Der seit 2007 anhaltende Prozess-Marathon um Joel Tenenbaum ist um eine Wendung reicher. In der vergangenen Woche hatte der einstige Physikstudent den US-Supreme Court angerufen, um einen Urteilsspruch gegen die in seinen Augen übertriebene Interpretation der US-Gesetze gegen Urheberrechtsverletzungen zu erwirken. Das Oberste Gericht hat die Verfassungsbeschwerde des einstigen Tauschbörsennutzers nun abgewiesen.
Tenenbaum war 2009 auf Klage des US-Verbands der Musikindustrie (RIAA) wegen des illegalen Herunterladens von 31 Songs über die Internet-Tauschbörse Kazaa zu einer Geldstrafe von 675.000 Dollar verdonnert worden. 2010 schloss sich ein Bundesgericht in Boston Tenenbaums Argumentation an, die verhängte Strafe sei unverhältnismäßig hoch und reduzierte die Strafe auf ein Zehntel. Woraufhin die RIAA in einem Berufungsverfahren die Wiedereinsetzung der ursprünglichen Strafe erreichte.
Tenenbaum, mittlerweile Doktor der Physik, hatte sich in seiner Beschwerde dagegen gewandt, dass auch nichtgewerbliche Normalverbraucher zu Schadensersatzzahlungen in Billionenhöhe verurteilt werden können.
Dass Tenenbaum nun mit seinem Klageversuch vor den Obersten Richtern gescheitert ist, sei dennoch kein großes Drama, so Cnet. Die Hightech-Seite zitiert einen Juraprofessor mit der Feststellung, der Oberste Gerichtshof weise die große Mehrzahl der Verfügungsanträge ab. "Die Ablehnung war zu erwarten und im Kern nicht besonders aufschlussreich. (...) All das macht deutlich, dass Tenenbaums Fall kaum der ideale 'Testfall' für eine neue Gesetzgebung ist, wie auch der Aufwand, den beide Seiten für die Auseinandersetzung treiben, nur sehr unwahrscheinlich einen Präzedenzfall produziert, der für irgendjemanden nützlich wäre."
Vielmehr sei es nun am wahrscheinlichsten, so der Internetdienst Cnet, dass Tenenbaum seinen Kampf fortsetze und der Prozess seinen Weg durch die Instanzen nehme. Was bedeute, dass die Causa irgendwann einmal doch wieder beim Obersten Gerichtshof landen könnte.
Tatsächlich ist dieses von der RIAA einst als Musterprozess angestrengte Verfahren - wie auch das der zu 1,5 Millionen Dollar Strafe verurteilten Jammie Thomas-Rasset - mittlerweile ein Anachronismus. Die Musikindustrie hat es längst aufgegeben, einzelne Tauschbörsennutzer auf astronomische Schadenssummen zu verklagen, um so einen maximalen Abschreckungseffekt zu erzielen. Dieses Konzept hatte nicht den erhofften Erfolg gebracht. Seither verlagern sich die juristischen Aktivitäten der Interessenverbände auf die Bekämpfung der Anbieter des illegalen Materials.
Hier können die Verbandsjuristen durchaus bessere Ergebnisse vorweisen, wie die Schließung des Sharehosters Megaupload im Januar 2012 gezeigt hat.
meu
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Copyrights | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH