Von Richard Meusers
Beinahe ein Vierteljahrtausend, 244 Jahre, gab es die Encyclopaedia Britannica in gedruckter Form. Die Ausgabe von 2010 umfasste 32 Bände und sie wird die letzte ihrer Art sein. Die Macher der altehrwürdigen Wissenssammlung erklärten, man wolle sich künftig auf das Online-Geschäft konzentrieren. Ohne die durch den Papierdruck bedingten Begrenzungen könnten die einzelnen Einträge mit größerer Tiefe behandelt werden.
Firmenchef Jorge Cauz schreibt zum Ende der gedruckten Ausgabe: "Schon jetzt übersteigt unser digitaler Datenbestand unsere Möglichkeiten bei weitem, was wir noch in Druckfassungen unterbringen können. Und er ist aktuell, weil wir imstande sind, ihn innerhalb von Minuten zu aktualisieren, was wir mehrmals am Tag tun."
Nun wird allen Interessenten zum Jahresabopreis von 69,95 Dollar ein vollständiger Zugang zur kompletten Online-Ausgabe gewährt. Die Nutzung der Online-Britannica soll nun anlässlich der Einstellung der gedruckten Ausgabe eine Woche lang gratis sein. Von der letzten Auflage wurden überhaupt nur noch 8000 Stück abgesetzt, weitere 4000 stehen noch zum Verkauf bereit.
US-Kartellamt verlangt von Apple Details zum Google-Pakt
Die US-Kartellbehörde FTC untersucht Googles Geschäftsgebaren. Im Rahmen der Ermittlungen hat nun Apple Post bekommen. Der Elektronikkonzern soll über die geschäftlichen Rahmenbedingungen Auskunft geben, unter denen er die Google-Suchmaschine als Voreinstellung auf iPhones und iPads installiert. Wie "Bloomberg" unter Berufung auf Insider berichtet, will die Behörde Einsicht in die entsprechenden Verträge nehmen. Einzelne Details könnten die Frage zu klären helfen, inwieweit Google seine vorherrschende Stellung bei der Internetsuche missbraucht, um seine Erträge im mobilen Werbemarkt zu steigern. Neben Apple haben noch weitere Elektronikhersteller gleichlautende Schreiben von der FTC erhalten.
Datenschützer kritisieren Facebook-Zwang bei Spotify
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnet den Anmeldevorgang des Online-Musikdienstes Spotify in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" als rechtswidrig. So sei ein Zugang zu Spotify nur mit einem Profil beim sozialen Netzwerk Facebook möglich.
Wer sich bei Spotify anmeldet, muss sein Facebook-Konto mit dem Dienst verknüpfen. Standardmäßig ist damit auch ein Dienst aktiviert, den Spotify euphemistisch als "automatisches Posten" bezeichnet: Spotify veröffentlicht auf Facebook für jeden ersichtlich, was man gerade hört. Man kann dies nachträglich in der Spotify-Software unterbinden (Bearbeiten > Einstellungen > Musik, die ich höre, auf Facebook teilen).
Schaar verwies auf das Telemediengesetz, das Anbieter dazu verpflichte, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Spotify gewähre dieses Recht jedoch nicht, da Nutzer sich zunächst bei Facebook registrieren müssten. (lis/afp)
"Warum ich Google verlassen habe"
Über ehemalige Arbeitgeber zu reden, bedeutet häufig, kritisch zu reden. James Whittaker macht da keine Ausnahme, wenn er über seine dreijährige Zeit als Technischer Direktor für Google+ räsoniert. Passenderweise im Blog seines neuen Arbeitgebers Microsoft, für den er schon einmal, vor seiner Zeit bei Google, arbeitete. Den Anspruch auf Objektivität erhebt Whittakers Abrechnung sicher nicht, aber immerhin spricht da jemand über Unternehmenskultur, der in der entsprechenden Firma tatsächlich gearbeitet hat. Whittaker schreibt:
"Das Google, für das ich mich begeisterte, war ein Technologie-Unternehmen, das seine Mitarbeiter zur Innovation ermunterte. Das Google, das ich verließ, war eine Werbefirma mit einem rein unternehmensbezogenen Fokus."
Das Internetportal Cnet findet den Whittaker-Rant reichlich albern: "Wo war dieser Mann begraben? Willkommen in der wirklichen Welt. Nach zehn Jahren verändern sich Unternehmen eben."
Auch das noch:
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