"Recht auf Vergessen": Experten wollen Filtern statt löschen
EU-Kommissarin Reding fordert ein "Recht, vergessen zu werden" im Internet. Doch technisch sei das nicht möglich, schreibt die EU-Agentur für Informationssicherheit Enisa. Die Behörde empfiehlt einen pragmatischen Weg, Daten aus dem Netz verschwinden zu lassen.
Auf dem Papier klingt das "Recht, vergessen zu werden" einfach: Nach Plänen der EU-Kommissarin Viviane Reding sollen persönliche Daten künftig nur solange im Internet bleiben, wie es die Nutzer erlauben. Meldet man sich zum Beispiel aus einem Sozialen Netzwerk ab, sollen auf Wunsch sämtliche Kundendaten komplett gelöscht werden. In der Praxis stößt diese Idee aber an Grenzen. "Eine rein technische Lösung zur Umsetzung des Rechts im Internet ist unmöglich", heißt es jetzt in einem Bericht, den die EU-Agentur für Informationssicherheit (Enisa) als PDF veröffentlicht hat.
Erläutert wird dieses Fazit unter anderem mit der Offenheit des Systems Internet - das "Recht, vergessen zu werden" lasse sich dort kaum durchsetzen. In offenen Systemen sei es beispielsweise kaum nachzuhalten, wie viele Kopien bestimmter Daten existieren und an welchen Orten. Schließlich könnten Nutzer jederzeit Kopien öffentlicher Daten machen. Schwierig zu beantworten sei auch die Frage, unter welchen Umständen und ob eine Person überhaupt das Recht hat, das Löschen bestimmter Daten zu verlangen. Online-Identitäten ließen sich selten eindeutig natürlichen Personen zuordnen. Praktikabler, aber technisch und finanziell ebenfalls aufwändig, seien die Reformpläne bei geschlossenen Systemen, etwa Unternehmensnetzwerken.
Für das Internet schlagen die Enisa-Autoren eine pragmatische Lösung vor: Die EU-Staaten könnten von Suchmaschinen-Betreibern und Diensten wie Twitter verlangen, fürs "Vergessen" vorgesehene Daten zu filtern und nicht mehr anzuzeigen. Dadurch wären diese Informationen zwar weiter im Web vorhanden, aber schwieriger zu finden. Außerdem spricht die Agentur allgemeine Empfehlungen aus, etwa das Entwickeln von Techniken, die eine ungewollte Datenweitergabe verhindern. Als Beispiel wird "Do not track" aufgezählt.
Die EU-Kommission hatte ihre Datenschutzreform inklusive des "Rechts, vergessen zu werden" im Januar vorgestellt. Bestehende EU-Regeln aus dem Jahr 1995 sollen damit an die digitale Ära angepasst werden. Das "Recht, vergessen zu werden" soll aus Sicht der Kommission Verbraucherrechte im Internet stärken. Kritik gab es vor allem aus der IT-Branche, die Wettbewerbsnachteile befürchtet.
mbö/dpa
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- Dienstag, 20.11.2012 – 10:57 Uhr
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- Markus Böhm schreibt von München aus am liebsten über Medien und die Menschen dahinter. Als "Kioskforscher" setzt er sich voller ungesunder Begeisterung bloggend mit Zeitschriften auseinander.
Natalie Stosiek
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