Von Carolin Neumann
Man habe bei einer Prüfung von Stichproben keinerlei Informationen entdeckt, die eine Person einwandfrei identifizierbar machen, so bewertet der britische Datenschutzbeauftragte Googles versehentliche Funkschnüffelei.
Google hatte im Mai eingestanden, man habe jahrelang im Rahmen des Street-View-Projekts versehentlich sogenannte Nutzdaten aus offen zugänglichen W-Lan-Funknetzen gespeichert. Diese Kommunikationsdaten könnten Fragmente verschickter E-Mails oder abgerufener Web-Seiten enthalten. Das Mitschneiden dieser Daten sei ein "sehr großer Fehler", sagte damals Google-Sprecher Kay Oberbeck. Entwicklungschef Alan Eustace entschuldigte sich im Google-Blog: "Wir sind uns bewusst, dass wir hier versagt haben. Es tut uns sehr leid."
Der britische Datenschutzbeauftragte bewertet die Angelegenheit nun ähnlich wie das Unternehmen damals: Bei den gesammelten Datensätzen handele es sich nur um nicht zusammenhängende Fragmente. Natürlich sei das Sammeln der Daten ein Fehler gewesen, erklärt Großbritanniens Datenschutzbeauftragter, es gebe aber seiner Einschätzung nach keine Hinweise darauf, dass durch die gesammelten Daten irgendjemand zu Schaden gekommen sei oder kommen könnte. Der "Guardian" veröffentlicht die gesamte Einschätzung.
Seit bekannt wurde, dass beim Fotografieren von Straßenzügen für den Dienst Streetview Informationen aus Funknetzwerken abgegriffen wurden, sieht sich Google mit zahlreichen Beschwerden und Klagen aus aller Welt konfrontiert.
Zuletzt kündigten etwa die Justizminister der Bundesländer strengere Auflagen für Angebote wie Streetview an. Und selbst die USA, wo der Dienst bislang eine ganz andere Akzeptanz genoss als im sensibleren Deutschland, wollen sich nicht mit Entschuldigungen abspeisen lassen. In der vergangenen Woche forderte ein Bündnis von 38 US-Bundesstaaten die Firma zur Aufklärung des Vorfalls auf.
Kampf gegen Filesharer rentiert sich nicht
Der amerikanische Musikindustrieverband RIAA gerät in Erklärungsnot: Kürzlich wurde bekannt, dass jedes Jahr Millionen Dollar im Kampf gegen Copyright-Verletzer ausgegeben werden - aber gerade mal zwei Prozent davon durch Strafzahlungen wieder in die Kasse kommen. 2008 zum Beispiel war das unglaubliche Verhältnis 17,5 Millionen zu 391.000 US-Dollar.
Jetzt verteidigt die RIAA im Juristen-Fachblatt "ABA Journal" ihr kostspieliges Vorgehen gegen Netz-Piraten. So gingen etwa häufig große Teile der eingeklagten Gelder direkt an die Geschädigten, und der Verband profitiere halt nicht in der Form von den Verfahren. Außerdem könne man das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen bei derartigen Klagen nicht per Jahr messen, da sich Verhandlungen zum Teil über Jahre hinziehen - Argumente, die selbst die Pro-Filesharing-Seite ZeroPaid anerkennt.
Dennoch, schreibt ein Autor dort, könne sich das Geschäft mit den Klagen für die Industrievertreter keinesfalls lohnen, ob kurz- oder langfristig. Es gehe nur darum, ein Zeichen zu setzen. Das ist scharf beobachtet: Die Musiklobby selbst bezeichnet die Klagen ja auch nicht als Geschäftsfeld, sondern als Abschreckungsmaßnahme.
Österreich leitet widerwillig Vorratsdatenspeicherung ein
Der Europäische Gerichtshof nimmt Österreich nach einer routinemäßigen Überprüfung in die Pflicht, endlich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Bisher sperrte sich das Land gegen die Vorgabe, weil sie möglicherweise gegen die Europäische Grundrechtecharta verstößt. Jetzt droht Österreich jedoch eine Millionenstrafe.
Verkehrsministerin Doris Bures stimmt die Bevölkerung deshalb darauf ein, die zahlreichen Bedenken womöglich nicht berücksichtigen zu können. Österreich müsse sich auf die Richtlinie einlassen, um Zahlungen zu vermeiden. Die Regierung arbeitet nun daran, die Vorratsdatenspeicherung im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes zumindest teilweise einzuführen. Heise fasst den Entwurf zusammen.
Das weitere Vorgehen ist laut Bures auch davon abhängig, wie der Europäische Gerichtshof über die Klage von Irland entscheidet. Die Richter müssen im Herbst prüfen, ob die EU-Vorgaben gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das EU-Datenschutzrecht verstoßen.
Apple verklagt Zubehör-Hersteller ohne iPhone-Lizenz
Als wären die Fehler eigener Entwickler nicht schon besorgniserregend genug, jetzt schlägt sich Apple auch noch mit schlampigen Nachahmern herum. Die Wirtschaftsagentur Bloomberg berichtet, dass derzeit eine Klage gegen mehrere Unternehmen läuft, die unerlaubterweise Ladegeräte, Kabel oder Kopfhörer für iPod, iPhone und iPad produzieren und verkaufen. Mit der mangelnden Qualität des Zubehörs will Apple nicht in Verbindung gebracht werden, zumal das Unternehmen für lizenzierte Teile reichlich Gebühren kassiert.
Schaar kritisiert Datenschutzmängel des Swift-Abkommens
Anfang August tritt das so genannte Swift-Abkommen in Kraft, das den weitreichenden Austausch von privaten Bankdaten zwischen der EU und den USA zu Fahndungszwecken ermöglicht. Doch auch in der überarbeiteten Fassung entspreche es nicht dem europäischen Datenschutzniveau, beklagt der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Es werde zu viel, zu lange und zu sorglos gespeichert.
Als besonders bedenklich wertet Schaar, dass mit Europol ausgerechnet eine Ermittlungsbehörde als eine der Kontrollinstanzen fungiert, die von den Erkenntnissen der US-Terrorfahnder profitiert. Der Datenschützer fürchtet zudem, dass weiterhin auch Daten solcher Personen übermittelt werden, die gar nicht in terroristische Aktivitäten verwickelt sind. Eigentlich soll das neue Abkommen, das eine bereits seit den Anschlägen vom 11. September 2001 bestehende Praxis legalisiert, die Kontrollen an bestimmte Verdachtsmomente knüpfen.
Google checkt ins Check-in-Geschäft ein
Kommt jetzt der Durchbruch in den Web-Mainstream für Check-ins? Google öffnet seine neue Places API - und zwar als erstes für Entwickler von ortsbasierten Diensten, bei denen man von unterwegs "eincheckt".
Die ersten Blogger vermuten schon, dass die neue Schnittstelle den virtuellen Check-ins zum Erfolg verhelfen wird, so wie es einst Google Maps mit Navigation und Landkarten gelungen ist. Das Ende für etablierte Geo-Location-Seiten wie Foursquare muss das neue Google-Spielzeug aber nicht sein - eher eine Chance für Start-ups, künftig leichter in diesem Marktsegment einzuchecken, hofft Techcrunch.
Auch das noch:
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..."Swift-Abkommen in Kraft, das den weitreichenden Austausch von privaten Bankdaten..." Was an -wir liefern Daten in die USA- ist ein Austausch? So kann man auch Meinungen mit Nachrichten beeinflussen. mehr...
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