GEZ-Drohplakat: Verfassungsbeschwerde im Gang
Der Beschluss wurde auf der ARD-Hauptversammlung in Schwerin gefasst, die Details sollten dort heute bekannt gegeben werden. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Rundfunkgebühr für Internet-PCs und -Handys müssen allerdings die Bundesländer in den kommenden Wochen treffen. Ursprünglich war auch darüber nachgedacht worden, für PCs genauso hohe Gebühren wie für Fernsehgeräte zu verlangen, nämlich 17,03 Euro pro Monat.
Für Konflikte sorgen könnte die Lösung zwischen den großen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Während die ARD nämlich zahlreiche Radioprogramme betreibt, ist das ZDF ein reiner Fernsehkanal.
Schon in der Vergangenheit war die Variante mit der reduzierten PC-Gebühr diskutiert worden. Beim ZDF bestand allerdings schon damals die Sorge, dass man bei dieser Lösung leer ausgehen könnte - weil Mainz keine Radioprogramme anbietet.
Nicht betroffen von der Neuregelung sollen Privathaushalte sein, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen. Unternehmer, die bislang keine GEZ-Gebühr für ihre Büros entrichten, oder Selbstständige sollen jedoch für ihren gewerblich genutzten Heim-Computer zahlen. Den Gebühreneinnehmern könnte dies gewaltige Mehreinnahmen bescheren. Spott und Häme sowie Widerstand gegen die Einführung der PC-Gebühr gibt es schon seit einiger Zeit, sogar eine Verfassungsbeschwerde ist bereits im Gang.
Vertreter der FDP in den Gremien der ARD-Anstalten sprachen sich schon am Dienstag gegen eine Gebührenpflicht für internetfähige Personalcomputer aus. In einem Schreiben an den ARD-Intendanten Thomas Gruber auf der ARD-Hauptversammlung in Schwerin erklärte der Sprecher der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP in den Landtagen und im Bundestag, Jörg-Uwe Hahn, es sei unmöglich, die ehemals vernünftige Bindung von Rundfunk- und Fernsehgebühren an Geräte weiter aufrechtzuerhalten.
fok/cis/dpa/AFP
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