21. Juni 2002, 11:31 Uhr

Stasi im Netz

Wie Datenschützer gegen Stasi-Aufklärer vorgehen

Von Holger Kulick

Private DDR-Aufklärer stellen immer wieder Stasi-Dokumente ins Internet, zum Missfallen der Datenschutzbeauftragten. Nun jagen die beamteten Datenschützer die Aufklärer - und erwägen dabei zweifelhafte Methoden, die ihrerseits an die Stasi-Zeit erinnern.

Aktenberge, kurz vor der Sedimentierung: Immer öfter bleiben Aktendeckel geschlossen
AP

Aktenberge, kurz vor der Sedimentierung: Immer öfter bleiben Aktendeckel geschlossen

Berlin - Es finden sich auch heute noch Dokumente im Fundus der Stasi-Unterlagenbehörde, die lassen den Leser noch heute erschaudern. So ein Mordauftrag der DDR-Staatssicherheit, die vor 29 Jahren in Westberlin einen dorthin geflüchteten Grenzsoldaten umbringen lassen wollte. Zu sehen ist das Dokument unter der Internetadresse www.expressboard.de.

Das 26-jährige Opfer "Th." wurde exakt ausgespäht, um zu erkunden, wann die beste Chance bestehe, ihn abends ohne Aufsehen zu "liquidieren". Dazu sollte ein Raubmord auf den letzten Metern zu seiner Wohnung vorgetäuscht werden. Drei Mitarbeiter wurden für die Aufgabe bestimmt. "Für die bevorstehende Aktion ist von Interesse, dass Th. nach den bisherigen Beobachtungsergebnissen stets allein in die Unterkunft zurückkehrte und dabei vom bereits angeführten Abstellplatz seines Fahrzeuges aus sich durch ein ca. 45 m langes parkähnliches Gelände bis zu seiner Unterkunft begibt. Der zu beschreitende Weg ist ca. 2,5 bis 3 m breit und mit dichtem Buschwerk umgeben."

Dort sollte "Th." mit einem Hammer niedergeschlagen werden. Die Täter sollen anschließend "den liquidierten Th. ins Gebüsch transportieren und dort an Th. Handlungen wahrnehmen, die anschließend auf einen Raubmord schließen lassen." Einer Reihe privater Stasi-Aufklärer ist es zu verdanken, dass gelegentlich solche Papiere im Internet auftauchen.

Düstere Aktenzukunft

Der Offenlegung solcher Zeitzeugnisse des ehemaligen DDR-Geheimdienstes droht allerdings bald ein Ende. So hat Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber kürzlich in der Zeitschrift "Super-Illu" angekündigt: "Der Zeitpunkt wird kommen, wo man sich einigt, die Stasi-Akten zu schließen". Mitte der nächsten Legislaturperiode wolle er eine Generaldebatte darüber anstoßen - sofern er ab Oktober regiert.

Aber die Zukunft der Stasi-Akten hat sich bereits ohne solche Vorstöße verdüstert. So scheiterten SPD und Grüne im ersten Anlauf im Bundestag mit einer Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes am Widerstand der Union. Mit der Gesetzeskorrektur sollte die zukünftige Erforschung von Akten ehemaliger Funktionäre abgesichert und die Schwärzung von Stasi-Akten ab 2003 verhindert werden. Nur mühsam konnte inzwischen die FDP als Unterstützer gewonnen werden, aber die Furcht vor einer Verfassungsklage Helmut Kohls gegen eine garantierte Aktenöffnung schwebt im Raum.

Die Zukunft...

Die Zukunft...

Täterschutz als Opferschutz

Über ein weiteres und besonders krasses Vorgehen gegen private Stasi-Aufklärer wird derzeit im Internet berichtet.

Dies betrifft das eigentümliche Vorgehen des Berliner Datenschutzbeauftragten, Hansjürgen Garstka, gegen die Veröffentlichung der so genannten "HAMStER"-Liste im Netz. Diese Liste entstand noch vor der Wende in der DDR, um die Gehaltsansprüche von mehr als 97.000 Mitarbeitern des DDR-Geheimdienstes zu erfassen. HAMStER steht dabei als Abkürzung für "Haupt-Amtliche Mitarbeiter der Stasi nach Entgelten für die Rentenberechnung".

Auf verschlungenen Wegen landete die Liste mit Namen, Kennziffern und Geburtsdaten der festen DDR-Geheimdienstmitarbeiter Anfang Januar 2000 erstmals auf der Homepage "www.nierenspen.de" des freien Berliner Journalisten Willy L., der sich alsbald nicht nur den Drohungen ehemaliger Stasi-Leute ausgesetzt sah. Auch Berlins Datenschützer machte mobil, weil er die Veröffentlichung dieser Liste für rechtswidrig hielt. Schließlich würde hier Menschen geschadet. "Zu klären ist noch, ob wir Anzeige erstatten, oder im Zusammenhang mit der Anzeige eines Petenten an die StA (Staatsanwaltschaft) herantreten....", heißt es in einem Aktenvermerk der Behörde vom 14. Januar 2000.

Berlins Staatsanwaltschaft konnte nichts Straffälliges an der Veröffentlichung der Liste ausmachen, da "keine geschäftsmäßige Datenverarbeitung" vorlag, deshalb kam ein Ermittlungsverfahren nicht in Gang.

Doch Garstka gibt nicht auf: Mit harschen Abmahnungen deckt er Website-Betreiber ein, die sich die Aufklärung über Stasi-Verbrechen zur Aufgabe gemacht haben. "Wer schützt uns vor dem Datenschützer?", fragt ein Betroffener. Weiter

Zweiter Anlauf 2002

Garstka hielt aber an seiner Auffassung der Rechtswidrigkeit der Listenveröffentlichung fest und ging zwei Jahre später erneut mit rigorosen Anschreiben gegen drei Homepage-Betreiber vor, die Links in ihren Angeboten führten, um Leser auf besagte HAMStER-Liste zu führen. Betroffen waren eine bayerische Site "www.stasiopfer.de", das private DDR-Archiv "www.ddr-suche.de" aus Sachsen-Anhalt und die Homepage des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit.

...der Stasi-Akten...

...der Stasi-Akten...

Alle drei erhielten Ende März einen barschen Brief aus der Rechtsabteilung Garstkas, in dem ihnen "unzulässige Datenverarbeitung" vorgehalten wurde, die im Einzelfall "mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße bis zu 250.000 Euro" belangt werden könne. Die Veröffentlichung im Internet erfolge "ohne Begrenzung auf einen geschlossenen Benutzerkreis" und sei nicht auf persönliche oder familiäre Tätigkeiten beschränkt. Daher forderte der Beauftragte "für Datenschutz und Informationsfreiheit" zur "unverzüglichen Entfernung" des Angebots auf. Zugleich bat er "um unverzügliche Prüfung und Deaktivierung der von ihnen auf die betreffenden Homepages gesetzten Links".

Maßnahmeplan, um Rechtsstreits zu provozieren

Längst führten die Links zur Stasi-Mitarbeiterliste aber in die USA, von wo aus das vielsagende Dokument nunmehr angeboten wird. Überdies hatte auch "stasiopfer.de" bereits seit Januar einen amerikanischen Herausgeber. Doch auch diese Erkenntnis ließ Berlins oberstem Datenschützer keine Ruhe. Am 26. April 2002 fertigte ein Diplom-Informatiker aus Garstkas Haus einen Maßnahmeplan, um die Domain stasiopfer.de in den Griff zu bekommen.

In den USA war erkundet worden, wer "stasiopfer.de" inzwischen unterstützt. Über die Domain "cryptome.org" war man auf einen Eintrag gestoßen, der am 16. April 2002 beschrieb, wie "stasiopfer.de" und Cryptome wegen der HAMStER-Liste gezielt "von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern, Unterstützern oder deutschen Regierungsstellen" attackiert worden seien, vor allem von einem Absender im Bereich Informatik bei "Uni-Leipzig.de".

Dies interessierte den Datenschützer aber weniger. Ihm war in diesem Fall klar, so hielt er fest, dass es wenig aussichtsreich sei, den Provider anzuschreiben und zu bitten, "die Domain stasiopfer.de zu sperren, da hier rechtswidrige Inhalte durch Links gefördert werden." Stattdessen wurde ein kurioser Rechtsstreit angeregt: "Die Gauck-Behörde, welche die Stasi-Unterlagen besitzt und hierzu Informationen verbreiten darf, könnte einen Disputantrag... beantragen, da die Behörde Aufgrund ihrer Stellung den Domainnamen Stasiopfer für sich beansprucht".

Der Hintergedanke: Das Wort 'Stasiopfer' sei zwischenzeitlich zum rechtlichen Begriff geworden. "Dies würde zwar eine langwierige gerichtliche Klärung erzwingen, jedoch den Domaininhaber in Trapp und Erklärungsnotstand halten", heißt es in dem Papier. Anders übersetzt: Der bayerische Domain-Inhaber Mario F., ebenfalls ein ehemaliger DDR-Häftling, hätte sich tief in Unkosten stürzen müssen.

"Behördenfehler"

Auf Nachfrage bestätigte Berlins Datenschutzbeauftragter Garstka die Existenz dieses Papiers. Jegliches Vorgehen in diesem Sinne habe sich aber inzwischen erübrigt, da man in seiner Behörde begriffen habe, gar nicht zuständig für den Fall zu sein. Stattdessen seien in der vergangene Woche alle erforderliche Unterlagen an die Innenministerien Bayerns und Sachsen-Anhalts weitergeleitet worden, um dort gegen "stasiopfer.de" und "ddr-suche.de" vorzugehen. Die einzige betroffene Berliner Homepage des Stasi-Landesbeauftragten habe den Link zur HAMStER-Liste dagegen längst entfernt. Ob aus Einsicht oder Einschüchterung, bleibt offen.

Warum aber so barsche Briefe an deren Domain-Inhaber gingen, spielte Garstka nunmehr als "Behördenfehler" herunter. Man habe versehentlich die faschen Texte vorgegeben. An seiner Rechtsauffassung halte er jedoch fest, auch wenn er es für möglich halte, dass die nun angeschriebenen Stellen in Magdeburg und München "zu einer anderen Rechtsauffassung kommen". Solange die Namensliste nicht sortiert, sondern komplett angeboten werde, sei dies aus seiner Sicht ein "rechtswidriger" Vorgang, denn damit würden Menschen pauschal an den Pranger gestellt, auch wenn sie nur als Koch bei der Stasi tätig gewesen seien. Auch das Setzen eines Links zu der Liste sei rechtswidrig, weil sich der Linkanbieter den Inhalt zu eigen machen würde.

"Wer schützt uns vor dem Datenschützer?"

...ist schwarz. (Geschwärzte Akten aus der Stasi-Unterlagenbehörde)

...ist schwarz. (Geschwärzte Akten aus der Stasi-Unterlagenbehörde)

Tatsächlich liegen inzwischen dicke Papierstapel aus Berlin auf Schreibtischen in Bayerns und Sachsen-Anhalts Innenministerium, aber der Vorgang müsse dort erst geprüft werden, teilten die beiden zuständigen Fachbeamten SPIEGEL ONLINE mit. Auch sei keinesfalls davon auszugehen, dass "automatisch" die Berliner Rechtsauffassung übernommen werde.

Inn Berlin versucht inzwischen ein ehemaliger DDR-Häftling der Angelegenheit besonders intensiv auf den Grund zu gehen. Der Kulturanthropologe Frieder Weiße wurde als Bürger der BRD 1967 nach der Fluchthilfe für DDR-Bürger in Ungarn festgenommen und gesetzeswidrig an die DDR ausgeliefert. Er hatte kürzlich für Forschungszwecke die Akten des Berliner Datenschutzbeauftragten zu diesem Fall eingesehen und sein umfangreiches Ergebnis unter "www.news-and-links.de" ins Netz gestellt.

"Wer schützt uns vor dem Datenschützer" resümiert Weiße und bewertet das Vorgehen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als bewusste "Schikane". Garstkas Rechtsexperten, der in diesem Falle zuständig war, beschreibt Weiße sogar als einen Anhänger der alten DDR.

Der promovierte Fachjurist Rainer M. habe 1982 an der DDR-Hochschule für Ökonomie in Karlshorst promoviert, mit einer Arbeit, die laut Vorwort "in ihrer Gesamtheit der weiteren theoretischen Fundierung von Entscheidungen zur Wirtschaftstrategie der SED" diene. Weißes Folgerung: "Die Übertragung der Verantwortung für Datenschutz- und strafrechtliche Fragen der Veröffentlichung von Stasi-Dokumenten durch die Opfer des Geheimdienstes lässt die zu fordernde Sensibilität des Leiters dieser Behörde vermissen".

Der ließ sich neugierig erst mal den Link dorthin diktieren, um den Aufsatz zu studieren.


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