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14.04.2010
 

Netzwelt-Ticker

Rechnungshof zweifelt an Raubkopie-Schadenssummen

Von Richard Meusers

Der US-Rechnungshof kann keine belastbaren Daten finden, um die Verluste durch Produkt- und Copyright-Piraten zu beziffern. Außerdem im Nachrichtenüberblick: Der Rechner im Arbeitszimmer bleibt gebührenfrei, Navigon will seinen iPhone-Kunden Updates ermöglichen, und Katzen mögen das iPad.

Online-Piraterie macht uns das Geschäft kaputt, mit diesem Mantra ziehen Film- und Musikindustrie seit Jahren gegen Filesharer zu Felde. Die stärkere Nutzung von Tauschbörsen und Online-Hostern, die Zugang zu illegalem Material gewährten, würde die Kaufbereitschaft potentieller Kunden verringern. Auch hierzulande werden rückläufige Umsätze und verlorene Arbeitsplätze von den Verbänden gern der Urheberrechtsverletzung angelastet.

In den USA hat sich der Rechnungshof GAO nun mit der Angelegenheit befasst, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Produktpiraterie zu bewerten. Zahllose Studien und Stellungnahmen wurden dazu untersucht, Dutzende Experten befragt. Am Ende zieht GAO das Fazit, es sei "schwierig, wenn nicht unmöglich, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen zu bemessen".

Natürlich gebe es zum Teil eindeutig negative Effekte der Produktpiraterie, so könnten gefälschte Arzneien ernsthafte Gesundheitsschäden nach sich ziehen. Die meisten Studien, die zum Beleg der negativen ökonomischen Wirkungen angeführt würden, hätten jedoch keine transparente Datenbasis und würden mit schwer nachvollziehbaren Annahmen und Vermutungen arbeiten. Diese Studien würden überdies den gesamtwirtschaftlichen Effekt außer Acht lassen. So werde zum Beispiel ignoriert, dass Konsumenten von günstigen oder gar Gratis-Raubkopien das eingesparte Geld an anderer Stelle ausgeben würden.

Das bedeute keineswegs, dass die Probleme durch Raubkopien nicht "beträchtlich" seien, aber der GAO macht auch deutlich, in welchem Ausmaß in die bisherigen Studien zum Thema unzulängliches Datenmaterial eingeflossen ist.

Arbeits-PC bleiben laut Urteil GEZ-frei

Schon im Oktober 2009 urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt, für beruflich genutzte Computer würde keine GEZ-Pflicht gelten. Das wollte der im Prozess gegen einen Informatiker unterlegene Hessische Rundfunk (HR) nicht auf sich sitzen lassen, ging in die nächste Instanz - und kassierte erneut eine Schlappe. Mit Urteil vom 30. März 2010 bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Urteil und damit die Gebührenbefreiung für Computer im Arbeitszimmer (Az: 10 A 2910/09). Dies gilt auch für beruflich genutzte Geräte, die sich zu Hause in der privaten Wohnung befinden. Der HR hatte argumentiert, die GEZ-Befreiung gelte nur dann, wenn im Arbeitszimmer ein anderes, gebührenpflichtiges Gerät stehe. Das sah der VGH nicht so, für ihn ist das Grundstück entscheidend, auf dem sich die genutzten Geräte befinden. Steht im Haus zum Beispiel bereits ein angemeldeter Fernseher, dann ist der Rechner im Arbeitszimmer als Zweitgerät von GEZ-Abgaben befreit.

Navigon bereitet iPhone-Navi-Update vor

Eine gute Nachricht für alle Navigon-Kunden, die enttäuscht sind, weil die DACH-Version der iPhone-Navigationssoftware Mobilenavigator (mit Karten für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein) aus dem App Store genommen wurde. Wie Navigon SPIEGEL ONLINE am Mittwoch mitgeteilt hat, hat das Unternehmen "einen konkreten Lösungsweg festgelegt, der die Möglichkeit für alle bestehenden DACH-Kunden beinhaltet, künftig Software-Updates zu erhalten". Bestandskunden können also darauf hoffen, ihre Navi-Software bald auf die aktuelle Version 1.5 aktualisieren zu können.


Wann es so weit sein wird, konnte das Unternehmen aber noch nicht mitteilen. Derzeit laufe noch eine "finale Machbarkeitsprüfung", ob und wie Navigons Lösungsvorschlag umgesetzt werden kann. Daran beteiligt sein dürften neben Navigon auch Shop-Betreiber Apple und die Telekom. Zudem brauche die technische Umsetzung noch einige Tage Zeit. Dann aber soll allen Navigon-Kunden, auch jenen die sich kurz vor Einführung der kostenlosen Select-Version noch die DACH-Version der Software gekauft haben, wieder ein reibungsloser Zugang zu Software-Updates zur Verfügung stehen.

EU-Kommissarin Malmström fühlt sich als chinesische Diktatorin verunglimpft

Alles auf Anfang, dieses Gefühl bekommt der Leser des Interviews, das EU-Kommissarin Cecilia Malmström der "FAZ" zum Thema Netzsperren gab. Sehr offensichtlich sind die deutschen Debatten um das seinerzeit von Ursula von der Leyen angestoßene Sperrgesetz gegen Kinderpornografie an der EU-Kommissarin mehr oder weniger spurlos vorbeigegangen. Sie sei eben "gerade einmal ein paar Monate im Amt" und kenne die Diskussion nicht im Detail.

Entgegen den Aussagen fast aller Experten hält Malmström daran fest, dass das Prinzip "Löschen statt Sperren" nicht sehr effektiv sei. Auch der Hinweis auf die Tatsache, das meiste kriminelle Material finde sich ohnehin in vom Netz abgeschotteten Tauschringen, beirrt die Kommissarin nicht. Die Umgehung von DNS-Sperren sei nur "Fachleuten" möglich, "die meisten Internetnutzer wissen nicht, wie das geht. Ich wüsste es auch nicht".

Eine eigenwillige Sicht der Dinge offenbarte Malmström zudem, als sie die zahllosen im Netz zirkulierenden Ratschläge zur Überwindung von DNS-Sperren mit "Anleitungen zum Bombenbau" verglich. Etwas verstört zeigte sie sich von der Heftigkeit der Ablehnung, mit der sie konfrontiert werde. Sie sei traurig, in Blogs als "Censilia" bezeichnet zu werden. Unglaublich sei es überdies, ihr Zensurvorwürfe zu machen, "ich werde als chinesische Diktatorin verunglimpft".

Keine Störerhaftung für deutsche Wikimedia

Das Landgericht Hamburg hatte in einer Klage gegen die Wikimedia Deutschland e.V. zu verhandeln, ob der Verein für die in der Online-Enzyklopädie Wikipedia veröffentlichten Einträge verantwortlich und haftbar zu machen sei. Diese Störerhaftung wurde vom Gericht in einem Urteil vom 26. März 2010 (Az: 325 O 321/08) jetzt verneint. Denn weder verfasse Wikimedia Beiträge noch nehme sie Einfluss darauf, sie sei noch nicht einmal Betreiber oder Anbieter der Wissensplattform.

Aus der Inhaberschaft der Domain wikipedia.de könne nicht abgleitet werden, Wikimedia würde sich die dort veröffentlichten Inhalte zueigen machen. Wikimedia stelle lediglich eine Suchmaske bereit, über die Inhalte auf Wikipedia gefunden werden könnten, das sei aber beileibe nicht der einzige Weg. Diese Beschränkung auf die Suchmaskenfunktion scheint der entscheidende Punkt für den Gerichtsentscheid gewesen zu sein, wie der Rechtsanwalt Markus Kompa erklärt. Denn diese Suchfunktion wirft nur die Beiträge aus, "nicht aber die zugehörigen Diskussionsforen oder Versionsgeschichten - um diese ging es nämlich im aktuellen Fall, weil dort problematische Inhalte lagen".

Schuldig wegen Kommerz

Im Februar sprach ein italienisches Gericht drei Google-Manager schuldig, weil ein Prügelvideo, in dem ein behinderter Schüler als Opfer übler Schläger zu sehen war, monatelang auf der Videoplattform YouTube zu sehen war. Es hätte umgehend gelöscht werden sollen, so Richter Oscar Magi.

Nun wurde die ausführliche Urteilsbegründung veröffentlicht (PDF), und darin legt der Richter die eigentliche Ursache für seinen Schuldspruch dar. Letztlich sei es Google um den reinen Profit gegangen. Nur aus diesem Grund hätten die Betreiber den Clip mit den Misshandlungsszenen eines autistischen Jungen online gelassen, um Anzeigen für die Seite zu verkaufen. Nicht die Veröffentlichung des Prügelfilms an sich sei strafbar, aber ganz gewiss dessen kommerzielle Verwertung, so Magi in dem 111 Seiten umfassenden Schreiben.

iPad gewinnt Apple eine neue Zielgruppe - Katzen

Auch das noch:

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.

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Richard Meusers sitzt im Garten und sieht seinen Blumen beim Wachsen zu. Ansonsten hat er ein Auge auf Digitales und Mediales.





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