Wien/Hamburg - Der Österreichische Rundfunk (ORF) darf nicht auf dem sozialen Netzwerk Facebook aktiv sein. Einen entsprechenden Bescheid des österreichischen Bundeskommunikationssenats vom hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof am 14. November bestätigt. In dem Bescheid wurden die 39 vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk betriebenen Facebook-Seiten für rechtswidrig erklärt. Der ORF hatte gegen den Bescheid Beschwerde eingereicht und damit das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeleitet.
Der Streit um die Aktivitäten des ORF in sozialen Netzwerken hatte seinen Anfang genommen, als der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) den Facebook-Auftritt der Öffentlich-Rechtlichen kritisiert hatte. Anfang 2012 bestätigten die Medienbehörde KommAustria und der Bundeskommunikationssenat, dass solche Aktivitäten gegen das ORF-Gesetz verstoßen.
Der VÖZ hatte den ORF umgehend dazu aufgefordert, dem Bescheid folge zu leisten: "Der Spruch der KommAustria bestätigt die ohnehin unmissverständliche Gesetzeslage. Der ORF muss rasch alle seine Auftritte in den sozialen Medien restlos einstellen."
In der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs heißt es nun, Ziel des ORF-Gesetzes sei es gewesen: "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten". Dem Gesetz zufolge dürften die monierten Facebook-Auftritte "nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden." Weiter heißt es, Verlinkungen zu und Kooperationen mit sozialen Netzwerken seien dem ORF nur "im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung" erlaubt.
Zu Ende ist der Streit um den Facebook-Auftritt der öffentlich-rechtlichen Sender damit aber noch nicht. Wie "Der Standard" berichtet, wolle der Sender den Bescheid umsetzen "und die Facebook-Seite nicht mehr selbst betreuen". Die Entscheidung selbst werde man aber nicht hinnehmen und eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs abwarten. Auch rechtliche Schritte auf europäischer Eben würden geprüft. Mehrere ORF-Sprecher betonen, es sei an der Zeit, das ORF-Gesetz zu ändern.
mak
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