Düsseldorf - Der Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen (NRW), Ulrich Lepper, hat gegen den Zahlungsabwickler Easycash eine Geldbuße von 60.000 Euro verhängt. Die Begründung für die Strafe: Das Unternehmen habe in unzulässiger Weise Kontodaten an andere Unternehmen weitergegeben. Einer Pressemitteilung des Datenschützers aus Düsseldorf zufolge hat Easycash einem Schwesterunternehmen Angaben über Kontonummern, Bankleitzahlen sowie Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen übermittelt. Das Unternehmen sei allerdings kooperativ und habe das Bußgeld bereits gezahlt. Die Weitergabe von Kontenverbindungsdaten an Dritte sei eingestellt worden.
Bei der Easycash-Schwester, die Kunden- und Bonusprogramme anbietet, waren die Daten statistisch ausgewertet worden. "Easycash hat Rohdaten aus der Hand gegeben, ohne klare Vorgaben über die Verwendung zu machen", sagte Bettina Gayk, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten. Rund 400.000 Zahlungsverkehrsdaten zu Kontoverbindungen seien übermittelt worden.
Der oberste NRW-Datenschützer erklärte, wer Zahlungsvorgänge quasi als Treuhänder für Einzelhandelsunternehmen abwickle, müsse besonders sorgfältig mit diesen Daten umgehen. "Er darf so sensible Daten über Zahlungsverhalten und Kontoverbindungen, die durchaus auch Profilbildungen erlauben würden, nicht für andere Zwecke an Dritte übermitteln."
Schon 2010 unter Beschuss
Easycash mit Sitz in Ratingen bei Düsseldorf organisiert Lastschriftverfahren bei der EC-Kartenzahlung für Einzelhändler. Das Unternehmen wickelte 2010 mehr als eine Milliarde Transaktionen in Deutschland ab und ist nach eigenen Angaben Marktführer. Der Datenschutzbeauftragte von NRW hatte in der Sache ursprünglich Strafanzeige erstattet. Die Strafverfolgungsbehörden haben die Ermittlungen eingestellt.
Easycash hatte sich bereits 2010 gegen Vorwürfe des Radiosenders NDR zur Wehr gesetzt. Der hatte das in Hamburg ansässige Unternehmen Easycash Loyalty Solutions in einem Bericht beschuldigt, es habe "Bewegungsprofile" von Menschen erstellt haben, die bei Einkäufen Kundenkarten benutzen. Außerdem hatte der NDR behauptet, Easycash habe EC-Karten-bezogene Zahlungsinformationen mit den Namen der Kartenbesitzer verknüpft.
Das Unternehmen hatte die Schnüffelvorwürfe vehement bestritten und erklärt, Easycash und Easycash Loyalty Solutions würden die Daten strikt getrennt verwalten. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hatte die Darstellung des Unternehmens damals bestätigt und erklärt, man habe "keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass ein Datenabgleich im großen Stil erfolgt ist."
Update: Später hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte aufgrund neuer Erkenntnisse doch Strafanzeige gegen Easycash gestellt. Auch dieses Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
mak/dpa
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