Es läuft nicht gut für Megaupload-Mitgründer Kim Dotcom: Seine Website wurde abgeschaltet, die Behörden beschlagnahmten seine Besitztümer in Neuseeland und froren Bankkonten ein. Ein Staranwalt, der ihn verteidigen sollte, musste sein Mandat gleich wieder niederlegen. Jetzt wurde auch noch Dotcoms Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution abgelehnt.
David McNaughton, der zuständige Richter im North Shore District, im neuseeländischen Auckland, verfügte, Kim Dotcom habe bis auf weiteres in Haft zu verbleiben. Immerhin gebe es für den Beklagten "einen starken Anreiz zu fliehen", hielt der Jurist in seiner Entscheidung fest. McNaughton erklärte, es sei für Dotcom problemlos möglich sich aus Neuseeland abzusetzen, weil er Zugang zu gefälschten Reisedokumenten habe und diverse Bankkonten unter verschiedenen Namen führe.
Würde es Dotcom damit gelingen, sich nach Deutschland abzusetzen, sei er vor einer Auslieferung sicher, da die Bundesrepublik kein entsprechendes Abkommen mit den USA habe, sagte der Richter.
Dabei ist der Hintergrund für Dotcoms Verhaftung gerade der, dass das FBI den Ex-Hacker mit einer Reihe von Mitangeklagten in den USA vor Gericht stellen will. Die Klageschrift wirft dem Wahl-Neuseeländer vor, mit seiner Internetplattform Musik- und Film-Rechteinhaber um eine halbe Milliarde Dollar geschädigt zu haben.
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Auslieferung am 22. Februar verbleibt Dotcom nun also in Haft. Richter McNaughton ließ nicht erkennen, ob er dem Ansinnen der US-Behörden entsprechen will: "Das ist noch eine offene Frage, ich habe in der Sache noch nicht entschieden."
meu
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Kim Schmitz | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH