Nach einem Dreivierteljahr könnte sich bald ein US-Gericht mit den Datenmengen ehemaliger Megaupload-Nutzer beschäftigen. Im Sommer war die Entscheidung, was mit den bei dem Filehoster gespeicherten Informationen passiert, vertagt worden. Kunden, die Megaupload legal nutzten, kamen nach der Schließung nicht mehr an ihre Daten heran und gingen rechtlich dagegen vor.
Jetzt hat ein Gericht eine Anhörung angesetzt, um sich ein genaueres Bild davon zu machen, wie und ob Nutzer ihr Eigentum wiederbekommen können. Bis zu 25 Petabyte (26 Millionen Gigabyte) an Daten sollen bei dem One-click-Hoster gespeichert worden sein.
Seit der Verhaftung des Gründers Kim Dotcom und seiner Mitarbeiter bangen jedoch frühere Kunden um ihre Daten. Sie argumentieren, dass auch Unmengen an legitimen Informationen bei dem Dienst liegen, auch wenn dieses der Anklage zufolge in großem Stil für die Verbreitung von Raubkopien benutzt wurde. Ähnlich wie Cloud-Dienste wie Dropbox soll Megaupload jedoch auch zur privaten Datenspeicherung genutzt worden sein.
So erzählt es auch Kyle Goodwin. Im Frühjahr hatte der US-Amerikaner mit Hilfe der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) auf Herausgabe seiner Daten geklagt. Der Unternehmer betreibt einen Dienst, der über Schulsportveranstaltungen berichtet. Die urheberrechtlich geschützten Videos, die er selbst produziert, speicherte er zur Sicherheit bei Megaupload ab. Im Januar seien seine Festplatten kaputtgegangen. Aufgrund der behördlich angeordneten Schließung von Megaupload kam Goodwin jedoch nicht mehr an seine Sicherheitskopien heran.
Laut EFF soll die jetzt angeschobene richterliche Anhörung feststellen, wo Goodwins Daten sind, was mit ihnen passiert ist und wie er sie zurückbekommen kann. Einen Termin gibt es demnach noch nicht. Das Gericht habe die Regierung und Goodwin jeweils darum gebeten, einen Vorschlag für die Anhörung vorzulegen.
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