Berlin - Insgesamt waren es fast 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008, in deren Rahmen Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern angeordnet haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.
Vermittlungsstelle der Telekom: Vorratsdatenspeicherung fleißig genutzt
Piltz kritisierte die Zahlen in der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, "in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war".
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung in einer einstweiligen Anordnung im März deutlich eingeschränkt. Unter anderem hatten die Verfassungsrichter die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen Bericht über die konkreten Ergebnisse von Ermittlungen mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
cis/AFP
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