Von Richard Meusers
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hat 3345 Überwachungskameras im Lande überprüft. Die hängen in und an öffentlichen Gebäuden von Verwaltungen, Polizei und Justiz. Und 99 Prozent von ihnen verstoßen gegen die im Land geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, nur 23 wiesen Wahlbrink zufolge keine Mängel auf. Grund für das "niederschmetternde Ergebnis", so der Experte bei "Heise", war unter anderem der Umstand, dass viele Kameras direkt in Wohnungen, Arztpraxen, Krankenhäuser oder Schwimmbad-Umkleideräume sehen konnten Andere hatten sogar Einblick in Privatwohnungen. Eine Ursache für die unsachgemäße und rechtswidrige Montage der Geräte sei deren explosionsartige Vermehrung. Seit 2001 habe sich deren Zahl allein im kommunalen Bereich beinahe verzehnfacht.
Die Studie bedeutet auch eine kräftige Ohrfeige für den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Ihm bescheinigte der Chef der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen, Bernhard Witthaut, "ein schwaches Bild" in der Angelegenheit. Der Koalitionspartner FDP will nun im Innenausschuss nachhaken.
Dabei sieht Wahlbrink die Problematik beileibe nicht auf Niedersachsen beschränkt. "Es ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, wie mit den Datenschutzbestimmungen umgegangen wird", wird er zitiert.
Datenschützer gegen Google
Auch international machen Datenschutzbeauftragte von sich reden, genauer, sie weisen auf ein altbekanntes Problem beim Suchmaschinisten Google hin. In einem offenen Brief haben die obersten Datenschützer von zehn Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien, ihre Kritik an Googles Firmenpolitik erneuert und erweitert. Wie an den Vorgängen um den neuen Service Buzz deutlich geworden sei, verfolge Google offensichtlich die Strategie, neue Produkte erst einmal auf den Markt zu werfen und dann auf etwaige Verstöße gegen Datenschutzrechte und Eingriffe in die Privatsphäre zu überprüfen. Kanadas Datenschutzbeauftragte Jennifer Stoddart ließ es an Deutlichkeit nicht mangeln, als sie anfügte: "Zwar hören wir von Unternehmen wie Google Lippenbekenntnisse zur Privatsphäre, bloß spiegeln sich die bei der Markteinführung neuer Produkte nicht wider."
Nolan Bushnell ist zurück bei Atari
Vor 34 Jahren verkaufte er die Anteile an der Computerfirma Atari, die er gegründet hatte, und verließ das Unternehmen bald darauf ganz. Nun ist mit Nolan Bushnell wieder zurück im Unternehmen. Jener Mann, der für den Gottvater der Computerindustrie, Steve Jobs, einst selbst Gottvater war. Der Veteran der Computerspiele soll zukünftig im Aufsichtsrat des Unternehmens sitzen. Er ersetzt den erst vor zwei Jahren von Sony zu Atari gewechselten Phil Harrison.
"Ich bin sehr froh, mit Atari zu einer Zeit wiedervereint zu sein, in der große Schritte in Schlüsselbereichen der Spieleindustrie bevorstehen", so der Erfinder des ersten Computerpiels-Hits Pong. Bushnell hatte sich nach dem seinerzeitigen Abschied von Atari mit mäßigen Erfolg als Pizzaketten-Betreiber versucht. Nun kehrt er zu seinen Anfängen zurück, denn, so der 67-Jährige, "das Unternehmen und seine Kultmarken waren immer sehr wichtig für mich ".
Wer Pornos will, soll Android kaufen
Apple ist ein anständiges Unternehmen, das seine Kunden vor allen unanständigen Inhalten schützt. Diese moralingetränkte Haltung hat mitunter schon zur vorschnellen Entfernung selbst von Nachrichten-Apps oder mit dem Pulitzer-Preis prämierten Comics aus dem App Store geführt. Auch iPhone-Besitzer Matthew Browing war über Apples Auftritt als Sittenpolizei verärgert und schrieb eine E-Mail an Steve Jobs. Darin erklärte er dem Apple-Chef seine Unzufriedenheit über die restriktive Produktpolitik. Natürlich sei er dagegen, dass Kinder Zugang zu pornografischem Material erhalten würden. Aber dafür gebe es doch schon die Kindersicherung. Und prompt erhielt er eine Antwort, die wohl tatsächlich aus der Tastatur von Jobs stammt. Gewohnt dürr heißt es da: "Wir glauben eine moralische Verantwortung dafür zu haben, Pornografie vom iPhone fernzuhalten. Leute, die Pornos wollen, können ja ein Android-Handy kaufen."
Trotz Twitter & Co., die SMS ist nicht totzukriegen
Die E-Mail ist tot, das Bloggen sowieso, das gilt zumindest für Teenager. Die tummeln sich lieber auf Angeboten wie Twitter oder Facebook. So stellt sich das Medienverhalten Jugendlicher zumeist dar. Das Erstaunliche: Die gute alte SMS erfreut sich auch in der Gruppe der 12- bis 17-Jährigen ungebrochener Beliebtheit. Die Marktforscher von PewInternet haben 2009 an die 800 Teenies über ein Vierteljahr beobachtet und dabei ihr Kommunikationsverhalten aufgezeichnet.
Mehr als die Hälfte der Kids verschickte jeden Monat über 1500 Kurznachrichten. Besonders fleißig tippen Mädchen von 14 bis 17 in ihre Handys. Sie bringen es am Tag auf bis zu 100 SMS. Jungs sind dagegen mit durchschnittlich 20 Nachrichten regelrechte SMS-Muffel. Insgesamt hat die Zahl der Jugendlichen, die täglich Textnachrichten verschickten, sogar noch kräftig zugenommen. Hatte im Februar 2008 nur gut jeder Dritte (38 Prozent) täglich getextet, so war der Anteil der fleißigen SMS-Fans bis September 2009 auf 54 Prozent gestiegen. Nur mit den Eltern wird am liebsten immer noch ganz klassisch telefoniert.
EU veröffentlicht Acta-Verhandlungstext
Seit Jahren verhandeln die EU, USA, Japan und Kanada über ein Copyright-Abkommen zur Bekämpfung der Urheberrechtsverletzungen, zum Beispiel durch Filesharer. Das Ärgerliche nicht nur für Datenschützer: Die Gespräche finden in unschöner Kungelmanier im Hinterstübchen statt, nur ab und zu gelangen Details über den jeweiligen erreichten Stand an die Öffentlichkeit, zumeist auf verschlungenen Pfaden. Nun aber hat die EU-Kommission höchstselbst den derzeit aktuellen Text vorgelegt. Das 39-seitige Dokument ist sogar offiziell zur Veröffentlichung vorgesehen.
Dem ersten Überblick nach scheint sich die aktuelle Fassung nicht wesentlich von der Version zu unterscheiden, die vor Monatsfrist von den französischen Bürgerrechtlern bei La Quadrature du Net veröffentlicht worden war. Erneut findet sich im Artikel 2.14 (Criminal Offenses) die Möglichkeit, strafrechtliche Maßnahmen auch gegen Urheberrechtsverstöße im "gewerbsmäßigen Ausmaß" zu ergreifen. Das soll selbst dann gegeben sein, wenn "signifikante vorsätzliche Verstöße gegen das Urheberrecht ... keine direkte oder indirekte Motivation des finanziellen Gewinns haben".
Das wird Juristen und Medienrechtler freuen. Auf sie kommt viel Arbeit zu.
Netz-Experten für Web-Enquete stehen fest
Zwei Jahre lang sollen 17 Bundestags-Abgeordnete und 17 Experten die Auswirkungen des Internets erforschen. Nun hat die SPD ihre Fachleute benannt: Für die Sozialdemokraten diskutieren diese externen Sachverständige im Gremium:
Die Unionsfraktion hat diese Sachverständigen berufen:
Die FDP hat diese Experten für die Kommission benannt:
Die Grünen haben diese Sachverständigen benannt:
Die Linke hat diese Experten berufen:
lis
Auch das noch:
Auf anderen Social Networks posten:
war ja klar, dass bei der Überprüfung von Überwachungskameras dieses Ergebnis raus kommt. Bei Firmen wird sehr streng darauf geachtet, dass ja nichts privatesw auf den Kameras aufgenommen wird, den Staat interessiert sowas [...] mehr...
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