Von Richard Meusers
Hole 196 heißt die Sicherheitslücke, die Betreibern von Netzwerken noch Kopfschmerzen bereiten könnte. Sie verbirgt sich im WPA2-Sicherheitsprotokoll, eigentlich der derzeit mächtigsten W-Lan-Verschlüsselung. Die sollen Angreifer mit Zugang zum Netzwerk aber ausschalten können, so dass sie den verschlüsselten Datenverkehr anderer Nutzer belauschen und Schadsoftware auf deren Geräten einschleusen können.
Die Lücke wurde von dem IT-Sicherheitsunternehmen Airtight entdeckt. Angreifer können mit ihr private WPA2-Verschlüsselungen und Authentifizierungen einfach umgehen und sich nach Herzenslust im Netzwerk tummeln. Auf diese Weise soll es ihnen möglich sein, Schadsoftware zu installieren und Daten anderer Nutzer auszulesen.
Genauere Details zur Schwachstelle will Airtight in dieser Woche auf der Black-Hat-Konferenz in Las Vegas mitteilen. Dort soll auch demonstriert werden, wie genau die Ausnutzung der Schwachstelle überhaupt funktioniert.
Tablet-Rechner für 25 Euro aus Indien
Um Nicolas Negropontes "One Laptop per Child"-Projekt ist es in letzter Zeit recht still geworden. Was nicht heißt, die Idee eines einfachen Billigrechners für arme Bevölkerungen sei tot. Im Gegenteil, Indien hat jetzt einen Tablet-Rechner präsentiert, der umgerechnet zum einem Preis von knapp 25 Euro zu haben sein soll. Wie die "Economic Times" berichtet, soll das Gerät 2011 auf den Markt kommen und vor allem von Studenten genutzt werden. Der indische Plattrechner kommt mit Touchscreen, integrierter Tastatur, W-Lan, USB-Anschluss und zwei Gigabyte Arbeitsspeicher daher. "Würden sich mehr Unternehmen dafür entscheiden, ähnliche Geräte zu produzieren, könnte der Preis noch erheblich fallen", wird ein indischer Minister zitiert. Langfristig sei ein Stückpreis von 15 Euro und noch darunter denkbar.
Dürfen US-Bürger Kopierschutz manchmal umgehen?
Cory Doctorow macht auf einen bemerkenswerten Gerichtsentscheid in Sachen Urheberrechtsverletzung und Kopierschutz aufmerksam. Ein Gericht in New Orleans urteilte, das Verbot der Kopierschutzaufhebung gelte nur für solche Fälle, in denen das Urheberrecht verletzt werde. Was eine 180°-Wende in Bezug auf die Bemühungen der USA bedeuten würde, möglichst restriktive Urheberrechtsvereinbarungen in internationale Verträge hineinzuschreiben. Möglicherweise verdankt sich der von der bisherigen Norm abweichende Spruch auch der Tatsache, dass es sich beim Beklagten um General Electric, einen der größten Mischkonzerne der Welt handelt.
Mit ziemlicher Sicherheit dürfte die Angelegenheit vor dem Obersten Gerichtshof landen. Vor allem dann, wenn sich noch andere Richter der Sichtweise von Richter Emilio Garza anschließen: "Die einfache Umgehung eines technischen Schutzes, der einen Anwender daran hindert, sein Werk zu betrachten oder zu nutzen, stellt keinen Verstoß gegen Gesetze gegen Urheberrechtsverletzungen dar."
Schon wieder ein Sicherheits-Update für Firefox
Gerade noch hat Mozilla den Firefox 3.6.7 herausgebracht, gibt es schon das nächste Sicherheits-Update für den Browser. Seit dem Wochenende ist die Version 3.6.8 draußen, die einige Fehler der Vorgängerausgabe beheben soll. Wie genau die ausgesehen haben, verraten die Mozilla-Entwickler nicht, nur so viel, dass es offensichtlich Stabilitätsprobleme bei der Darstellung von Webseiten gegeben hat, die mit Plugins arbeiten. Wie immer empfiehlt Mozilla Firefox-Fans nachdrücklich, stets nur die aktuelle Version des Browsers zu nutzen.
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