Gema-Streit: Was das YouTube-Urteil bedeutet
Wer hat gewonnen im Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube? Werden bei der Plattform nun weniger Beiträge gesperrt - oder mehr? Warum sind einige Musikvideos problemlos abrufbar? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum YouTube-Urteil.
Wer hat denn nun gewonnen, die Gema oder YouTube?
Die sehr naheliegende Frage zum Urteil des Hamburger Landgerichts ist am schwersten zu beantworten. Beide Parteien haben verloren und gewonnen. Die Gema wollte, dass das Gericht YouTube als Inhalteanbieter haftbar für von Nutzern hochgeladene Inhalte macht. Hätte das Gericht so entschieden, hätte YouTube womöglich für Rechtsverstöße in der Vergangenheit Schadensersatz zahlen müssen.
So radikal ist die Hamburger Entscheidung nicht ausgefallen. YouTube haftet nur als Störer für die von Nutzern hochgeladenen Clips, die Rechte von Gema-Mitgliedern verletzten. Störerhaftung bedeutet eigentlich: Die Plattform ist erst dann verantwortlich für Rechteverletzungen der Nutzer, wenn jemand die Plattform auf den konkreten Fall hinweist. Das Hamburger Gericht legt YouTube nun jedoch erheblich weitreichendere Prüfpflichten auf: Die Plattform muss alle neuen Uploads scannen und mit Wortfiltern die Begleittexte prüfen.
Die Vertreter beider Parteien sehen sich als Sieger, beide räumen ein, dass sie nicht auf ganzer Linie gewonnen haben, beide Parteien wollen erst einmal die Urteilsbegründung prüfen, um dann über weitere Schritte zu entscheiden.
- Gibt es nun bald eine Einigung im Streit zwischen Gema und YouTube?
Das ist nicht sicher, aber die Wahrscheinlichkeit ist durch das Urteil zumindest gestiegen. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht. Dennoch könnten die Parteien sich auf Lizenzzahlungen einigen, auch wenn das Verfahren noch läuft. Für die Gema ist das durch das Urteil reizvoller geworden, weil von YouTube nach dem heutigen Urteil keine Schadensersatzzahlungen für Verletzungen in der Vergangenheit geltend zu machen sind.
Aus YouTubes Sicht spricht für eine Einigung mit der Gema, dass das Gericht der Plattform weitreichende Prüfpflichten auferlegte. Das könnte teuer werden.
Entsprechend äußerten sich die Vertreter beider Parteien nach der Urteilsverkündung. Man sperre sich nicht gegen Verhandlungen, sagte die Gema-Anwältin. Und ein Google-Sprecher teilte mit, man wolle wieder mit der Gema an den Verhandlungstisch.
- Worum streiten Gema und YouTube?
Was bei der Mindestvergütung anfällt, wird mit der Regelvergütung verrechnet. Wenn also die Mindestvergütung höher ist, muss YouTube nur diese Summe bezahlen. Wenn die Regelvergütung höher ist, wird nur diese Summe fällig.
YouTube will lieber pauschal einen bestimmten Anteil seiner mit den Musikvideos erzielten Umsätze abführen. Die Gema fürchtet eine Verramschung, YouTube fürchtet Konditionen, die rein werbefinanzierte Geschäftsmodelle für Web-Musikvideos verhindern.
- Wieviel Geld will die Gema?
Die Gema verlangt eine vergleichweise hohe Mindestvergütung je Abruf bei Diensten mit hoher Interaktivität wie YouTube (Direktabruf einzelner Tracks nach Suche, Überspringen einzelner Titel). Der Regeltarif sieht 0,006 Euro je Abruf vor, YouTube könnte bei einem Vertrag vielleicht einen Rabatt aushandeln, aber diese fixe Summe wäre bei den Millionen Abrufen dennoch ein wirtschaftliches Risiko für YouTube.
Eine Beispielrechnung: Laut der Internet-Marktforschungsfirma Comscore riefen deutsche Nutzer im April 2011 bei YouTube 3,8 Milliarden Videos ab. Einmal angenommen, 50 Prozent davon sind Musikvideos, deren Autoren die Gema vertritt: Dann müsste YouTube für die Videoabrufe in diesem Monat 11,4 Millionen Euro als Mindestvergütung an die Gema überweisen - diese Summe muss man erst mal mit Online-Werbung verdienen.
- Wessen Rechte vertritt die Gema?
Die Gema nimmt Gebühren für alle Verwertungen von Musik (Verkauf, Werbung, Live-Auftritte, Radio) ein, die das Urheberrecht an den Stücken betreffen. Sie vertritt Komponisten, Textautoren oder ihre Musikverlage (etwa 64.000 Mitglieder in Deutschland). Außerdem vertritt die Gema in Deutschland mehr als zwei Millionen Rechteinhaber aus dem Ausland - wenn ihre Werke hierzulande laufen, reicht die Gema den jeweiligen Verwertern im Ausland die Gebühren weiter. Deshalb sperrt YouTube in Deutschland auch Videos internationaler Künstler mit Verweis auf den Gema-Streit. Nicht immer sind die großen Plattenfirmen damit einverstanden. Die Chefs von Sony Music und Universal Music in Deutschland drängen seit Monaten auf eine Einigung.
- Wird nach dem Urteil weniger gesperrt?
- Warum sind einige Musikvideos nie gesperrt?
Es gibt eine Methode, mit der Rechteinhaber sicher gehen können, dass Musikvideos oder andere Streams zu ihren Werken bei YouTube abrufbar sind und bleiben. Wer einen Wahrnehmungsvertrag mit der Gema hat, kann bestimmte Online-Nutzungen von diesem Vertrag ausschließen. Wer das tut, behält die Online-Rechte (welche, zählt der Gema-Berechtigungsvertrag detailliert auf) und lässt in Deutschland durch die Gema nur die anderen Offline-Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte vertreten. Wer das tut, muss mit YouTube, Spotify, Simfy und all den anderen Online-Anbietern direkt verhandeln. Ein solcher Ausschluss der Online-Rechte aus dem Gema-Vertrag könnte erklären, warum beispielsweise das komplette neue Album der Ärzte ohne Sperrungen bei YouTube abrufbar ist.
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- Freitag, 20.04.2012 – 17:55 Uhr
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