Bonn - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hat einen besseren gesetzlichen Schutz der Verbraucher vor Datensammlungen privater Unternehmen angemahnt. Bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichts für 1997 und 1998 sagte Jacob am Dienstag in Bonn, der moderne Mensch fürchte kaum noch den "allmächtigen Staat". Dagegen bereite es dem Bürger großes Unbehagen, was private Unternehmen mit seinen Daten machen könnten. So sei jeder Deutsche über 18 Jahren im Schnitt 52 mal in Datenbanken privater Firmen registriert. Zufrieden zeigte sich Jacob mit Plänen der rot-grünen Koalition, den gesetzlichen Datenschutz auf die private Wirtschaft auszuweiten.

Datenschutzbeauftragter Joachim Jakob
Auch im Internet geben viele Verbraucher nach den Worten des Datenschutzbeauftragten ungeschützt Teile ihrer Privatsphäre preis. Bereits bei einem virtuellen Schaufensterbummel durch das weltweite Computernetz hinterlasse jeder Nutzer Datenspuren, die von den Anbietern auch aufgezeichnet werden könnten. Jacob regte an, die bisher nur spärlich genutzten Verschlüsselungsprogramme und Anonymisierungsdienste im Computernetz deutlich auszubauen. Jeder Bürger und Konsument sei zunächst sein eigener Datenschützer, sagte Jacob. Bei der anstehenden Reform des Datenschutzrechtes müßten aber auch gesetzliche Regelungen zu den neuen Technologien gefunden werden.
Die Bundesregierung und der Bundesrat müßten eine Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1994, die keine Unterschiede zwischen Behörden und privaten Firmen macht, möglichst bald in deutsches Recht umsetzen, forderte Jacob. Die Umsetzungsfrist war bereits im vergangenen Oktober abgelaufen. SPD und Grüne hatten unmittelbar nach der Bundestagswahl ein Eckwerte-Papier vorgelegt, in dem sich beide Fraktionen über die Richtlinie hinaus auch für eine bessere Kontrolle der Verwendung persönlicher Daten im Internet aussprechen. Gleichzeitig soll der Anspruch der Bürger und Verbraucher auf Auskunft über sie selbst betreffende Informationen gestärkt werden.
Jacob sagte, Ziel der gesetzlichen Neuregelungen müsse es sein, den Datenschutz als "wesentliches Element der entstehenden Informationsgesellschaft" zu begreifen. Das Beispiel der Telekommunikationsbranche zeige, daß guter Datenschutz die Akzeptanz und Verbreitung der angebotenen Dienstleistungen fördern könne. Kritisch äußert sich der Datenschutzbeauftragte jedoch zu Sicherheitsmängeln von Telekommunikationsanlagen bei digitalen ISDN-Anschlüsse. Über den sogenannten D-Kanal könne eine ISDN-Verbindung von Computerhackern manipuliert oder abgehört werden, ohne daß der Anschlußinhaber das merke, heißt es in dem Tätigkeitsbericht.
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