Gesetzesentwurf: US-Rechtsausschuss will Stalker-Apps verbieten

Schluss mit privatem Spionieren: Der Rechtsausschuss des US-Senats will sogenannte Stalker-Apps verbieten. Bisher bewegen sich die Nutzer solcher Programme in einer rechtlichen Grauzone. Beliebt sind sie bei misstrauischen Ehepartnern. Eine Ausnahme allerdings enthält der Entwurf.

Die Software sei "eine verlässliche Lösung, um das Smartphone Ihres Kindes oder Angestellten zu überwachen", heißt es auf der Website des ePhone-Trackers, einem der Programme, die häufig als Beispiel für sogenannte Stalker-Apps genannt werden. "Geräuschlos zeichnet die Software alles auf, inklusive aller SMS-Nachrichten, GPS-Ortsdaten, besuchten Websites, hinzugefügten Kontakten und mehr. Die Log-Dateien werden direkt an Ihre E-Mail-Adresse geschickt." Tatsächlich gibt es diverse Softwareprodukte dieser Art, die in der Praxis wohl nicht nur Arbeitgeber und besorgte Eltern verwenden. Solche Software will der Rechtsausschuss des US-Senats nun weitgehend verbieten - allerdings mit einer Ausnahme, die auch für Hersteller ein Schlupfloch darstellen könnte.

Überprüfen lässt sich per Stalker-App beispielsweise, ob der Ehepartner den Nutzer betrügt, ein heimliches Installieren der Software genügt. Während das Stalken und Abhören anderer Personen in den USA illegal ist, gibt es bislang kein Gesetz, dass das Anbieten von Apps verbietet, deren typischer Einsatzzweck derartige Überwachung ist. Herstellervon Software wie dem ePhone-Tracker bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, möglicherweise macht sich auch die Person strafbar, die sie installiert und nutzt.

Für eine präzise Rechtslage könnte bald der US-Senat sorgen: Der Demokrat Alan Stuart Franken aus Minnesota hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der das heimliche Versenden mobiler Standortdaten stoppen soll. Apps sollen den Smartphone-Nutzer künftig um Erlaubnis für den Datenversand fragen müssen, wie bei vielen Programmen bereits üblich. Damit würden die Stalker-Apps ihr wohl größtes Alleinstellungsmerkmal einbüßen, die Möglichkeit des unentdeckten Betreibens. Eine Ausnahme im Gesetzesentwurf soll es Eltern erlauben, Tracking-Software auf die Smartphones ihrer minderjährigen Kinder zu installieren. Für Hersteller würde das bedeuten, dass solche Programme weiter angeboten werden dürfen.

Am Donnerstag hat sich der Rechtsausschuss des Senats bereits für Frankens Entwurf ausgesprochen. Die Chance für das Vorhaben stehen damit gut, vor allem, weil laut "ArsTechnica" auch die Republikaner grundsätzlich eine Gesetzesreform befürworten. "Ars Technica" geht jedoch davon aus, dass das Gesetz erst 2013 weiter behandelt wird, im Dezember drehe sich nun alles um den Haushalt.

mbö

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insgesamt 3 Beiträge
blubb321 14.12.2012
Vielleicht erwähnenswert ist, dass solche "Stalker-Apps" genau wie auch z. B. Banking-Trojaner im Wesentlichen nur ein Problem unter Android und älteren Smartphone-Systemen sind. Wer ein iPhone oder ein Windows [...]
Zitat von sysopSchluss mit privatem Spionieren: Der Rechtsausschuss des US-Senats will sogenannte Stalker-Apps verbieten. Bisher bewegen sich die Nutzer solcher Programme in einer rechtlichen Grauzone. Beliebt sind sie bei misstrauischen Ehepartnern. Eine Ausnahme allerdings enthält der Entwurf. Gesetzesentwurf in den USA: Stalker-Apps droht das Aus - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/gesetzesentwurf-in-den-usa-stalker-apps-droht-das-aus-a-872892.html)
Vielleicht erwähnenswert ist, dass solche "Stalker-Apps" genau wie auch z. B. Banking-Trojaner im Wesentlichen nur ein Problem unter Android und älteren Smartphone-Systemen sind. Wer ein iPhone oder ein Windows Phone nutzt, muss sich vor so etwas eigentlich nicht ängstigen. Das sieht man auch sehr schön an der im Artikel verlinkten Beispiel-App: Kompatibel u. a. zum momentan extrem populären Android-Smartphone Samsung Galaxy S3. Aber nicht lauffähig unter Windows Phone, nur mit Jailbreak (manuelles "hacken" des Sicherheitssystems) auf älteren iPhones lauffähig und überhaupt nicht lauffähig auf aktuellen iPhones (iPhone 4S, iPhone 5).
larsmach 14.12.2012
...das gilt sowohl in Liebesdingen wie wohlmöglich auch für die Zahl der Programme ("Apps") auf sogenannten "klugen Telefonen".
...das gilt sowohl in Liebesdingen wie wohlmöglich auch für die Zahl der Programme ("Apps") auf sogenannten "klugen Telefonen".
ErkanGecici 14.12.2012
@blub Ihr Name ist wohl Programm? Wer sich nicht mit einem Thema auskennt, der sollte manchmal einfach, wie soll ich sagen, "die Klappe halten". Ergötzen sie sich nur weiter an ihrem kackPhone, welches sie sicher [...]
@blub Ihr Name ist wohl Programm? Wer sich nicht mit einem Thema auskennt, der sollte manchmal einfach, wie soll ich sagen, "die Klappe halten". Ergötzen sie sich nur weiter an ihrem kackPhone, welches sie sicher besitzen.
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  • Freitag, 14.12.2012 – 11:41 Uhr
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Zum Autor
  • Natalie Stosiek
    Markus Böhm schreibt von München aus am liebsten über Medien und die Menschen dahinter. Als "Kioskforscher" setzt er sich voller ungesunder Begeisterung bloggend mit Zeitschriften auseinander.
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