Kritik am iPhone-Hersteller: Leutheusser-Schnarrenberger attackiert Apples Datensammelei
Apples eigenwillige Auslegung der Datenschutzregeln ruft jetzt auch die deutsche Politik auf den Plan: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert im SPIEGEL Aufklärung darüber, welche Daten der Konzern erhebt und wie weit die Ausspähung seiner Kunden reicht.
Hamburg - Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert von Apple
mehr Transparenz beim
Datenschutz. Apple müsse "unverzüglich offenlegen", welche Daten erfasst, wie lange sie gespeichert und wofür sie verwendet werden, sagte sie dem SPIEGEL. "Den Nutzern von iPhones und anderen GPS-fähigen Geräten muss klar sein, welche Informationen über sie gesammelt werden."
Es wäre "undenkbar", wenn Apple tatsächlich Persönlichkeits- oder gar Bewegungsprofile seiner Nutzer erstellte. "Hier sehe ich Apple in der Bringschuld, die von Steve Jobs vielbeschworene Transparenz auch tatsächlich umzusetzen." Und dann: "Ich erwarte, dass Apple deutschen Datenschützern Einblick in die Datenbanken gewährt."
Auch Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) sieht die Sache kritisch: "Die unklaren datenschutzrechtlichen Regeln der Anbieter zeigen einmal mehr, dass das Datenschutzrecht den Internettechnologien hinterherhinkt."
Die Empörung bezieht sich auf die neu formulierte Datenschutzrichtlinie, die Apple Anfang der Woche veröffentlicht hat. Darin heißt es: "Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden."
Den Kritikern zufolge verschafft sich der Computerhersteller damit eine Art Generalvollmacht für die Beschaffung und Speicherung von Daten aller Art. "Apple erklärt nicht klar, welche Daten sie eigentlich speichern. Der Nutzer weiß nicht, was wie lange in Verbindung mit welchen anderen Informationen gespeichert wird und wie er widersprechen kann", erklärt Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.
Noch ist nicht geklärt, ob die neue Praxis nicht gegen geltendes Recht verstößt. Das deutsche Datenschutzrecht schreibt zum Beispiel vor, dass die Verbraucher genau aufgeklärt werden müssen, dass sie bestimmten Nutzungsarten ausdrücklich zustimmen müssen und nicht einfach so nebenbei per Nutzung eines Dienstes oder der Installation eines Programms. In Apples Datenschutzerklärung fehlt bei den Informationen zu den Standortdaten jeder Hinweis auf eine Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen.
mik
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- Samstag, 26.06.2010 – 09:46 Uhr
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Heft 26/2010:
Die Wahl, die keine ist
Paragraf 28 lässt das "Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke" zu, schreibt aber eine klare Zweckbestimmung vor. Grundlegende Bedeutung für den Schutz persönlicher Daten hat auch das wegweisende Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht. 1983 hat Karlsruhe mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung quasi ein neues Grundrecht geschaffen.
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