Von Ole Reißmann
Hamburg - Der Chaos Computer Club hat unter seiner Adresse einen BitTorrent-Tracker in Betrieb genommen. In dem dezentralen Tausch-Netzwerk sorgen die Tracker dafür, dass die Nutzer mitgeteilt bekommen, wo sich Teile einer Datei befinden. Wie der CCC bekannt gab, waren in den ersten Tagen bereits mehr als eine halbe Million Nutzer verbunden, die untereinander rund 60.000 Dateien tauschten. Was unausgesprochen bleibt, aber kein Geheimnis ist: Darunter sind aktuelle Kinofilme und Musikalben. Der CCC sorgt für den freien Fluss von Daten - zum Ärger der Rechteinhaber.
Doch so einfach ist es nicht: Für die einen steht BitTorrent stellvertretend für Urheberrechtsverletzungen und Netz-Piraterie. Für andere ist die Torrent-Technik einfach ein dezentrales Netzwerk, eine Infrastruktur zum Datei-Austausch. "So ein Tracker ist mehr ein Wegweiser, der in eine bestimmte Himmelsrichtung zeigt", sagt Dirk Engling vom CCC. Engling hat die zu Grunde liegende Software, opentracker, maßgeblich entwickelt.
Er betont die legalen Einsatzzwecke: "Wir nutzen den Tracker zum Austausch von Open-Source-Projekten und von Videomitschnitten von unseren eigenen Veranstaltungen", sagt Engling. Auch würden lizenzfreie Werke sowie Arbeiten von Künstlern getauscht. Seit zwei Wochen laufe der Tracker nun schon im "Testbetrieb". Die plötzliche Popularität des CCC-Trackers erklärt er sich so: Jemand habe den Dienst entdeckt und ihn auf The Pirate Bay bekannt gemacht. In einer aktuellen Torrent-Datei des Kinofilms "Tron" ist tracker.ccc.de eingetragen.
"Wir sind kein Torrent-Verzeichnis"
Weil der CCC-Tracker öffentlich zugänglich ist, kann dort jeder seine Dateien anmelden. "Wir sind aber kein Verzeichnis", sagt Engling. Verzeichnisse wie The Pirate Bay oder isoHunt sammeln sogenannte Torrent-Dateien, in denen steht, welche Tracker über die gesuchte Datei Auskunft geben - vorsortiert nach Filmen, Musikalben, Software und allem, was sich noch digital tauschen lässt.
Die Torrent-Verzeichnisse stehen deswegen in der Kritik. Musik- und Filmindustrie gehen juristisch gegen die Suchmaschinen vor. The Pirate Bay musste mehrfach seine Server in andere Länder umziehen, um dem Zugriff von Behörden zu entkommen. Das kanadische Torrent-Verzeichnis isoHunt wurde von 26 Musiklabels auf Schadensersatz in Höhe von vier Millionen Dollar verklagt.
Auch die Torrent-Tracker, die als Vermittlungsstelle fungieren, sind im Visier der Ermittler. Auf einer aktuellen Liste der US-Regierung mit notorischen Fälscher- und Raubkopiemärkten werden ausdrücklich fünf BitTorrent-Tracker genannt - und die zuständigen Behörden zu entschiedenem Durchgreifen aufgefordert.
Die nächste Mahnung könnte an Deutschland adressiert sein, wo nun der CCC eine in Verruf geratene Infrastruktur bereitstellt. "Ich gehe fest davon aus, dass sich die Medienindustrie das nicht gefallen lassen wird", sagt der Kölner Internet- und Medienanwalt Christian Solmecke. Strafrechtlich sei den Betreibern von Torrent-Trackern aber nur schwer beizukommen. "Dazu muss bewiesen werden, dass ein bestimmtes Werk mit Hilfe eines Trackers getauscht wurde."
Ein Gericht so, das andere so
Das aber ist schwierig: Was die Nutzer alles tauschen, will der CCC gar nicht so genau wissen. Verbindungen protokolliert die Tracker-Software nicht, das Programm läuft im Arbeitsspeicher des Servers. Die Betreiber des bis zur Abschaltung populären Trackers Denis.Stalker haben sich darauf berufen, dass eine Speicherung der IP-Adressen von Nutzern nach dem deutschen Telemediengesetz nicht erlaubt sei.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erklärte, man prüfe derzeit, ob es Indizien auf strafrechtlich relevantes Handeln gibt. "Bei Hinweisen darauf, dass der Tracker für Urheberrechtrechtsverletzungen missbraucht wird, werden wir die Ermittlungsbehörden einschalten", sagt eine Sprecherin der GVU.
Zivilrechtlich sieht es schon anders aus. In Düsseldorf (Oberlandesgericht) und Frankfurt (Landgericht) urteilten Richter über den Betrieb von Torrent-Trackern - und kamen zu gegenteiligen Einschätzungen. In einem Fall (Aktenzeichen 2/18O123/08) griff die Störerhaftung, der Betreiber wurde für die Verfehlungen seiner Nutzer belangt. "Der Betreiber (...) begeht keinen täterschaftlichen Urheberrechtsverstoß", heißt es hingegen in einem anderen Fall (Aktenzeichen 20U196/07).
"Unserer Auffassung nach ist der Betrieb eines Trackers legal, auch wenn die Haftungsfrage bisher in Deutschland nicht gerichtlich geklärt wurde", sagt Dirk Engling. "Wir haben ein Meldeverfahren, wo Missbrauch mitgeteilt werden können. Im Einzelfall können wir Torrents ausschließen", sagt Engling.
"Völlig legale Technik"
Anwalt Solmecke glaubt trotzdem, dass den Tracker-Betreibern Ungemach droht: "Die Rechtsprechung tendiert momentan zu sehr restriktiven Urteilen." Alle, die zu Verstößen gegen das Urheberrecht beitragen, müssten mit juristischen Konsequenzen rechnen. "Eltern wurde schon aufgetragen, Torrent-Software von den Rechnern ihrer Kinder zu entfernen", sagt Solmecke. "Dabei ist das zunächst nur eine völlig legale Technik." Außerdem führt er die Urteile gegen die Besitzer von W-Lan-Anschlüssen an, die auch für Fremdnutzung haften müssen.
Ob es der CCC auf einen Rechtsstreit anlegt, um die Grauzone grundlegend aufzuklären, lässt Engling offen: Der CCC behält sich vor, den Tracker auch wieder ganz abzuschalten.
Anmerkung: Das Blog TorrentFreak hatte berichtet, es handele sich hierbei um den Nachfolger von Denis.Stalker. Dabei wird nur dieselbe Software eingesetzt.
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