Neue Vorschrift: Weniger Abo- und Kostenfallen im Web

Die neue Vorschriften - Online-Geschäfte müssen genau über Kosten informieren, Geschäfte mit einem Extra-Klick abgeschlossen werden - zeigen offenbar Wirkung: Nach einer Stichprobe von Verbraucherschützern nehmen die Kostenfallen ab.

Hamburg - Die strengeren Vorschriften gegen Kostenfallen im Internet zeigen aus Sicht der Verbraucherzentralen Wirkung. Knapp vier Wochen nach Inkrafttreten seien viele dubiose Online-Angebote nicht mehr abrufbar, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mit. In einer Stichprobe von 109 Portalen seien 88 nicht mehr erreichbar gewesen, bei 13 war keine Anmeldung möglich.

Gegen einige weitere Anbieter verschickte der vzbv Abmahnungen, weil er etwa Vorgaben zur automatischen Vertragsverlängerung monierte. Seit 1. August muss es direkt vorm Absenden eines Online-Auftrags eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie "zahlungspflichtig bestellen" geben, die ein Internet-Käufer dann extra anklicken kann.

Nach früheren Schätzungen der Verbraucherzentralen hatten früher 22.000 Menschen im Monat ungewollt ein Geschäft im Internet abgeschlossen. Rund 5,4 Millionen Internetnutzer sollen wegen nicht erkannter Kosten auf Abo-Fallen reingefallen sein.

Grund zur Entwarnung bestehe aber nicht, sagte vzbv-Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser: "Es ist leider nicht auszuschließen, dass unzulässige Webseiten wieder aktiviert oder alte Maschen nun bei Bestellungen über Smartphones versucht werden." Bei Internet-Handys sei teils gar keine Registrierung nötig. Laut Verbraucherbeschwerden könne schon ein Klick auf ein Werbebanner dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen heruntergeladen werden.

ore/dpa/Reuters

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insgesamt 5 Beiträge
Aguilar 28.08.2012
Es ist sicherlich gut, den Verwendern von Betrugsmaschen das Handwerk zu legen. Zu diesen Maschen zähle ich jene, in denen Nutzer OHNE Hinweise auf Abos und dergleichen in Kostenfallen gelockt wurden. Leider sehe ich aber [...]
Zitat von sysopDie neue Vorschriften - Online-Geschäfte müssen genau über Kosten informieren, Geschäfte mit einem Extra-Klick abgeschlossen werden - zeigen offenbar Wirkung: Nach einer Stichprobe von Verbraucherschützern nehmen die Kostenfallen ab. Button-Lösung: Weniger Abo- und Kostenfallen im Web - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,852511,00.html)
Es ist sicherlich gut, den Verwendern von Betrugsmaschen das Handwerk zu legen. Zu diesen Maschen zähle ich jene, in denen Nutzer OHNE Hinweise auf Abos und dergleichen in Kostenfallen gelockt wurden. Leider sehe ich aber auch wieder einmal die Förderung der Verblödung des Verbrauchers, der nicht in der Lage oder zu faul ist, sich die AGBs durchzulesen bzw. bei deren Unverständlichkeit schlichtweg die Finger von den angebotenen Produkten zu lassen.
review 28.08.2012
Sie sind ernsthaft der Meinung das nur verblödete oder faule auf diese Maschen hereingefallen? Typischer Fall von "Alle doof, ich schlau".
Zitat von AguilarEs ist sicherlich gut, den Verwendern von Betrugsmaschen das Handwerk zu legen. Zu diesen Maschen zähle ich jene, in denen Nutzer OHNE Hinweise auf Abos und dergleichen in Kostenfallen gelockt wurden. Leider sehe ich aber auch wieder einmal die Förderung der Verblödung des Verbrauchers, der nicht in der Lage oder zu faul ist, sich die AGBs durchzulesen bzw. bei deren Unverständlichkeit schlichtweg die Finger von den angebotenen Produkten zu lassen.
Sie sind ernsthaft der Meinung das nur verblödete oder faule auf diese Maschen hereingefallen? Typischer Fall von "Alle doof, ich schlau".
Aguilar 28.08.2012
Gerade dieser Beitrag erscheint mir recht lehrreich für das, was ich schrieb. Während ich differenzierte (vgl. erster und zweiter Satz), unterstellen Sie in angemessener Rechtschreibung und Interpunktion, ich hätte [...]
Zitat von reviewSie sind ernsthaft der Meinung das nur verblödete oder faule auf diese Maschen hereingefallen? Typischer Fall von "Alle doof, ich schlau".
Gerade dieser Beitrag erscheint mir recht lehrreich für das, was ich schrieb. Während ich differenzierte (vgl. erster und zweiter Satz), unterstellen Sie in angemessener Rechtschreibung und Interpunktion, ich hätte behauptet, "nur Verblödete und Faule" wären hereingefallen. Vielen Dank!
review 28.08.2012
Germanist oder fehlen Argumente, aber egal Ihrer Stärken liegen eindeutig in der Syntax, mit der Semantik und Implikationen haben Sie erkennbar Ihre Schwächen.
Zitat von AguilarGerade dieser Beitrag erscheint mir recht lehrreich für das, was ich schrieb. Während ich differenzierte (vgl. erster und zweiter Satz), unterstellen Sie in angemessener Rechtschreibung und Interpunktion, ich hätte behauptet, "nur Verblödete und Faule" wären hereingefallen. Vielen Dank!
Germanist oder fehlen Argumente, aber egal Ihrer Stärken liegen eindeutig in der Syntax, mit der Semantik und Implikationen haben Sie erkennbar Ihre Schwächen.
SP70 28.08.2012
lieber Gesetzgeber, wurden die Kostenfallen im Bereich Smartphomes nicht ebenfalls reglementiert? Ich selbst wurde schon Opfer einer Abo-Falle, ohne dass ich einen Butten a la "Jetzt bestellen" o.ä. gedrückt hatte. [...]
lieber Gesetzgeber, wurden die Kostenfallen im Bereich Smartphomes nicht ebenfalls reglementiert? Ich selbst wurde schon Opfer einer Abo-Falle, ohne dass ich einen Butten a la "Jetzt bestellen" o.ä. gedrückt hatte. Stattdessen wurde die SIM-Karte meines mobilen Routers ausgelesen, um so an die "Handynummer" des Routers zu gelangen. Meine Erwartungen an den Verbraucherschutz werden damit nur teilweise erfüllt.
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  • Dienstag, 28.08.2012 – 12:45 Uhr
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