Innere Sicherheit: Verfassungsschutz will Internet-Knotenpunkte überwachen

Von Marcel Rosenbach

Neuer Vorstoß in der Online-Überwachung: Nach den Erfahrungen der Anti-Terror-Operation "Alberich" fordert der Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen - auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen.

Die konspirativen E-Mails mit Adressaten in Pakistan kamen aus einem Internet-Café in Stuttgart. Sie waren im November 2006 der Beginn für eines der größten Terrorermittlungsverfahren seit dem Deutschen Herbst - genannt " Operation Alberich". Nach achtmonatigen Ermittlungen nahm die Polizei im September 2007 Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider im Sauerland fest- sie hatten gerade versucht, aus Wasserstoffperoxid sprengfähiges Material aufzukochen. Sie hatten Anschläge auf Flughäfen oder amerikanische Einrichtungen in Deutschland verüben wollen.

Online-Überwachung: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet."
DPA

Online-Überwachung: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet."

Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt feierten die Festnahmen, doch der Großeinsatz beschäftigt die beteiligten Polizeikräfte von Bund und Ländern und die Verfassungsschutzbehörden bis heute. Sie haben mit der Analyse der eigenen Arbeit begonnen und sind auf Defizite in der Zusammenarbeit gestoßen. Ende der kommenden Woche werden sich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz in Bad Saarow mit den "Schlussfolgerungen" aus der "Operation Alberich" beschäftigen.

Online-Durchsuchungen werden als erforderlich erachtet

Der Verfassungsschutz hat sich mit "Optimierungsansätzen nach der Operation Alberich" befasst. In einem internen "Arbeitspapier" vom 22. Februar rechtfertigen die Amtsleiter der Behörde ihre anfängliche Zurückhaltung als "situationsangemessen", räumen aber ein, "dass Gelegenheit zur Optimierung der Zusammenarbeit besteht". Zugleich melden die Verfassungsschützer eine ganze Reihe von Wünschen und Forderungen an.

Neben einer "niedrigeren Eingriffsschwelle" für die akustische und visuelle Wohnraumüberwachung und der Möglichkeit, Handys wie die Kollegen von BKA und BND auch im Ausland orten zu können, geht es den Verfassungsschützern vor allem um weitergehende Befugnisse bei der Internet-Überwachung.

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Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr auf der Themenseite
Nur einen Satz widmen sie dabei einem innenpolitischen Dauerbrenner: "Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet." Ausführlicher gehen sie auf einen weiteren, neuen Punkt ihrer Wunschliste ein: Der Überwachung von sogenannten Internet-Knoten, über die der Internet-Datenverkehr gebündelt und weitergeleitet wird.

"Die Erfahrungen, auch in anderen Staaten", hätten gezeigt, dass wegen der veränderten Kommunikationsgewohnheiten "eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Attentätern nur möglich ist, wenn eine gezielte strategische Überwachung von relevanten Internet-Knotenpunkten erfolgt", heißt es in dem Papier der Verfassungsschützer. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden: Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf.

So darf ein Eingriff nur erfolgen, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:

  • "Leib, Leben und Freiheit der Person" oder
  • "Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".

E-Mail-Konten bei Yahoo oder AOL sollen überwacht werden

International existieren derzeit rund 100 dieser Knotenpunkte, auf dem in Frankfurt angesiedelten "De-Cix" hat sich der Datenverkehr 2007 verdreifacht, er soll bis Juni zum weltgrößten Netzaustauschknoten ausgebaut werden.

Zudem fordern die Behördenleiter, dass sie künftig bei genehmigten Telekommunikations-Überwachungen nach dem sogenannten G-10-Gesetz auch nicht sicherheitsgeprüfte Personen beauftragen können, E-Mail-Konten bei ausländischen Anbietern wie Yahoo oder AOL zu überwachen. Alternativ komme auch hier "die gezielte Filterung von Internet-Knotenpunkten nach den einschlägigen E-Mail-Adressen in Betracht". Auch solle das G-10-Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Genehmigungen von drei auf "mindestens sechs Monate" verlängert werden.

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Ein Hintergrund für diese Forderungen dürfte nicht zuletzt auch eine Scharte im Selbstbewusstsein der hiesigen Verfassungsschützer sein: Der entscheidende Hinweis auf die verdächtigen E-Mails von Stuttgart nach Pakistan kam nicht vom deutschen Verfassungsschutz, sondern von amerikanischen Geheimdienstkollegen.

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Durchsuchungen, die ohne Beisein und Beobachtung durch Beschuldigten und dessen Rechtsvertreter durchgeführtt werden, führen zu zweifelhaften Beweisen: Ich diese Datei erst während der Beobachtung durch Irrtum oder Vorsatz des [...]
Zitat von sysop... Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Durchsuchungen, die ohne Beisein und Beobachtung durch Beschuldigten und dessen Rechtsvertreter durchgeführtt werden, führen zu zweifelhaften Beweisen: Ich diese Datei erst während der Beobachtung durch Irrtum oder Vorsatz des Ermitters auf den Rechner gekommen? Kann eine bestimmte Datei / Verbindung wirklich und ein-ein-deutig einem Anwender zugeordnet werden? Das sind nur zwei Fragen, die so ziemlich jedes Beweisgerüst erschüttern können. Die StVO hat da ziemlich genaue Vorgaben: http://bundestrojaner.info/ Nein, den Terror im Sinne von Schäuble bekämpft man damit nicht, aber die bürgerlichen Grundrechte. Traurig aber wahr: die Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben gesiegt, ohne auch nur einen einzigen Papierkorb oder gar eine Bombe (an-)gezündet zu haben. In vorauseilenden Zuckungen haben unsere Politiker die Axt schon lange an die Grundwutzeln dessen gelegt, was wir früher im Politik-Unterricht als die Wesensmerkmale einer demokratischen Verfassung im Vergleich zum Terrorregime in der DDR kennengelernt haben. Ob die entsprechenden (antiquarischen) Schulbücher wohl bald auf den Index kommen? Marthe Schwertlein
greenboy-X 27.02.2008
Hallo, Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt! Zitat: "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche [...]
Hallo, Es ist schon traurig das eine Zeitung wie der "SPIEGEL" noch immer allgemeine Floskeln von Herrn Schäuble übernimmt! Zitat: "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der eine bundesgesetzliche Regelung anstrebt, hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus." Das ist doch nun weitreichend wiederlegt. Es geht nicht nur um den Terrorismus sondern um die allgemeine Überwachung. Das hat selbst die Politik schon öffentlich zugegeben! Der Spiegel sollte keine Lügen abdrucken oder Online bereit stellen! Wir alle sollten froh sein wenn das Bundesverfassungsgericht diesen Gesetz entwurf der einfach so durch die Gremien gepeitscht wurde ablehnt!
Hans58 27.02.2008
Warten wir doch erst einmal ab, wie das BVerfG heute entscheidet. Zumindest hier im Raum K/BN sprechen die heutigen Tageszeitungen davon, dass das NRW-Gesetz vermutlich gekippt wird. Dieses würde man aus der Anhörung und der [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Online-Durchsuchungen - Innenexperten der Großen Koalition erwarten ein Ja zur geltenden Praxis in Nordrhein-Westfalen und wollen schnell eine bundesweite Regelung. Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Warten wir doch erst einmal ab, wie das BVerfG heute entscheidet. Zumindest hier im Raum K/BN sprechen die heutigen Tageszeitungen davon, dass das NRW-Gesetz vermutlich gekippt wird. Dieses würde man aus der Anhörung und der dabei gestellten Fragen der Richter ableiten können. Welche Innenexperten der Großen Koalition haben im Übrigen Ihre Erwartungen auf ein ablehnendes Urteil zum Ausdruck gebracht?
champagnero 27.02.2008
Ich denke, es ist komplett daneben, wenn sich die sogenannten "Innenexperten" schon vorher öffentlich wünschen, was sie gerne im Urteil drin stehen hätten. Gab es nicht mal sowas wie Gewaltenteilung? Gibt es denn gar [...]
Ich denke, es ist komplett daneben, wenn sich die sogenannten "Innenexperten" schon vorher öffentlich wünschen, was sie gerne im Urteil drin stehen hätten. Gab es nicht mal sowas wie Gewaltenteilung? Gibt es denn gar keinen Respekt mehr vor dem Verfassungsgericht? Ich hoffe, die bekommen heute richtig einen vor den Bug, bzw die Fußablage.
KaaBee 27.02.2008
Wenn ich schon höre, dass ein Herr Bosbach von strengen Auflagen wie Richtervorbehalt faselt, kann man nur noch lachen oder besser weinen. Unterschriften von Richtern gibt es schon bei so tollen Verbrechen wie angeblich nicht [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Online-Durchsuchungen - Innenexperten der Großen Koalition erwarten ein Ja zur geltenden Praxis in Nordrhein-Westfalen und wollen schnell eine bundesweite Regelung. Sind solche Durchsuchungen ein wirksames Mittel zur Terrorbekämpfung?
Wenn ich schon höre, dass ein Herr Bosbach von strengen Auflagen wie Richtervorbehalt faselt, kann man nur noch lachen oder besser weinen. Unterschriften von Richtern gibt es schon bei so tollen Verbrechen wie angeblich nicht bezahlter 29 € bei einer Sexseite, Verkauf einer 50-jährigen Kroko-Handtasche, Abgabe eines Angebotes zum Decken eines Gartenhauses oder auch einfach nur das Auffüllen eines Schüler-Chemie-Experimentier-Baukasten. Diese Reihe lässt sich beliebig fortführen. Dann wäre es doch besser Durchsuchungen per Zufallsgenerator zu genehmigen.
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