Von Konrad Lischka
Hamburg - Die US-Fahnder waren gut darüber informiert, welche Luxusgüter der in Kiel als Kim Schmitz geborene Kim Dotcom und die anderen Angeklagten im Fall Megaupload besaßen. Die 72-seitige Klageschrift zählt detailliert auf, welche Luxusautos ihnen gehörten, zum Beispiel ein Maserati Gran Cabrio und ein Rolls-Royce Phantom mit dem Kennzeichen "GOD".
Die US-Staatsanwälte werfen Kim Dotcom und sechs weiteren Beteiligten vor, eine kriminelle Organisation gegründet und in großem Stil Urheberrechte zum eigenen Profit verletzt zu haben. In der Nacht zum Freitag deutscher Zeit rückten in acht Staaten Polizisten aus, um 20 Durchsuchungsbeschlüsse zu vollstrecken. Laut FBI wurden dabei Vermögenswerte im Gesamtwert von etwa 50 Millionen Dollar beschlagnahmt. In Neuseeland verhafteten Polizisten den Megaupload-Gründer Kim Dotcom und drei weitere Angeklagte.
Zwei der nun in Auckland Festgenommenen sollen eigentlich in Deutschland wohnhaft sein. Auch hierzulande haben Ermittler den US-Kollegen geholfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigt einen Rechtshilfevorgang.
Doch was noch wichtiger ist, sind die Zahlen aus der Klageschrift. Sie veranschaulichen, wie groß und beliebt das Angebot des Filehosters Megaupload war:
Waren Raubkopien die Regel oder Einzelfälle?
Was hat all diese Menschen auf die Seiten von Megaupload gelockt? In den Top-100-Ranglisten der meistaufgerufenen Videos und Dateien auf Seiten von Megaupload (Downloads) und Megavideo (Streaming) fanden Surfer immer nur legale Dateien. Doch wenn man auf einschlägigen, vom Mega-Angebot unabhängigen Verzeichnissen für raubkopierte Filme und Serien nach aktuellen Titeln suchte, führte ein Weg oft zu Megaupload oder Megavideo.
Mitte Dezember konnten Nutzer bei Megaupload zum Beispiel kostenlos, sofort und illegal aktuelle Kinofilme wie "Der gestiefelte Kater" oder "Die Abenteuer von Tim und Struppi" abrufen. Raubkopien waren offenbar im Repertoire, man konnte nur nicht unmittelbar bei Megaupload danach suchen.
Die Klageschrift wirft den Mega-Machern hingegen vor, dass sie sich immer im Klaren darüber waren, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzer auf die Angebote zurückgreife und für Premiumdienste zahle, um Zugriff auf Raubkopien von Kinofilmen, Fernsehserien, Musikalben und aktueller Software zu erlangen.
Als Belege dafür führt die Anklage unter anderem an:
Die amerikanischen Behörden haben die Auslieferung der in Neuseeland Verhafteten beantragt. Dieses Vorgehen ist mittlerweile typisch bei US-Verfahren wegen Urheberrechtsverstößen: In Großbritannien versuchen die Fahnder derzeit vor Gericht sogar die Auslieferung eines britischen Studenten zu erreichen. Der 23-jährige Richard O'Dwyer aus Sheffield hatte eine Website mit Links zu Streams aktueller Kinofilme und Fernsehserien betrieben.
Ob seine Linksammlung in Großbritannien strafbar ist, ist unklar. In einem vergleichbaren Fall wurde der Betreiber der Linksammlung TV-Links von einem britischen Gericht freigesprochen. Eine US-Behörde will O'Dwyer ausliefern lassen, damit sein Fall vor einem US-Gericht nach US-Recht verhandelt werden kann, wo ihm eine mehrjährige Haftstrafe drohen würde.
Laut FBI drohen den Mega-Machern in den Vereinigten Staaten bei einer Verurteilung mehr als 50 Jahre Haft, sollten sie in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und zur Höchststrafe verurteilt werden.
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