Von Christiane Schulzki-Haddouti

Bündnisgrüner Hans-Christian Ströbele: "Wer kontrolliert das?"
Immer mehr personenbezogene Daten werden elektronisch übertragen und gespeichert. Damit erhält auch die Überwachung des Fernmeldeverkehrs eine neue Dimension. Bereits mit geringem Aufwand können Telekommunikationsdaten in großen Umfang kontrolliert und ausgewertet werden. Anhand von Verbindungsdaten lässt sich nachvollziehen, wer wann mit wem kommuniziert hat, wer welches Medium genutzt hat und wer welchen religiösen, weltanschaulichen oder sonstigen Interessen und Neigungen nachgeht.
In einer Entschließung kritisierten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihrer 58. Konferenz in Rostock vergangene Woche, dass die bisherige rechtliche Grundlage für den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Verbindungsdaten in Paragraf 12 des Fernmeldeanlagengesetzes (FAG) gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße. Der Paragraf ermöglicht es Staatsanwaltschaften selbst schon bei kleineren Delikten listenweise Verbindungsdaten von Verdächtigen anzufordern. Dabei stehen Träger von Berufsgeheimnissen wie Rechtsanwälte oder Journalisten unter keinem besonderen Schutz. Der Paragraf stellt zudem die Grundlage für den Zugriff auf Internet-Logfiles bei Providern dar.
Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten ist Paragraf 12 FAG heute nicht mehr geeignet, Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis zu rechtfertigen. Er stamme noch aus einer Zeit, in der die analoge Vermittlungstechnik herrschte und nicht für jedes Gespräch personenbezogene Daten erzeugt wurden. Ein früherer Gesetzentwurf sah vor, den Zugriff auf Verbindungsdaten grundsätzlich auf nicht unerhebliche Straftaten zu beschränken. Beschlossen wurde aber eine befristete Fortgeltung bis zum 31. Dezember diesen Jahres. Jetzt wollen Bundesrat und die Justizministerkonferenz die Befristung aufheben. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde am vergangenen Donnerstag in den Bundestag eingebracht.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Alfred Hartenbach wollte sich nicht festlegen. Er sprach sich dafür aus, sowohl auf die Erfordernisse der Strafrechtspflege, als auch auf die Anforderungen an die Bewahrung rechtstaatlicher Freiheiten "adäquat" zu reagieren. Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele forderte eine klare Regelung: "Wann werden diese Daten gelöscht? Wer kontrolliert das? Wie ist das mit Berufsgeheimnisträgern? Wie ist das mit Rechtsanwälten, Journalisten, Ärzten, mit Geistlichen? Darf das so einfach festgestellt werden, wann wer mit wem wie lange telefoniert hat?" Eine einfache Verlängerung sei "auf gar keinen Fall" möglich. Ströbele forderte, die jeweiligen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Regelungen einzuführen. Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.
Die Datenschutzbeauftragten wandten sich in ihrer Entschließung gegen die Verlängerung und forderten statt dessen, die Eingriffsbefugnisse neu zu regeln und dabei die grundrechtlichen Bedingungen und Anforderungen, die sich aus dem von Artikel 10 Grundgesetz geschützten Telekommunikationsgeheimnis ergeben, zu beachten.
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