Von Frank Patalong und Konrad Lischka
Gerade mobile kleine USB-Sticks sind für IT-Securityleute jeder Behörde, jedes Großunternehmens ein fortwährender Albtraum. Nicht genug, dass sie als Container genutzt werden können, um selbst große Daten unauffällig aus einem eigentlich auf Geheimhaltung geeichten Umfeld zu schmuggeln. Sie gelten auch als Einfallstor für Viren und Spyware.
Genau aus diesem Grund ist der Gebrauch von USB-Sticks sowie diverser anderer übertragungs- oder speicherfähigen Schnittstellen bei Geheimdiensten wie der amerikanischen NSA strikt verboten. Mehr noch, er ist unmöglich: Aller Datenverkehr läuft über das interne Netzwerk, in dem ein striktes Monitoring und Rechtemanagement dafür sorgt, dass Mitarbeiter nur das zu sehen bekommen, was sie sehen dürfen - und die Systemüberwacher sehen und archivieren, was sich so ein Mitarbeiter alles angesehen hat. Bei der NSA wäre der WikiLeaks-Whistleblower also wohl schnell gefunden.
Militärische IT: Ein Flickenteppich
Nicht so bei der US-Truppe. Wie viele militärische Infrastrukturen gilt auch die des US-Militärs als hochgradig inkongruent, nicht genügend vernetzt und kompatibel. Konkurrierende Waffengattungen verwenden teils unterschiedliche Systeme.
Wegen einiger akuter PC-Virenverseuchungen verbat das Pentagon im November 2008 den Gebrauch von USB-Sticks und anderen externen Datenträgern. Etwas mehr als ein Jahr darauf wurde das Verbot im Februar 2010 wieder aufgehoben. Es hatte sich herausgestellt, dass insbesondere in Feld-Situationen der Transport von Daten ohne den Einsatz von Sticks und anderen Festspeichern nicht zu bewerkstelligen war. Es ist also davon auszugehen, dass in Afghanistan und im Irak völlig regulär Datenbestände per mobilem Speichermedium von A nach B getragen werden.
Allerdings sollen mittlerweile nur noch Sticks zum Einsatz kommen, die für die Nutzung auf Militärmaschinerie freigeschaltet sind. Technisch ist das kein Problem: Auf dem Markt konkurrieren seit Jahren mehrere Software-Anbieter, die entsprechende Lösungen anbieten - das reicht vom Software-Dongle, der einen Stick als "genehmigt" ausweist, bis zur Port-Beobachtung im Netzwerk, die registriert, wenn jemand versucht, einen nicht genehmigten Stick einzusetzen.
Wenn die WikiLeaks-Daten mit Hilfe eines mobilen Speichermediums herausgeschmuggelt worden sein sollten, wird es auch darauf ankommen, ob dies mit einem registrierten Stick geschah oder nicht, um den Whistleblower zu überführen. Einfach aber wird das selbst dann nicht unbedingt: Um die Daten einwandfrei zuordnen zu können, bräuchten die IT-Forensiker wahrscheinlich einen direkten Zugriff auf das an WikiLeaks übermittelte Originalmaterial - und das dürfte kaum zu bekommen sein.
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