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19.05.2010
 

Street-View-Panne

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Google

Street-View-Auto (2008 in Berlin): Datenschützer wollen die W-Lan-Mitschnitte einsehenZur Großansicht
ddp

Street-View-Auto (2008 in Berlin): Datenschützer wollen die W-Lan-Mitschnitte einsehen

Google gerät wegen des Ausspäh-Skandals ins Visier der Justiz: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen das Unternehmen aufgenommen, weil es bei seinem Street-View-Projekt private Internetdaten mitgeschnitten hat. Die Firma will mit den Behörden kooperieren.

Hamburg/Berlin - Der Skandal um das Ausspähen privater Daten durch den Internetkonzern Google beschäftigt jetzt auch die Justiz. Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ging die Strafanzeige eines Aachener Anwalts ein - jetzt wird ermittelt. Ob es zur Anklage kommt, steht noch nicht fest. "Wir sind so früh im Fall, dass wir den Anfangsverdacht überhaupt erst verfestigen müssen", sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

Geprüft wird jetzt, ob Google gegen Paragraf 202b des Strafgesetzbuchs verstoßen hat. Dieser betrifft das unbefugte Abfangen privater Daten mit technischen Mitteln. Mit speziellen 360-Grad-Kameras, die auf Autos montiert sind, fotografiert Google auch in Deutschland flächendeckend ganze Straßenzüge für seinen umstrittenen Internetdienst Street View. Auch die Namen von W-Lan-Netzen wurden bei den Fahrten aufgezeichnet.

Dabei kam es nach Angaben des Konzerns zu einer Panne: Am Wochenende hatte Google eingeräumt, dass auch unverschlüsselter Datenverkehr aufgezeichnet wurde. Dabei handele es sich um einen "sehr großen Fehler", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Seitdem hat das Unternehmen in einigen Ländern bereits Daten gelöscht.

Der Straftatbestand des illegalen Abfangens von Daten wurde 2007 im Rahmen einer Strafrechtsänderung zur Bekämpfung der Computerkriminalität ins deutsche Strafgesetzbuch eingefügt. Für das Ausspähen von Informationen aus privatem Datenverkehr und der "elektromagnetischen Abstrahlung" von Computernetzen sieht der Paragraph eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

"Wir wollen genau wissen, welche Instrumente wofür im Einsatz sind"

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Google aufgefordert, bis zum 26. Mai die Festplatten mit den Daten aus privaten Netzwerken der Aufsichtsbehörde zu übergeben. Falls Google sich weigere, drohe ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Bereits am Wochenende hatte das Unternehmen den Behörden volle Kooperation zugesichert. Man wolle dem Hamburger Datenschützer Johannes Caspar so schnell wie möglich eine Prüfung dieser Daten ermöglichen, erklärte das Unternehmen.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte eine lückenlose Aufklärung und verlangt, die Technik in den Aufnahme-Autos komplett offenzulegen. "Wir wollen nun genau wissen, welche Instrumente hier wofür im Einsatz sind", sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag. Aigner reagierte damit auf einen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Danach würden die Google-Autos, die mit einer 360-Grad-Kamera Haus für Haus fotografieren, die Fassaden zusätzlich mit einem Laser scannen.

Das ist allerdings nicht neu. Dass Google mit Hilfe von Lasern die Dimensionen von Gebäuden vermessen will, ist seit 2005 bekannt. Schon damals berichtete SPIEGEL ONLINE. Sonst hätte Google seinem Street-View-Dienst auch kaum die 3-D-Ansichten hinzufügen können. Auch auf Googles Website wird über die Laservermessung informiert - und in Blog-Einträgen des Unternehmens wurde bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen.

ore/ddp/AFP

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insgesamt 1160 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
17.08.2010 von timi_moon: --

"Als Spießbürger oder Spießer werden in abwertender Weise engstirnige Personen bezeichnet, die sich durch geistige Unbeweglichkeit, ausgeprägte Konformität mit gesellschaftlichen Normen, Abneigung gegen Veränderungen der [...] mehr...

17.08.2010 von dale_gribble:

Sehen Sie: Das ist fuer mich der "springende Punkt". Was ist daran so toll und brauchbar, dass es die komplette Abfotographierung und Speicherung des öffentlichen Raumes DURCH EINE US-FIRMA rechtfertigen würde? Die [...] mehr...

17.08.2010 von reflexxion: warum landet man im aktuellen Beitrag dazu woanders?

Ich habe eben das hier gelesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,712232,00.html im Forum landet man dazu aber in einem anderen Thread, der Google allgemein betrifft. Ich willd as jetzt nicht noch mal hier rein [...] mehr...

17.08.2010 von malte71:

Ist auch ein interessanter Punkt: Beim Telefonbuch steht es mir selbstverständlich frei zu entscheiden, dass ich nicht drin stehen möchte. Bei Streetview hingegen will man mich hineinzwingen. Wie die juristische Lage genau [...] mehr...

17.08.2010 von KPunkt:

Ich wüsste da mehrere Gründe. Führend wäre für mich, daß es verdammt lange dauern könnte, in einer Großstadt den Herrn A.Schmidt alleine durch eine Reihe von Anrufen zu identifizieren: "Entschuldigung, sind Sie der Herr [...] mehr...

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Da die Reichweite eines W-Lan-Netzes meist über den Bereich der eigenen Wohnung hinausgeht, ist eine Sicherung des drahtlosen Internetzugangs (Wireless Local Area Network, WLAN) unerlässlich. In einem Grundsatzurteil vom 12. Mai 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Internetnutzer ihren W-Lan-Anschluss mit einem eigenen Passwort sichern müssen. Denn über ein ungesichertes Netzwerk können zum einen Unbefugte an die Daten und Dateien auf dem Computer des W-Lan-Besitzers gelangen - oder aber den drahtlosen Internetzugang nutzen, um damit Illegales zu tun, etwa urheberrechtsgeschützte Musik oder Filme herunterladen.

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