" erneut gegen das Projekt für 3-D-Straßenkarten in Position.

Google will "Missverständnisse" ausräumen

Die Google-Manager haben das Interview mit der Ministerin gelesen. Es gehe auch darum, "eventuelle Missverständnisse auszuräumen", sagt Produktentwickler Leiteritz bei der Präsentation in der Hamburger Landesvertretung in Berlin. Schließlich sei es doch "so schwer über etwas zu reden, was man noch nicht kennt". Schon jetzt würden weltweit vier Millionen Menschen Google Street View bisher täglich nutzen, 150.000 Web-Seiten unterstützten die Anwendung. Das würde doch zeigen, sagt Leiteritz, "wie schön es ist für ein Land oder tolle Städte, sich präsentieren zu dürfen".

Ein Herr aus dem finnischen Ort Raahe beispielsweise wird das anders gesehen haben: Weil ihn der Fotodienst in seinem Garten ohne Hose erwischt hatte, ermittelt die finnische Polizei, ob hier ein Gesetzesverstoß durch Google vorliegt. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Menschen gegen die Aufnahmen bei Google Street View vorgehen.

Das räumen die Google-Leute ein - und wollen für Deutschland sogleich Entwarnung auf der ganzen Linie geben: Nirgendwo nehme man die Datenschutzbedenken so ernst wie hier, sagt der oberste Hausjurist Arnd Haller. Grundsätzlich sollen alle Gesichter und Kfz-Kennzeichen gepixelt werden. Zudem werde jeder in Deutschland schon vor dem Start von Google Street View die Möglichkeit haben, beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung aus dem Angebot entfernen zu lassen - gleiches werde gelten, wenn die Fotos bereits zu sehen sind. In diesen Fällen würden zudem alle unverpixelten Rohdaten gelöscht.

Wem das nicht reicht, der sollte sich nach Ansicht von Google durch den Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó überzeugen lassen: Der eloquente Professor von der Universität Hannover kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der neue Straßenkarten-Service "datenschutzrechtlich unbedenklich" ist. Seine Auftraggeber freut das sehr. "Wir rechnen damit, noch in diesem Jahr auch in Deutschland an den Start zu gehen", sagt Chefjurist Haller.

Wenn man allerdings die unmittelbare Reaktion von Verbraucherschutzministerin Aigner richtig versteht, ist das äußert optimistisch. Denn Aigners Bedenken sind keinesfalls ausgeräumt. Zwar lobt die CSU-Politikerin den Schritt des Internetriesen: "Ich begrüße, dass Google jetzt den Schritt an die Öffentlichkeit gemacht hat." Aber sie stellt ebenso fest: "Um es ganz offen zu sagen: Ich teile nicht die Einschätzung des Konzerns, dass alle datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind." Im Gegenteil: Erst einmal müsste die rechtliche Grundlage in Deutschland auf einen aktuellen Stand gebracht werden, fordert die Ministerin.

Bundesministerinnen bleiben bei ihrer Kritik

Und auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger meldet sich nach der Google-Präsentation postwendend zu Wort - und zwar sehr kritisch: Das Unternehmen nehme den deutschen Datenschutz nicht ernst genug, bemängelt die FDP-Politikerin. "Die Auffassung, das deutsche Datenschutzgesetz sei auf Google Street View nicht anwendbar, ist nicht nachvollziehbar", sagt sie. Google dürfe keine Zweifel über die datenschutzrechtlichen Grundlagen säen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ebenfalls Zweifel an der angeblichen datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit von Google Street View. "Das ist so nicht richtig", sagt Jura-Professor Caspar. Richtig sei allerdings, dass es einen "dringenden gesetzgeberischen Auftrag gibt", diese Grauzone zu regeln. Ein erster Schritt könnte die geplante Einsetzung einer Enquete-Kommission des Bundestags sein, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen soll.

Welche Position die Bundesregierung am Ende zu Google Street View einnehmen wird, ist noch völlig unklar - die Verständigung mit dem ebenfalls zuständigen Innenministerium ist gerade erst angelaufen. Sollte sich die oberste Verbraucherschützerin Aigner durchsetzen, wird es für Google allerdings eng. Denn ihr Haus bleibt, das bestätigte eine Sprecherin auf Nachfrage, vorerst bei der Forderung nach einem sogenannten Opt-In. Was bedeutet, dass Google von jedem Bürger im Voraus seine Einwilligung für die 3-D-Aufnahmen einholen müsste.

Dazu meint selbst der fröhliche Gutachter Forgó: "Wenn man jeden befragt, kann man den Laden zusperren."

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Googles Geschichte

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Angeblich konnten Larry Page und Sergey Brin einander erst einmal nicht besonders gut leiden, als sie sich im Jahr 1995 zum ersten Mal trafen. Der 24-jährige Brin war übers Wochenende in Stanford zu Besuch, der 23-jährige Page gehörte angeblich zu einer Gruppe von Studenten, die Besucher herumführen mussten. Der Legende nach stritten Brin und Page ununterbrochen miteinander.

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2006 - Google Video, Web-Applikationen , YouTube - und Kritik

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