04. Juli 2008, 11:38 Uhr

Viacom gegen YouTube

Urteil outet YouTube als Datenkraken

Von Frank Patalong

Eine richterliche Anordnung im Prozess Viacom gegen YouTube sorgt für Aufregung: Die Videoplattform muss Daten über Millionen von User-Aktionen weitergeben, die Viacom als Beweismittel für Copyright-Verletzungen nutzen will. Der Vorgang macht klar, wie viel Firmen wie Google über ihr Publikum wissen.

Was Google, Besitzerin der Videoplattform YouTube, auf Anweisung eines New Yorker Richters an das Entertainmentunternehmen Viacom übermitteln muss, ist nicht weniger als das Protokoll aller Tätigkeiten der Nutzer des Videodienstes. Die Informationen summieren sich auf zwölf Terabyte Daten.

Tochterunternehmen: Wo YouTube draufsteht, ist Google drin. Seit der Suchriese den Videodienst gekauft hat, hagelt es Klagen, denn bei Google ist Geld zu holen
DPA

Tochterunternehmen: Wo YouTube draufsteht, ist Google drin. Seit der Suchriese den Videodienst gekauft hat, hagelt es Klagen, denn bei Google ist Geld zu holen

Um die Dimension klarzumachen, über die es hier geht, fand die "Los Angeles Times" einen Vergleich, der die Rechercheure offensichtlich selbst entsetzte: Die Logfiles, in denen YouTube das Kommen und Gehen und Walten und Schalten seiner Nutzer protokolliert, umfassen inzwischen mehr Informationen als "die zehn Millionen Bücher der Bibliothek des Kongresses".

Zugesprochen wurde diese Datenhalde, die das Zeug hat, Millionen von YouTube-Besuchern als Produzenten oder Nutzer von Urheberrechten verletzenden Filmen zu outen, der Firma Viacom durch den New Yorker Richter Louis Stanton.

Der hatte im laufenden Prozess Viacom gegen YouTube rechtliche Bedenken im Bezug auf den Datenschutz beiseite gefegt, indem er einfach die Argumentation der Google-Anwälte, die YouTube im Prozess vertreten, gegen sie selbst richtete: Als diese mit Verweis auf amerikanische Datenschutzgesetze die Herausgabe der Datensätze zuerst verweigerten, erinnerte der Richter daran, dass die Anwälte selbst darauf verwiesen hätten, über die Logfiles allein ließe sich kein YouTube-Nutzer identifizieren. Ergo sei der Datenschutz gewahrt, YouTube müsse die Daten weitergeben.

Viacom versichert, die IP-Daten nur im Prozess gegen YouTube nutzen zu wollen, nicht aber gegen die Nutzer. Der Vorgang bleibt brisant: Wie CNet-Chefredakteur Dan Farber in einem aktuellen Video zum Thema erklärt, geht es hier um einen Präzedenzfall. Bisher wähnten sich US-Webseitenbetreiber von Datenschutzgesetzen geschützt in einem "sicheren Hafen", so lange sie nur Aufforderungen zum Löschen von Copyright-Verletzungen nachkamen - ihre Nutzerdaten mussten sie nicht weitergeben.

Nicht auszudenken, wenn daraus eine gängige Praxis würde: Gerade Suchmaschinenbetreiber wie Google verfügen über Datensätze, die sich zu regelrechten Persönlichkeitsprofilen über Jedermann verdichten ließen, wenn man die IP-Daten auf ihre Urheber zurückführt. Diesen Schritt geht im Augenblick noch niemand: Nur die Serviceprovider könnten die IP-Ziffern sicher konkreten Personen zuordnen.

Was ist Datenschutz wirklich wert?

Die Entscheidung, die nach US-Zeit am späten Mittwochabend fiel, wurde zunächst kaum wahrgenommen. Einige Blogs berichteten, wie auch SPIEGEL ONLINE, doch erst mit einem Tag Verzögerung erkannte die US-Presse, was dort gerade geschieht: Die Anordnung des New Yorker Richters offenbart zum einen, was der viel beschworene Datenschutz unter US-Recht wirklich wert ist - und zum anderen, in welchem Maße Internet-Unternehmen beobachten und dokumentieren, was ihre Nutzer online tun.

Denn natürlich sind die Datensätze brisant: Viacom sucht darin gezielt nach Raubkopien. Diese Informationen will das Unternehmen nach eigener Versicherung nur nutzen, um Argumente im Prozess gegen Google/YouTube zu sammeln.

Viacom hatte YouTube im Februar 2007 zunächst abgemahnt, rund 100.000 Videos, die Copyrights der Entertainment-Firma verletzten, aus seinem Angebot zu entfernen. Obwohl YouTube dem folgte, ließ Viacom am 13. März 2007 eine Schadensersatzklage über eine Milliarde Dollar folgen - wegen angeblich entgangener Einnahmen und weil YouTube an raubkopiertem Material verdiene.

Laut Viacom soll YouTube zum Zeitpunkt der Klage rund 160.000 Viacom-Videoclips enthalten haben, die mehr als 1,5 Milliarden Mal abgerufen worden seien. Google/YouTube verweisen im Prozess auf die bald darauf installierten Filter und die konsequente Praxis ihres Unternehmens, auf Copyright-Beanstandungen umgehend zu reagieren - viel mehr verlangt amerikanisches Recht tatsächlich nicht von einer Seite, die "user generated content", also Veröffentlichungen durch die Nutzer zulässt.

Das ist eines der Prinzipien, die Internet-Unternehmen und Branchenbeobachter nun wackeln sehen. Tatsächlich verlangte Viacom im Prozess sogar Protokolle über Löschungen, also dem Gesetz folgend geahndete Copyright-Verletzungen. Dies lehnte der Richter ab.

Dafür genehmigte er die Weitergabe des vollständigen Logfile-Satzes. Was aber lässt sich daraus wirklich lesen?

Gläsern on demand

YouTube dokumentiert die Bewegungen und Handlungen seiner Nutzer offenbar akribisch. Dies geschieht in Form von Logfiles, die zunächst nur die IP-Nummer erfassen, die dem Rechner des Nutzers zugewiesen ist. Da die aber in der Regel vom Serviceprovider dynamisch zugewiesen wird, ist dies längst noch keine Namensdatei: Man surft ständig unter anderen IP-Adressen.

Anders sieht das aus, wenn der Serviceprovider die Zuordnung von IP-Adressen und Kundennamen archiviert. In Deutschland geschieht das schon jetzt bei vielen Providern - und ist im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ab 1. Januar 2009 sogar gesetzliche Pflicht. Ab dann herrscht also Vollüberwachung, wenn das Gesetz nicht noch gekippt wird.

Tatsächlich namentlich erfasst sind bei YouTube darüber hinaus die "Uploader", die Filme in das Angebot einspielen - zwar mit Nicknames, die aber immerhin immer gleich sind und so auch zuzuordnen, wenn der Nutzer mit verschiedenen IP-Nummern registriert wird.

Jede Minute, sagt YouTube, würden rund 13 Stunden Video-Material hochgeladen. Was natürlich bedeuten soll, dass es proaktiv nicht zu kontrollieren sei. Auf Beanstandungen reagiere das Unternehmen aber umgehend. Für die Uploader aber entsteht hier durchaus das Risiko, rechtlich belangt zu werden: Einen "weggefundenen" Videoclip bei YouTube zu veröffentlichen, ist prinzipiell nichts anderes, als via P2P-Börse eine Raubkopie in Umlauf zu bringen.

Der Witz ist nur, dass genau so die Videoportale nach YouTube-Muster funktionieren: Wie sonst käme es dazu, dass man auf sämtlichen Portalen die gleichen "witzigen Clips" zu sehen bekommt? Videos wandern nun mal im Web - und von dort aus immer öfter auch ins Fernsehen, Copyright hin oder her.

Denn das war eine der bisher größten Pikanterien des Viacom-Prozesses gegen YouTube: 2007 verlangte Viacom von YouTube die Entfernung eines Videoclips, den der Filmemacher Christopher Knight dort eingestellt hatte - wegen Copyright-Verletzungen. Die entdeckte dann auch Christopher Knight und stellte Viacom an den Pranger: Der Film gehörte tatsächlich ihm, war zwar auf einem der Viacom-Sender gelaufen, aber als Raubkopie - und dann als Raubkopie der Raubkopie zurück zum Eigentümer und von dort zu YouTube gewandert. Das Unternehmen hatte Knights Copyrights verletzt, nicht umgekehrt.

Doch normalerweise läuft das anders herum. Viacom will nun den Nachweis führen, dass professionell produzierte - und damit in der Regel raubkopierte - Inhalte bei YouTube mehr Zuseher finden, als dies Nutzervideos tun. Worüber Blogosphäre wie US-Medien nun aufschreien, ist die Tatsache, dass für diesen statistischen Beweis höchst fragile Nutzerschutzrechte verletzt werden. Auch Viacom hat mittlerweile eingesehen, dass es sich mit seiner Forderung nicht gerade Freunde gemacht hat: Derzeit laufen Verhandlungen mit Google, die IP-Adressen in den Logdateien durch anonymisierte Codeziffern, die nicht mehr zurückzuverfolgen sind, zu ersetzen.

Damit bliebe vor allem Google auf dem Imageschaden sitzen: Spektakulärer wurde dem Unternehmen selten die Hose heruntergelassen. Einmal mehr erscheint das freundliche Unternehmen als Datenkrake, die fleißig daran arbeitet, unser aller Medienverhalten zu durchleuchten. Selbst wenn es das gar nicht will, schafft es die Datenbasis für einen gläsernen Surfer on demand - mehr als einen Richterspruch braucht es dafür offensichtlich nicht. Nun hoffen Datenschützer und Bürgerrechtler in den USA, dass die öffentliche Empörung darüber verhindert, dass daraus eine gängige Praxis wird.


URL:

Mehr im Internet


© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH