Es ist nur ein kleiner Sieg, aber er nimmt dem Unternehmen den Druck: Das Landgericht Hamburg lehnte am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen YouTube, die die Gema beantragt hatte, ab. Die Rechteverwertungsgesellschaft hatte von der Google-Tochter YouTube gefordert, Videos von insgesamt 75 Musikstücken, von Künstlern welche die Gema vertritt, komplett löschen und auch deren weiteren Abruf zu sperren.
Das Gericht sah aber keine Dringlichkeit bei dem Antrag. Die Richter bezweifelten, dass die Gema erst kurz vor der Antragstellung davon erfahren hatte, dass die Videos der von ihnen genannten Künstler bei YouTube abrufbar sind. Ausgestanden ist der Streit zwischen Gema und YouTube damit aber nicht. Mit dem Urteil vom Freitag wurde nicht entschieden, ob der Gema generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht.
Das Gericht habe zu erkennen gegeben, dass ein Unterlassungsanspruch in Betracht komme, sagte der Pressesprecher des hanseatischen Oberlandesgerichts, Conrad Müller-Horn. Es liege nahe, dass YouTube bislang nicht genug unternommen habe, um die Urheberrechte zu schützen. Das Gericht habe lediglich den Unterlassungsanspruch im Eilverfahren abgelehnt. Dieser Anspruch muss in einem Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden, sollte keine außergerichtliche Einigung zwischen der Gema und dem Internetdienst Google, zu dem das Videoportal YouTube gehört, zustande kommen.
Google beklagt hohe Gema-Forderungen
Im Kern geht es bei dem Streit darum, dass die Gema von Google für jedes via YouTube abgerufene Musikstück Gebühren kassieren will. Ein Vertrag zwischen YouTube und der Gema, der die Nutzung von Musik bei der Google-Tochter regelte, war 2009 ausgelaufen, Verhandlungen über eine Verlängerung waren bisher ohne Ergebnis geblieben. Google argumentiert, die Forderungen der Gema seien unrealistisch hoch und würden YouTube wirtschaftlich ruinieren. Andere Verwertungsgesellschaften in Europa forderten nur einen Bruchteil der Vergütungsansprüche der Gema.
Bereits im Mai beklagte der Gema-Präsident Harald Heker, die Betreiber von Online-Plattformen wie YouTube würden mit Werbung Millionen einnehmen. Die Urheber der Musik aber hätten für die Nutzung ihrer Werke keine Tantiemen mehr erhalten, seit die Verhandlungen über einen neuen Lizenzvertrag gescheitert sind. YouTube müsse nun dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke produzierten und damit den so genannten Content lieferten, angemessen vergütet würden, so Heker.
Die Gema vertritt als Rechteverwerter nach eigene Angaben die Interessen von 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern. Außerdem würden sich mehr als eine Million Rechte-Inhaber aus dem internationalen Bereich von der Gema vertreten lassen.
Ein Gema-Anwalt kündigte an, seine Gesellschaft wolle nun im Hauptsacheverfahren seine Interessen durchsetzen.
mak/dpa
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