Von Konrad Lischka
Hamburg - Apple bestätigt die schlimmsten Befürchtungen der Anbieter von Musik-Streamingdiensten: Ja, auch sie müssen nach den neuen Apple-Regeln ihre Abo-Angebote über Apple verkaufen. Und sie müssen dabei 30 Prozent der Einnahmen an den Konzern abführen.
Wenn Streaming-Anbieter wie Simfy, Spotify oder Rdio Abonnements für ihre Dienste außerhalb des App Stores verkaufen, müssen Abonnements zu denselben Konditionen auch im App Store erhältlich sein. Der gewichtige Unterschied: Im App Store würde Apple vom gleichen Kaufpreis 30 Prozent einstreichen.
Insbesondere Musikdienste fürchten diese Regelung. Marcus von Husen, Sprecher des deutschen Streaming-Anbieters Simfy, erklärt: "30 Prozent Share sind angesichts der geringen Margen im Musikgeschäft extrem hoch und bei den aktuellen Endkunden-Preisen prohibitiv." Grundsätzlich freue man sich natürlich über die Möglichkeit, dass Apple-Nutzer nun bald einfach und schnell über ihren AppStore-Zugang ein Abo bei Simfy abschließen können. Aber, so von Husen: "Der Zwang, außerhalb der App kein vergleichbares Angebot zu einem günstigeren Preis anzubieten, sorgt dann dafür, dass man theoretisch eine neue Mischkalkulation aufmachen und die Preise generell erhöhen müsste - zum Nachteil aller Nutzer."
Bevorzugt Apple den eigenen Musik-Vertrieb?
Der US-Streaminganbieter Rhapsody hatte erklärt, eine von Apple diktierte Regelung, bei der 30 Prozent der Umsätze an Apple gehen, zusätzlich zu den "Abgaben an Urheber und Musikverlage", sei "wirtschaftlich nicht tragbar".
Da Apple selbst Musik-, Video- und Digitalbuch-Downloads verkauft, ist die 30-Prozent-Regel wettbewerbsrechtlich interessant. Immerhin verschafft hier ein Unternehmen, dass die Hard- und Software und den Vertriebskanal für Dritte der iOS-Plattform kontrolliert, seiner Musikvertriebstochter einen Vorteil. Wenn alle Anbieter, die Musik, Videos und E-Books vertreiben, ihr Aboangebote mit 30 Prozent Abschlag bei Apple vertreiben müssen, hat der Apple-eigene Vertrieb womöglich einen Kostenvorteil.
EU-Kommission und US-Regierung prüfen Apple
Justiz- und Handelsministerium der Vereinigten Staaten prüfen die neuen Apple-Bedingungen bereits auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, berichtet das " Wall Street Journal". Auch die EU-Kommission "beobachtet" die Regelung, erklärte eine Sprecherin. Es handelt sich dabei aber nur um Vorprüfungen, nicht um offizielle Ermittlungen.
Wie viel Bonus ist angemessen?
Vom wettbewerbsrechtlichen Aspekt abgesehen, geht es bei dem Streit um die 30-Prozent-Regel auch um die Frage, wie viel Bonus Apple für die Entwicklung der Vertriebsplattformen iPhone und iPad durchsetzen kann.
Der Medienanalyst Ken Doctor rechnet in seinem Blog vor, warum er Apples Abo-Aufschlag für unangemessen hoch hält: Es gehe dabei nur um die Abwicklung eines Abos, dafür sei ein Aufschlag im "einstelligen Prozentbereich" angemessen. Natürlich dürfe Apple über den Aufschlag seine Investitionen in Soft- und Hardware refinanzieren - schließlich habe der Konzern aus eigener Kraft einen völlig neuen Vertriebsweg geschaffen. Doch dieser Aufschlag sollte weniger als 30 Prozent betragen, glaubt Doctor.
Einige Entwickler murren über den "mittelalterlichen Lehnsherr"
Letztlich geht es um die Frage: Wie fair behandelt Apple die unabhängigen Entwickler von iOS-Anwendungen? Dorian Selz, Geschäftsführer des Schweizer Start-ups Memonic (das Unternehmen bietet ein Online-Notizbuch an), sieht sein Premium-Angebot von der neuen Regel nicht betroffen. Absolute Gewissheit hat er aber nicht. Selz erklärt: "Sollte Apple dieses Modell auch gegenüber Web-Diensten wie unserem durchsetzen wollen, wäre der Zeitpunkt gekommen, sich ganz genau zu überlegen, ob und in welchem Umfang man Apps bei Apple anbieten will."
Selz verweist auf den Unmut vieler Entwickler: "Das Abo-Modell in seiner aktuellen Form wird letztlich Apple mehr schaden als nützen." Seine Prophezeiung: "Beginnen sie, ihr geschaffenes Öko-System wie ein mittelalterlicher Lehnsherr zu bewirtschaften, mit ungerechtfertigten Steuerabgaben, willkürlichen Regeln, so wird eine Gegenbewegung einsetzen."
Anmerkung der Redaktion: Nach Veröffentlichung dieser Artikels hat Apple bestätigt, dass die 30-Prozent-Regel auch für Musik- und Video-Abodienste gilt. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.
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