21. September 2009, 17:31 Uhr

Netzwelt-Ticker

Facebook kauft sich mit Millionenzahlung aus Datenschutzprozess frei

Von Richard Meusers

Facebook zeigt Reue, zückt die Brieftasche - und leistet millionenschwere Abbitte wegen Datenschutzverletzungen durch sein "Beacon"-Programm. Google kündigt derweil an, dass bald auch Google Docs und Spreadsheets weltweit durchsuchbar werden. Das und mehr im Überblick.

Das Online-Netzwerk Facebook will mit einer Millionenzahlung einen Rechtsstreit mit Datenschützern um sein umstrittenes Werbeprogramm "Beacon" beenden. Das Unternehmen schaltet das System laut US-Medienberichten komplett ab und gründet mit 9,5 Millionen Dollar (6,5 Mio Euro) eine Stiftung zur Förderung des Datenschutzes im Internet. Das sieht eine bereits am Freitag geschlossene außergerichtliche Einigung vor. Die Zustimmung eines Gerichts in Kalifornien steht noch aus.

Datenschützer hatten vor gut einem Jahr eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht, weil das Ende 2007 gestartete "Beacon"-Programm ihrer Meinung nach einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Facebook-Nutzer darstellt.

"Beacon" (dt.: Signalleuchte oder Leuchtturm) informiert den Freundeskreis von Facebook-Mitgliedern automatisch über deren Einkäufe bei Facebook-Werbepartnern. Nach Protesten hatte das Unternehmen es leichter gemacht, die Funktion abzuschalten. Zuletzt war eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zu dem Programm erforderlich. Viele Werbepartner hatten sich angesichts der öffentlichen Diskussionen allerdings freiwillig zurückgezogen. Medienberichten zufolge ist nur noch eine kleine Zahl von Kunden übriggeblieben.

Im Dezember 2007 hatte Facebook auf die vehemente Kritik am "Beacon"-Programm reagiert und ein sogenanntes Opt-Out für die Weitergabe von Nutzerdaten eingeführt: Facebook-Nutzer konnten die Weitergabe ihrer Daten nun verweigern. Im August 2008 folgte trotzdem die Klage gegen Facebook und alle Geschäftspartner, die am "Beacon"-Programm teilnahmen, ohne ihren Kunden explizit eine Verweigerungsmöglichkeit anzubieten.

Facebook räumte ein, das Unternehmen habe "eine Menge aus der 'Beacon'-Erfahrung gelernt". Online-Netzwerke wie der Marktführer aus den USA oder StudiVZ hatten in der Vergangenheit bereits öfter wegen ihres Umgangs mit Nutzerdaten in der Kritik gestanden. Im Juli mahnten die Verbraucherzentralen mehrere Netzwerke wegen Datenschutzmängeln ab.

dpa

Datenschutz II: Google macht Nutzerdokumente öffentlich durchsuchbar

Es ist so unheimlich praktisch an Google Docs, gemeinsam mit Kollegen an Dokumenten, Vorlagen und Tabellen arbeiten zu können. Alles online natürlich, wo es dann auch abgespeichert wird. In Zukunft sollten die Nutzer dieses Angebots noch einmal nachdenken, wo genau sie solche Dateien abspeichern - und ob sie nicht besser eine geschlossene Nutzergruppe dafür festlegen. Denn Suchmaschinist Google teilte am Wochenende mit, schon bald würden Google-Docs-Dateien, auf die von öffentlich zugänglichen Seiten verlinkt wird, in den Suchindex aufgenommen. Sprich: Sie werden für jedermann durchsuch- und damit auffindbar.

Diese Änderung tritt ab Ende der kommenden Woche in Kraft, die Durchsuchbarkeit beschränkt sich dabei nicht auf Google, sondern gilt dann für alle Suchmaschinen. Wer sein Projekt "als Web-Seite veröffentlicht" oder die Option "veröffentlichen/einbetten" wählt, hat seine Arbeit damit zum frei einsehbaren Gemeingut gemacht. Das potentielle Datenschutzproblem wird nach Ansicht der Verantwortlichen durch eine potentiell größere Leserschaft wieder wettgemacht: "Das ist eine sehr spannende Änderung, weil veröffentlichte Dokumente, zu denen öffentliche Seiten verlinken, einen wesentlich größeren Leserkreis erreichen", so Google in seinem Hilfe-Forum.

Großbritannien: Registrierungspflicht für sämtliche Kinderbetreuer

Die Unschuldsvermutung ist eine Errungenschaft abendländischer Juristerei, die zwar in Sonntagsreden alle preisen, die es aber im Alltag zunehmend schwer hat. Wie schwer, erfahren in Großbritannien gerade Millionen von Kinderbetreuern oder Jugendtrainern.

Sie alle müssen sich kostenpflichtig bei einer staatlichen Anti-Kinderschänder-Datenbank registrieren. Für umgerechnet 70 Euro werden sie staatlich erfasst und erhalten einen Unbedenklichkeitsvermerk. Wehe dem, der das vergisst, die Strafen sind drakonisch: Wer auch nur dabei erwischt wird, wie er unregistriert Nachbars Kinder morgens zur Schule fährt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5500 Euro und einem Strafverfahren rechnen. Gruppen oder Vereine, die nicht registrierte Leute zur Kinderbetreuung einsetzen, könnten bis zu 11.000 Euro berappen. Die gesetzliche Grundlage ist dabei schon älter, bereits 2006 wurde sie verabschiedet, aber erst jetzt kommt sie zur Anwendung. Insgesamt sind mehr als elf Millionen Menschen von der Regelung betroffen.

Grund für Apples Google-Voice-Ablehnung: Man kann damit telefonieren

Der Unterhaltungselektroniker Apple macht sich mit seiner Hinhaltetaktik gegenüber Telefonierprogrammen von Drittanbietern fürs iPhone keine Freunde. Google Voice wurde die Zulassung zum App Store mit der Begründung verweigert, man prüfe noch die Unbedenklichkeit der Software. Stimmt nicht, hält Google dem entgegen, schon vor längerer Zeit habe Apple glasklar seine endgültige Ablehnung mitgeteilt.

So die Stellungnahme des Suchmaschinisten gegenüber der US-Regulierungsbehörde FCC, die den Fall inzwischen zur Klärung an sich gezogen hat. Man habe das bislang nur nicht öffentlichgemacht, so Google, um Apple die Chance zur Änderung seiner harschen Verweigerung zu geben. Die entsprechenden Dokumente legte Google jetzt vor, und die unterscheiden sich beträchtlich von der bisherigen Apple-Darstellung.

Die nun offengelegten Unterlagen zeigen auch den eigentlichen Grund für Apples negative Entscheidung. Eine Überraschung kommt dabei nicht heraus: Google Voice kopiere eine der wesentlichen iPhone-Funktionen, die Anwahl von Telefonnummern. Außerdem scheint auch der Einfluss des amerikanischen Exklusivpartners AT&T - anderslautenden Beteuerungen zum Trotz - größer als bisher angenommen gewesen zu sein. Anders als zuvor dargestellt, existiert offenbar eine Vereinbarung zwischen dem Telko und Apple, keine VoIP-Apps zu akzeptieren, die auch übers Mobilnetz genutzt werden könnten.

Erstaunlicherweise beharrt Apple auch nach dem Bekanntwerden gegenteiliger Hinweise auf seiner Sichtweise. Von einer endgültigen Ablehnung könne keine Rede sein, was die Zulassung der Google-Voice-App betreffe, befinde man sich mit Google doch weiterhin in der Diskussion.

Nur fünf Prozent der Briten würden für Online-News zahlen

Mit seinem "Wall Street Journal" macht es Verlegerkönig Rupert Murdoch vor, wie man online Geld verdient. Erst wer zahlt, kann die Artikel online lesen: Im nächsten Jahr soll das für alle Murdoch-Zeitungen gelten. Ein akzeptiertes, zukunftsfähiges Vertriebsmodell für Inhalte im Netz?

Wohl eher nicht, wenn man die potentiellen Leser fragt. Im Auftrag von "Paid Content" veranstalteten die Marktforscher von Harris Interactive eine Umfrage unter knapp 1200 britischen Online-Zeitungslesern: "Was tun Sie, wenn Ihre bevorzugte Nachrichtenseite plötzlich Geld verlangt?" Die Antworten waren von ziemlicher Klarheit: Drei Viertel würden einfach zu einem anderen, noch freien News-Angebot wechseln, acht Prozent würden nur noch die Schlagzeilen lesen, lediglich fünf Prozent wären bereit, zur Fortsetzung ihrer Lektüre den Geldbeutel zu zücken.

Die Frage für News-Macher ist nun ganz schlicht, ob diese fünf Prozent Zahlungswilligen ausreichen, um die Einnahmeausfälle aus dem schrumpfenden Anzeigengeschäft aufzufangen. Das gilt umso mehr, als gerade die einkommensstarken älteren Jahrgänge ihr Portemonnaie besonders unwillig öffnen würden, nur ein Prozent der 35- bis 64-Jährigen wäre dazu bereit, im Unterschied zu immerhin 13 Prozent der unter 24-Jährigen.

Gemeinsame Einschaltquote

Marktforscher fördern einen begehrten Rohstoff für Marketing- und PR-Leute, denn ihre Daten bilden den Hintergrund aller Verkaufsstrategien. Je belastbarer die Zahlen, desto besser. Im Internet ist das so eine Sache. Per Online-Umfragen an solide Zahlen zu kommen, ist nicht besonders erfolgversprechend und nicht repräsentativ.

Schon ein wenig mehr lässt sich aus den Statistiken des Web-Traffic herauslesen. In diesem Feld wollen sich zukünftig zwei Dickschiffe der Analysebranche zusammentun. Platzhirsch Comscore und das erst vergangene Woche für 1,8 Milliarden Dollar von Adobe gekaufte Omniture wollen heute ein gemeinsames System zur Messung der allgemeinen Aufmerksamkeit und Quoten in Bezug auf konkrete Web-Angebote vorstellen. Dabei sollen die Methoden zur Analyse des Internetverkehrs von Omniture mit Comscores Einschätzungen über die weitere Entwicklung des Internet kombiniert werden.

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