Von Konrad Lischka
Wollen die Piratenjäger der Musikindustrie in Deutschland herausfinden, wer in Tauschbörsen Musikstücke zum Download anbietet, müssen sie Anzeige erstatten. Denn nur ein Staatsanwalt, der eine Urheberrechtsverletzung als Straftat verfolgt, kann von Internet-Providern die Enttarnung ihrer Kunden verlangen. In Tauschbörsen sind Anbieter von Dateien meist nur als Nummer identifizierbar. Allein der Internet-Provider weiß, wer sich hinter diesen IP-Adressen verbirgt.

Abschreckung: Die Filmindustrie finanziert diese Angstkampagne gegen Raubkopierer
Da hilft der Bundestag rechtzeitig mit einem Gesetz: Am 11. April wird das Parlament voraussichtlich den Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" verabschieden. CDU und SPD haben sich offenbar noch auf ein paar verschärfte Formulierungen verständigt.
Günter Krings, Berichterstatter der Unions-Fraktion für geistiges Eigentum im Rechtsausschuss, sagt SPIEGEL ONLINE: "Wir haben lange verhandelt und einige Formulierungen des Regierungsentwurfs deutlich weiter im Sinne des Urheberrechtsschutzes gefasst."
Auskunftsrecht, Abmahngebühren, Vorratsdatenspeicherung - SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum geplanten Gesetz.
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