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26.06.2010
 

Kritik am iPhone-Hersteller

Leutheusser-Schnarrenberger attackiert Apples Datensammelei

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Daten unverzüglich offenlegen"Zur Großansicht
ddp

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Daten unverzüglich offenlegen"

Apples eigenwillige Auslegung der Datenschutzregeln ruft jetzt auch die deutsche Politik auf den Plan: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert im SPIEGEL Aufklärung darüber, welche Daten der Konzern erhebt und wie weit die Ausspähung seiner Kunden reicht.

Hamburg - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert von Apple Chart zeigen mehr Transparenz beim Datenschutz. Apple müsse "unverzüglich offenlegen", welche Daten erfasst, wie lange sie gespeichert und wofür sie verwendet werden, sagte sie dem SPIEGEL. "Den Nutzern von iPhones und anderen GPS-fähigen Geräten muss klar sein, welche Informationen über sie gesammelt werden."

Es wäre "undenkbar", wenn Apple tatsächlich Persönlichkeits- oder gar Bewegungsprofile seiner Nutzer erstellte. "Hier sehe ich Apple in der Bringschuld, die von Steve Jobs vielbeschworene Transparenz auch tatsächlich umzusetzen." Und dann: "Ich erwarte, dass Apple deutschen Datenschützern Einblick in die Datenbanken gewährt."

Auch Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) sieht die Sache kritisch: "Die unklaren datenschutzrechtlichen Regeln der Anbieter zeigen einmal mehr, dass das Datenschutzrecht den Internettechnologien hinterherhinkt."

Die Empörung bezieht sich auf die neu formulierte Datenschutzrichtlinie, die Apple Anfang der Woche veröffentlicht hat. Darin heißt es: "Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden."

Den Kritikern zufolge verschafft sich der Computerhersteller damit eine Art Generalvollmacht für die Beschaffung und Speicherung von Daten aller Art. "Apple erklärt nicht klar, welche Daten sie eigentlich speichern. Der Nutzer weiß nicht, was wie lange in Verbindung mit welchen anderen Informationen gespeichert wird und wie er widersprechen kann", erklärt Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.


Noch ist nicht geklärt, ob die neue Praxis nicht gegen geltendes Recht verstößt. Das deutsche Datenschutzrecht schreibt zum Beispiel vor, dass die Verbraucher genau aufgeklärt werden müssen, dass sie bestimmten Nutzungsarten ausdrücklich zustimmen müssen und nicht einfach so nebenbei per Nutzung eines Dienstes oder der Installation eines Programms. In Apples Datenschutzerklärung fehlt bei den Informationen zu den Standortdaten jeder Hinweis auf eine Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen.

mik

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insgesamt 180 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
04.07.2010 von Querspass: Leutheusser-Schnarrenberger attackiert Apples Datensammelei

Ich attackiere mal den neuen Rundfunkstaatsvertrag: Pardon Ich hatte mich gerade über den neuen Rundfunkstaatsvertrags geärgert. Die Zensur durch die Hintertür greift schon. http://www.3sat.de/page/?source=/deleted.html Auch [...] mehr...

30.06.2010 von MeinerEiner: ...

Was passiert hängt davon ab, was Sie machen wollen, ob Sie GPS generell auschalten wollen, oder nur bestimmten Apps den Zugangs dazu verweigern wollen. Wenn ihnen die Infos des Handbuches nicht ausreichen, dann sollten Sie [...] mehr...

30.06.2010 von Johanna.1.15: ...

Und was passiert dann? Gemäss iPhone-Hanbuch löst der Schalter folgendes aus: Apps erhalten keine Daten mehr von den Ortungsdiensten. Mehr nicht. Über GPS ausschalten steht nichts, und Sie werden dazu auch nichts finden. Über [...] mehr...

29.06.2010 von MeinerEiner: ...

Google darf damit genau das gleiche wie Apple auch, auch Google schliesst nichts aus, nur formuliert Google dies nicht so "präzise" wie Apple , wie Sie es unten selber sagen. Da wo On steht, einfach drauf klicken, [...] mehr...

29.06.2010 von Johanna.1.15: ...

Das "nicht mehr" bezieht sich auf die jüngst, mit der Einführung der vierten Ausgabe des iPhone-Betriebssystems, markant geänderten Daten"schutz"bestimmungen. Zum einen ist die Verwendung der Daten bei [...] mehr...

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Der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist bislang nicht in einem eigenen Gesetz geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zunächst den Schutz personenbezogener Daten, die vom Staat erhoben und verarbeitet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf nichtöffentliche Stellen, "soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben".

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15. Dezember 1983: Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.

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